Radwege am Odeonsplatz:"Seit 20 Jahren stehen die Schilder dort illegal"

München:  SCHMUCKBILD Innenstadt - Radln mit Holz-Fahrrad für guten Zweck

Auch das vielbefahrene Straßenstück vor der Feldherrenhalle gehört zum Odeonsplatz.

(Foto: Johannes Simon)

Eigentlich sollte ein Gericht klären, wo Radwege am Odeonsplatz zwingend benutzt werden müssen. Heraus kam aber: Die Stadt hat dort einiges aufzuräumen.

Von Stephan Handel

Wie weit geht der Odeonsplatz? Die meisten Münchner würden wahrscheinlich sagen: Naja, das Stückl da vor der Feldherrenhalle, bis der Autoverkehr anfängt. Ab da ist Ludwigstraße. Ein weit verbreiteter Irrtum - der offensichtlich auch in der Stadtverwaltung zu finden ist. Er führte am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht zu einer einigermaßen peinlichen Situation für die Stadt.

Anlass für die Verhandlung war die Klage eines 26-jährigen Studenten, der es sich offenbar zur Aufgabe gemacht hat, für die Rechte der Radfahrer in der Stadt zu kämpfen. Er wollte die Stadt verpflichten, die Radweg-Benutzungspflicht in der Ludwigstraße aufzuheben: Der Radweg sei zu schmal, ständig von spazierenden Touristen und Lieferfahrzeugen blockiert, außerdem sei der Verkehr extrem zurückgegangen, seit Autos die Briennerstraße nur mehr in einer Richtung befahren dürfen: keine besondere Gefahrenlage mehr, wie sie Voraussetzung wäre für die Pflicht, auf dem Radweg zu fahren.

Die 23. Kammer des Gerichts unter dem Vorsitzenden Richter Dietmar Wolff hatte für Dienstag früh einen Augenschein angesetzt, um sich selbst ein Bild der Lage zu machen - und hatte tatsächlich ein buntes Durcheinander von Radfahrern, Lieferwagen, Fußgängern vorgefunden, hingegen relativ wenig Autoverkehr auf der eigentlichen Fahrbahn. Darum ging's aber am Nachmittag im Gerichtssaal gar nicht mehr.

Vielmehr spielte dort die so genannte "Fahrrad-Novelle" aus dem Jahr 1998 eine Hauptrolle: Bis dahin bestand tatsächlich die Pflicht, einen vorhandenen Radweg auch zu benutzen. Seitdem aber gilt, dass der Radfahrer sich quasi aussuchen kann, ob er auf dem Radweg oder auf der Straße fährt - mit einer Ausnahme: Ist der Radweg mit dem Verkehrszeichen 237 ausgeschildert, weißes Rad auf blauem Grund, dann ist die Benutzung des Radwegs verpflichtend. Die Kommunen konnten ihrerseits Straßen mit "besonderer Gefahrenlage" identifizieren, was dann zur Anbringung des Verkehrszeichens führte. Und im Falle des Erwischtwerdens zum Strafzettel für jeden Radler, der sich nicht daran hält.

Neben vielen anderen Straßen steht in München auch die Ludwigsstraße auf der Liste - nicht jedoch der Odeonsplatz. Das Problem dabei: Entgegen landläufiger Meinung geht dieser bis vor zur Galeriestraße, die Ludwigsstraße beginnt erst dort. Die blauen Schilder aber leiten die Radler schon am Hofgarten verpflichtend auf den Radweg - ohne rechtmäßige Anordnung, wie Richter Wolff feststellte: "Seit 20 Jahren stehen die Schilder dort illegal."

Die Vertreterin der Stadt wollte sich in der Verhandlung mit dem Hinweis retten, dass die ganze Situation sowieso von 2022 an komplett umstrukturiert werden soll, mit 2,80 Meter breiten Radwegen auf beiden Seiten. Damit stieß sie aber weder beim Kläger noch beim Gericht auf Verständnis, ebenso wenig mit dem Hinweis, die Stadt könne ja eine neue Anordnung erlassen und den Odeonsplatz in die Liste mit aufnehmen. Der Kläger meinte dazu, das dauere Wochen, unter anderem, weil der Bezirksausschuss mit einbezogen werden muss. Und Richter Wolff gab der Stadt-Vertreterin mit auf den Weg: "Wenn ein Rechtsträger wie die Stadt einen illegalen Zustand verursacht, dann erwarte ich, dass er die Konsequenzen zieht und nicht versucht, sich durchzuwurschteln."

Die Kammer sprach dann auch noch ein Urteil, in dem sie die Stadt aber nur verpflichtete, den Kläger einen Bescheid auf seinen Antrag zu schreiben - in dem die Hinweise des Gerichts berücksichtigt werden. Die illegalen Schilder am Odeonsplatz mussten in dem Urteil nicht vorkommen: Von deren Unrechtmäßigkeit weiß die Stadt nun, sie muss diesen Zustand umgehend beseitigen. Weil eine neue Anordnung nicht von heute auf morgen zu machen ist, wird ihr nichts anderes übrig bleiben, als die Schilder zu verhängen - oder sie ganz abzubauen. Und Strafzettel für Radler auf der Straße darf es auch nicht mehr geben.

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