Prozess:Ein eigenwilliges Geschäftsmodell und 4,5 Millionen Euro Schaden

General Features - Oktoberfest 2016

Nach der Durchsuchung im Oktoberfest-Zelt "Winzerer Fähndl" wurde der Chef der Reinigungsfirma festgenommen.

(Foto: Johannes Simon/getty)
  • Bei einer Razzia im Wiesnzelt Winzerer Fähndl im Oktober 2018 wurde der Geschäftsführer einer Reinigungsfirma festgenommen. Am Montag begann der Prozess vor dem Landgericht.
  • Akram A. wird vorgeworfen, GmbHs gegründet zu haben und mit ihnen gearbeitet zu haben, bis er eine Umsatzsteuer-Prüfung befürchten musste. Dann ließ er die Gesellschaft insolvent gehen und gründete eine neue.
  • Die Anklage wirft ihm vor, mit dieser Methode rund 4,5 Millionen Euro Abgaben nicht bezahlt zu haben.

Von Stephan Handel

Die Ermittler kamen kurz nach Zeltschluss: Eine halbe Stunde vor Mitternacht stand am 1. Oktober 2018 ein Großaufgebot von Zoll, Steuerfahndung und Polizei vor dem Winzerer Fähndl auf dem Oktoberfest - allerdings nicht wegen einer frischen Mass, die's sowieso nicht mehr gegeben hätte, sondern um Hinweisen auf Schwarzarbeit in dem Zelt nachzugehen. Am Ende der Durchsuchung wurde der Geschäftsführer einer Reinigungsfirma festgenommen. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft; am Montag begann der Prozess vor dem Landgericht.

Der Angeklagte Akram A., 38 Jahre alt, irakischer Staatsbürger, arbeitete mit seiner Reinigungsfirma seit den frühen 2010er-Jahren für den Wirt Peter Pongratz, nicht nur auf der Wiesn, sondern auch auf dem Nockherberg und in der "Grünwalder Einkehr", beide Lokale hat Pongratz mittlerweile abgegeben. Das Geschäftsmodell des Angeklagten dabei war, so sieht es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, ebenso eigenwillig wie lukrativ: Er gründete GmbHs und arbeitete mit ihnen, bis er eine Umsatzsteuer-Prüfung befürchten musste. Dann ließ er die Gesellschaft insolvent gehen und gründete eine neue.

Die Anklage wirft ihm vor, mit dieser Methode rund 4,5 Millionen Euro Abgaben nicht bezahlt zu haben - Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie die Sozialabgaben für seine Mitarbeiter. 49 dieser Arbeitnehmer sind der Staatsanwaltschaft namentlich bekannt, dazu kommen andere, die als geringfügig beschäftigt gemeldet waren, obwohl sie Vollzeit arbeiteten sowie, so die Anklage, "eine Vielzahl ohne Meldung", also klassische Schwarzarbeiter. Zu den Anklagevorwürfen kommen zudem noch Insolvenzverschleppung und betrügerischer Bankrott.

Gegen die Vorwürfe wehrt sich Akram A. kaum - wohl aber gegen die Höhe des Schadens: Es seien nämlich längst nicht alle Summen, die er in Rechnung stellte, tatsächlich bei ihm geblieben - vielmehr habe er einen gewissen Anteil davon wieder an Peter Pongratz zurückgegeben, bar und ohne Quittung. Das wäre nun ein erheblicher Vorwurf gegen einen Wiesnwirt und renommierten Münchner Gastronom.

Die Staatsanwältin betont in der Verhandlung, dass sie, wie es ihre Pflicht sei, natürlich auch diesen Aussagen nachgegangen sei - was vor eineinhalb Wochen, am 16. Januar, zu einer erneuten Durchsuchung bei Peter Pongratz führte, dieses Mal in seiner Privatwohnung. Allerdings ohne Ergebnis: "Wir haben nichts gefunden, was auf solche Kickback-Zahlungen hinweisen würde."

Bei einem Geständnis will die Staatsanwältin vier Jahre und neun Monate Haft beantragen

Richter und Staatsanwältin machen dem Angeklagten klar, dass sich an dem Urteil, das er zu erwarten hat, recht wenig ändern würde, auch wenn er seine Geschichte beweisen könnte. Das kann er aber wohl nicht - seine eigenen Unterlagen hat er selbst vernichtet; seine Verteidiger Martin Scharr und Andreas Schwarzer können als einzigen Beleg die Summe an drei Millionen Euro als Privatentnahme von den Geschäftskonten anführen, die aber natürlich auch nur Hinweis auf einen aufwendigen Lebensstil sein könnte. Die Steuerhinterziehung bewegt sich also auf jeden Fall im Millionen-Bereich, da würden ein paar 100 000 Euro weniger Schaden auch nur ein paar Monate weniger Haft bringen.

Es gab vor Prozessbeginn Gespräche zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung, die zu einer Reduzierung der Anklage-Vorwürfe geführt haben. Dabei hat die Staatsanwältin erklärt, dass sie bei einem Geständnis eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten beantragen werde. Max Boxleitner, Vorsitzender der 7. Strafkammer, sagt, das Gericht gehe bei einem Geständnis von mindestens viereinhalb Jahren aus. Das kann sich der Angeklagte nun überlegen. Sollte er nicht gestehen, dürfte wohl eine Haftstrafe von mindestens sechs Jahren herauskommen.

Peter Pongratz hat nach der Durchsuchung Mitte Januar über einen Anwalt mitgeteilt, dass die Vorwürfe des Angeklagten haltlos seien, weil sich ein solches Vorgehen für ihn weder am Nockherberg noch auf der Wiesn rentieren würde. Das Wirtschaftsreferat der Stadt sagt auf Anfrage: Der genaue Sachverhalt sei dort nicht bekannt, Konsequenzen etwa für seine Wiesn-Zulassung müsse Pongratz "eher nicht" befürchten.

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