Süddeutsche Zeitung

Prozess in München:Kollegah verliert Rechtsstreit gegen BR

  • Der Bayerische Rundfunk (BR) muss seinen Podcast über den Rapper Kollegah nicht korrigieren.
  • Eine Gegendarstellung sei nicht nötig, sagte der zuständige Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) München am Dienstag.
  • Der Rapper hatte wegen eines kleinen Satzes über sein sogenanntes Alpha-Mentoring-Programm gegen den Sender geklagt.

Aus dem Gericht von Stephan Handel

München ist keine gute Stadt für Kollegah: Nach der Absage von einem Auftritt des Rappers in der vergangenen Woche unterlag er jetzt vor dem Oberlandesgericht (OLG) in einem Streit gegen den Bayerischen Rundfunk: Der Pressesenat des OLG verweigerte ihm in der Berufung eine Einstweilige Verfügung, die das Landgericht noch erlassen hatte.

Es ging dabei um eine von Felix Blume - so heißt Kollegah im richtigen Leben - begehrte Gegendarstellung, die der BR hätte veröffentlichen sollen. Allerdings nicht einmal um eine eigene Geschichte, sondern sozusagen um Second-Hand-Berichterstattung: In dem BR-Podcast "Schacht & Wasabi" besprechen die beiden Hiphop-Journalisten Falk Schacht und Jule Wasabi wöchentlich Angelegenheiten, die im Deutsch-Rap gerade anliegen. Am 1. August plauderten sie über eine Recherche, die die beiden Online-Magazine Vice und Buzzfeed gemeinsam angestellt hatten: Mit einer fiktiven Person hatten sie sich bei Kollegahs "Alpha Mentoring"-Programm angemeldet - auf dessen Homepage wedelt er mit einem Bündel Dollarscheine und wendet sich, so die Headline, "an alle Männer, die im Leben wirklich etwas erreichen wollen".

Die drei Online-Journalisten, die sich hinter dem Pseudonym "Marco Konopka" verbargen, hatten jedoch den Eindruck, dass das Programm vor allem eines erreichen soll, nämlich das Geld der Ratsuchenden auf Kollegahs Konto zu transferieren. Das also erzählten Schacht und Wasabi in ihrem Podcast am 1. August, einen Tag, nachdem der Artikel bei Vice online gegangen war.

Vor Gericht zog Kollegah allerdings zunächst nicht gegen die Erstveröffentlicher, sondern gegen den BR. Er - beziehungsweise sein Anwalt - trug vor, dass die BR-Behauptung falsch sei, die Rechercheure hätten sich "über Wochen" in das Programm "eingeschleust": In Wirklichkeit hätten sie nur an acht Tagen teilgenommen und so gerade mal zehn Prozent der revolutionären Ratschläge mitbekommen.

Das Landgericht war der Argumentation gefolgt - nicht aber das Oberlandesgericht: Die verlangte Gegendarstellung erwecke den "unzutreffenden Eindruck", dass der BR beziehungsweise seine Moderatoren selbst die kritisierte Behauptung aufgestellt hätten. Deshalb wurde der Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Ein BR-Sprecher sagte nach der Verhandlung: "Wir sehen uns auch als Stellvertreter für die vielen kleinen Redaktionen im Land, die sich einen solchen Rechtsstreit nicht leisten können. Da stehen wir als öffentlich-rechtliche Anstalt auch in der Verantwortung."

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