Prozess:Gaststätte am Nockherberg verklagt die Allianz

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Die Allianz ist einer der weltweit größten Versicherer. (Foto: Andreas Gebert/dpa)

Die Versicherung weigert sich, für die Corona-Schließung zu zahlen. Die Argumente der Konzernanwälte verärgern das Gericht.

Deutschlands größter Versicherungskonzern, die Allianz, muss bei Auseinandersetzungen mit Corona-geschädigten Wirten offenbar krachende Niederlagen vor Gericht fürchten. Das Münchner Landgericht ließ bei einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag durchblicken, dass die Betriebsschließungsversicherung der Allianz möglicherweise für die behördlich angeordnete Schließung von Gaststätten im Frühjahr zahlen muss, auch wenn der Covid-19-Erreger in den entsprechenden Policen nicht explizit genannt ist.

"Wir sehen im vorliegenden Fall nichts, was dem Anspruch der Klägerin entgegen steht", sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg. Geklagt hatten die Wirte der Paulaner-Gaststätte am Nockherberg. Sie fordern 1,1 Millionen Euro als Ausgleich für sechs Wochen Umsatzausfall, berechnet nach dem im Versicherungsvertrag benannten Tagessatz. Deutschlandweit klagen Gastronomen gegen mehrere Versicherer, die die Kosten der Corona-bedingten Zwangsschließungen im Frühjahr nicht bezahlen wollen. Allein in München sind es 71 Fälle. Die Allianz argumentiert mit den Versicherungsbedingungen: Demnach gilt der Versicherungsschutz nur für Krankheiten und Erreger, die im Vertrag ausdrücklich genannt sind.

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Die von ihr beauftragte Anwaltskanzlei versucht die Klagen auf mehreren Ebenen auszuhebeln. Die Allianz-Anwälte bestreiten sowohl, dass die Corona-Zwangsschließungen des Frühjahrs rechtmäßig waren, als auch, dass es sich um eine behördliche Anordnung handelte. Das wiederum ärgert die Richter: "Passen Sie ein bisschen auf mit dem Bestreiten", sagte die Vorsitzende Laufenberg. "Bestreiten ins Blaue hinein ist nicht zulässig." Schon in einem im Juli verhandelten Fall hatte das Landgericht nicht eindeutig formulierte Versicherungsbedingungen kritisiert.

Die Allianz hat in den Verträgen zwar eine Liste von Krankheiten und Erregern festgelegt, für die der Versicherungsschutz gilt - nicht erwähnte Erreger aber nicht ausdrücklich ausgeschlossen. "Ich erwarte von einer Versicherung, dass sie ihre Versicherungsbedingungen so klar formuliert, dass ich das auch verstehe", sagte Kläger Schottenhamel.

© SZ vom 18.09.2020/Carsten Hoefer/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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