Urteil am Landgericht München:Neun Jahre Haft für einen todkranken Mörder

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Das Landgericht München hat einen todkranken Angeklagten zu einer Haftstrafe verurteilt. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Mehr als 50 Jahre saß der Angeklagte im Gefängnis, weil er seine Freundin getötet hatte. Nach seiner Entlassung rammte er im Männerwohnheim einem 71-Jährigen ein Messer in den Rücken. Wegen versuchten Mordes wird er erneut verurteilt – und im Anschluss auf eine Palliativstation verlegt.

Von Susi Wimmer

„Er kommt morgen auf die Palliativstation, dann ins Hospiz, er wird bald sterben“, sagt Rechtsanwältin Birgit Schwerdt. Neben ihr auf der Anklagebank sitzt in sich zusammengesunken ein Häufchen Mensch: Der Angeklagte Karl-Heinz B., der mit 23 Jahren seine 17-jährige Freundin ermordet hatte und dafür fast 50 Jahre lang im Gefängnis saß. Und der nach seiner Entlassung in einem Männerwohnheim im vergangenen Jahr heimtückisch einem Mitbewohner mehrmals ein Messer in den Rücken rammte, aus Rache für vorangegangene Schikanen. Die 1. Schwurgerichtskammer am Landgericht München I verurteilte den 76-Jährigen wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten.

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