Prozess in München:Mit dem Durst verkalkuliert

Nach der Beziehung mit Schlagersänger Patrick Lindner hat sich Michael Link als Gastronom versucht. Nun klagt die Paulaner-Brauerei, denn er soll Getränkerechnungen nicht bezahlt haben.

Von Stephan Handel

Nach einer knappen Stunde verliert Michael Link die Geduld: "Ich will ein Urteil", ruft er, "dann weiß ich wenigstens, dass ich Mist gebaut habe." Da hat sein Anwalt einiges zu tun, den Mandanten vor Unüberlegtem zu bewahren - ist ja auch ein Fall, von dem der Richter am Landgericht zu Beginn der Verhandlung sagte, dass er "nicht ganz unkompliziert" sei.

Michael Link erreichte nicht nur in München einige Prominenz als Manager und Lebensgefährte des Sängers Patrick Lindner. Nach der beruflichen wie privaten Trennung versuchte sich Link als Gastronom mit dem "Restaurant Nr. 5" im Lehel. Seit dessen Schließung 2013 tituliert er sich als Marketing-Experte, außerdem hatte er noch eine Art Nebenjob: Auf verschiedenen Straßenfesten und am CSD betrieb er einen Getränkestand. Damit hörte er zwar 2017 auf - aber die Altlasten daraus verfolgen ihn bis heute und brachten ihn jetzt als Beklagten vor das Gericht.

Mit der Paulaner-Brauerei nämlich schloss er einen Bierliefer-Vertrag für seine Stände. Dieser enthielt wie in der Branche üblich, eine Mindest-Abnahmemenge sowie die ebenfalls übliche Vereinbarung, dass die Brauerei eine Entschädigung erhält, wenn die vereinbarte Mindestmenge nicht abgenommen wird. Weil die Getränkestände nicht wie erwartet liefen, wurden solche Entschädigungen fällig, außerdem sind Bierrechnungen und weitere Posten offen - wie viel genau, wird nicht so recht deutlich, irgendetwas zwischen 7000 und 9000 Euro.

Kompliziert wird die Angelegenheit, weil Link selber gegenüber der Brauerei Forderungen geltend macht, aus der Zeit des Nr. 5. Den Vertrag, um den es dabei geht, hat er allerdings als Privatperson geschlossen, während es jetzt um seine Firma Link Media geht. Nach einigem Hin und Her erklärt sich die Brauerei mit einer Zahlung von 5000 Euro einverstanden, allerdings müsste Link den Großteil der Gerichtskosten tragen. Ob das für ihn günstiger wird, kann er sich jetzt zwei Wochen überlegen, dann muss er entweder absagen - oder bezahlen.

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