Prozess am Landgericht:Auf einer „Mission“ mit einem Messer

Lesezeit: 2 Min.

Im August 2024 rekonstruierte die Kriminalpolizei zusammen mit der Generalstaatsanwaltschaft die Messerattacke in Pasing. (Foto: Felix Hörhager)

Ein psychisch kranker Mann attackiert in Pasing auf offener Straße zwei Männer, die er für Muslime hält. Die Generalstaatsanwaltschaft fordert, den 41-Jährigen in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik unterzubringen.

Von Andreas Salch

Werner P. befand sich am Nachmittag des 23. Juli vergangenen Jahres mit einem Jagdmesser auf einer angeblichen „Mission“ in Pasing. Der Auftrag, den sich der 41-jährige, an paranoider Schizophrenie erkrankte Münchner laut den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München selbst gegeben hatte, bestand darin, „Deutschland zu retten“ und „von den Muslimen zu befreien“. Gegen 15 Uhr an jenem 23. Juli setzte Werner P. sein Vorhaben in die Tat um. In der Gleichmannstraße attackierte er auf offener Straße zwei Männer, die er für Muslime hielt, mit seinem Messer. Sie überlebten, wurden jedoch schwer verletzt.

Werner P. muss sich seit Mitte März für die Tat vor einer Schwurgerichtskammer am Landgericht München I verantworten. An diesem Montag, dem vorletzten Verhandlungstag, forderte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft, den 41-Jährigen wegen der Messerattacke für unbefristete Zeit in einer psychiatrischen Klink unterzubringen, da er wegen seiner Erkrankung strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden könne.

Werner P. hat bereits seit seiner Kindheit psychische Probleme. Zuletzt lebte er in einer therapeutischen Wohngemeinschaft. Den Ermittlungen zufolge soll er in der Einrichtung ein „Manifest“ mit seinen Gedanken verfasst haben. Laut den Ermittlungen handelt es sich dabei um antisemitische und islamfeindliche Verschwörungstheorien. Ein Betreuer aus der therapeutischen Wohngemeinschaft sagte bei seiner Vernehmung vor Gericht, Werner P. habe vor dem Messerangriff „keine Anzeichen für Aggressivität“ gezeigt. Ihm sei jedoch aufgefallen, so der Zeuge, dass der 41-Jährige unter einem Verfolgungswahn gelitten habe und immer mehr verwahrlost sei.

Bei den mutmaßlichen Opfern handelt es sich um einen 19- und einen 26-Jährigen. Werner P. passte zunächst den älteren der beiden Männer vor einem Geschäft an der Gleichmannstraße ab. Als der 26-Jährige an ihm vorbeigelaufen war, näherte er sich diesem und stach sofort auf ihn ein. Dem Opfer gelang es dennoch, Werner P. wegzustoßen und zu flüchten. Nur wenige Augenblicke später griff P. den 19-Jährigen an, als dieser in ein geparktes Auto einsteigen wollte. Passanten hatten den jungen Mann noch kurz vor der Attacke zugerufen: „Achtung, der hat ein Messer.“

Als die Polizei am Tatort eintraf, soll Werner P. mit seinem Jagdmesser in der Hand regungslos an einer Hauswand gestanden haben. Ein Polizist sagte vor Gericht, der 41-Jährige habe „auffällig ruhig, fast schon apathisch“ gewirkt. Nach seiner vorläufigen Festnahme habe P. gesagt, er habe „die Mission, Deutschland zu retten und alle Muslime ranzunehmen“, so der Beamte.

Werner P. folgt dem Schlussvortrag völlig regungslos

Der Beschuldigte habe sich bei dem Angriff auf seine Opfer in einem hoch psychotischen Zustand befunden, sagte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft bei ihrem Plädoyer. Er habe heimtückisch gehandelt, da die beiden Männer arg- und wehrlos gewesen seien. Werner P. folgte dem Schlussvortrag völlig regungslos. Auch wenn sich der 41-Jährige derzeit behandeln lasse und Medikamente nehme, befinde er sich nach wie vor in einem psychotischen Zustand und könne jederzeit wieder zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden, so die Generalstaatsanwältin. Aus diesem Grund müsse der Beschuldigte in einer geschlossenen psychiatrischen Klink untergebracht werden.

Die Vertreter der Opfer, Rechtsanwalt Serdal Altuntaş und Rechtsanwältin Birgit Schwerdt schlossen sich dem Antrag an. Werner P.s Anwälte Alexander Eckstein und seine Kollegin Dagmar Mortha stellten im Hinblick auf eine Entscheidung der Kammer keine konkreten Anträge. Das Urteil in dem Prozess wird für Anfang kommender Woche erwartet.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Jens Lehmann vor Gericht
:„Sie hätten sich auch im nüchternen Zustand ähnlich verhalten“

Jens Lehmann muss für seine Alkoholfahrt nach der Wiesn eine Geldbuße bezahlen. Die Richterin hält ihm bei der Urteilsbegründung ausgerechnet sein „schlechtes Benehmen“ vor Gericht zugute.

SZ PlusVon Andreas Salch

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: