Süddeutsche Zeitung

Prozess in München:Mit Lügen zum Geschlechtsverkehr gezwungen

Lesezeit: 2 min

Ein 58-Jähriger soll gegenüber zwei Nepalesinnen behauptet haben, deutsche Behörden verlangten einen "Test" - sonst würden sie ausgewiesen. Nun steht er wegen elffacher Vergewaltigung vor Gericht.

Von Susi Wimmer

Die Masche klingt perfide: Ein 58 Jahre alter Mann soll zwei junge Nepalesinnen zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben unter dem Vorwand, die deutschen Behörden würden dies verlangen, sonst würden die Frauen ausgewiesen. Und nur er sei berechtigt, entsprechende "Tests" durchzuführen, soll er behauptet haben. Vor dem Landgericht München I versicherte Karan D. nun, der Sex sei einvernehmlich gewesen, er habe mit beiden Frauen eine Affäre unterhalten. Die Staatsanwaltschaft hingegen wirft dem Mann Vergewaltigung in elf Fällen vor.

Karan D. lernte die beiden Frauen im Jahr 2015 bei einer Veranstaltung der Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas in München kennen. Sie waren kurz zuvor aus Nepal nach Deutschland eingereist, ohne Verwandte oder Freunde, und sprachen kaum Deutsch. Beide hatten, so formuliert es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift, Probleme mit ihrem ausländerrechtlichen Status und lebten in ständiger Angst, Deutschland wieder verlassen zu müssen. Der Angeklagte D. und seine Ehefrau, die beide aus Bhutan stammen und Nepali sprechen, nahmen sich der Frauen an.

Der Angeklagte soll Schreiben von Behörden und Anrufe fingiert haben

D. lässt über seine Anwältin Sabrina Philipps zum Prozessauftakt verlauten, dass seine Familie sich um die beiden gekümmert habe. Sei es mit Bibelstunden, bei Bewerbungen um eine Arbeit oder bei behördlichen Angelegenheiten. Die Geschädigten hätten D. vertraut, er sei für sie "eine Art Vaterfigur" gewesen, so sieht es die Staatsanwaltschaft. Hinzu kam sicher auch, dass bei den Zeugen Jehovas sich Frauen und Kinder dem Oberhaupt der Familie unterzuordnen haben.

Anfang 2018 - zu dem Zeitpunkt sollen beide Frauen Scheinehen eingegangen sein - soll D. begonnen haben, ein Klima der Angst aufzubauen: Die Ausländerbehörde, das Gesundheitsamt und die Krankenkasse würden einen Nachweis verlangen, dass die Frauen in Deutschland Sex hätten als Beweis, dass sie in Deutschland eine richtige Ehe führen würden. Ohne Beweis würde ihnen die Ausweisung drohen. Er sei befugt, nach sexuellen Handlungen Proben zu nehmen und diese als Beweis den Behörden zu überlassen. Anschließend soll D. den Frauen fingierte Schreiben von Ämtern zugeleitet, über diverse Telefonnummern bei ihnen angerufen und an ihre Wohnungstüre in Garching einen mutmaßlichen Behörden-Aufkleber angebracht haben.

Unabhängig voneinander soll Karan D. beiden Frauen in ihrer Wohnung in Garching Pornos vorgespielt und verlangt haben, dass sie sich ebenso kleiden, schminken und benehmen sollten wie in den Filmen. Die Nepalesinnen sollen sich vor dem Geschlechtsverkehr gewehrt und versucht haben, D. wegzustoßen. Er soll ihre Hände festgehalten und die Frauen vergewaltigt haben. Anschließend soll er mit Wattestäbchen "Proben" bei den Geschädigten genommen und diese in mitgeführte Gläser verpackt haben.

D. behauptet, mit beiden Frauen eine Affäre gehabt zu haben

Erst nach etwa einem Jahr, als D. an die Türe der Frauen in Garching ein fingiertes polizeiliches Siegel anbrachte, wurden die Frauen misstrauisch. Sie vertrauten sich einander an - und zeigten D. bei der Polizei an. Die Frauen seien "psychisch anhaltend beeinträchtigt und verängstigt", so die Staatsanwaltschaft.

Während die Video-Aussagen der Frauen unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt wurden, bestritt D. über seine Anwältin die Vorwürfe. Seine Familie habe sich mit Rat und Tat und auch finanziellen Mitteln um die Frauen gekümmert. Erst als eine von ihnen Probleme mit der Einwanderungsbehörde bekommen habe, habe sich der Kontakt intensiviert, daraus habe sich eine Affäre ergeben. Ebenso mit der anderen Frau. Er habe schließlich die Affären beendet, weil seine Ehefrau davon erfuhr. Wie die Frauen zu den Vorwürfen kämen, könne er sich nicht erklären. Von den Zeugen Jehovas wurde D. mittlerweile ausgeschlossen. Der Prozess ist bis Ende Januar terminiert.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5510135
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.