Prozess in München:Methoden wie im Mafia-Film

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War da ein Spitzhammer oder nicht? Das muss die Jugendstrafkammer am Landgericht München I herausfinden. (Foto: Volker Hartmann/dpa)

Ein 21-Jähriger soll einen 16-Jährigen zum Verkauf von Kokain angestiftet haben. Als dieser aussteigen will, droht der Beschuldigte angeblich, Molotowcocktails und einen Spitzhammer einzusetzen.

Von Susi Wimmer

Die Story erinnert an einen finsteren Mafia-Film: Ein dunkler Keller in einem Münchner Wohnhaus, irgendwie geht es um Drogenschulden. Teodor Z. hält drohend einen Spitzhammer in der Hand und fragt sein Gegenüber, was er ihm zertrümmern solle: „Hand oder Kniescheibe?“ Geht es nach der Staatsanwaltschaft, so müsste der 21-jährige Teodor Z. wegen schwerer räuberischer Erpressung, Drogenhandels und noch einigen Sachen für Jahre hinter Gittern verschwinden. Aber ob die Geschichte mit dem Spitzhammer wirklich der Wahrheit entspricht oder ob es sich um eine Räuberpistole handelt, das muss die Jugendstrafkammer am Landgericht München I herausfinden.

„Ich weiß nicht, was ich von der Geschichte halten soll“, sagt Verteidigerin Birgit Schwerdt zum Prozessauftakt. Sie hat sich mit ihrem Mandanten ausführlich besprochen und ist mit ihm übereingekommen, vorerst keine Angaben zum Tatvorwurf zu machen. In einer Einlassung bei der Staatsanwaltschaft habe er den Vorfall bestritten. Man wolle sich nun erst ein Bild von den anderen Beteiligten machen, erklärt sie.

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Von Susi Wimmer

Die anderen Beteiligten, das sind der 16-jährige Leo B. sowie sein Kumpel Richard F. (Namen geändert). Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass Teodor Z. im Münchner Stadtgebiet „einen schwunghaften Handel mit Kokain und Marihuana“ betrieben habe. Den Stoff soll Z. in der Wohnung einer Nachbarin gebunkert haben. Dort soll er auch den minderjährigen Leo B. Ende 2023 angestiftet haben, zwei Plomben Kokain an einen Abnehmer zu verkaufen. Der Deal sollte vor einem Fitnessstudio an der Friedenheimer Brücke abgewickelt werden. Leo B. soll mit 140 Euro zurückgekommen sein und das Geld abgegeben haben.

Der Sachverhalt klingt noch durchschaubar, dann allerdings wird es unübersichtlich. Offenbar wollte Leo B. aus den Drogengeschäften mit Teodor Z. aussteigen. Zumindest soll Teodor Z. den Kumpel von Leo B. zur Rede gestellt haben, warum dieser nicht mehr mitmachen wolle. „Du weißt nicht, wer ich bin. Du weißt nichts von dieser Wohnung und du hast nichts gesehen! Wenn Leute deswegen zur Polizei gehen, werden sie abgestochen!“, soll Z. Richard F. bedroht haben. Im November 2023 dann soll Leo B. seinen Kumpel angerufen und ihm erzählt haben, er müsse an Teodor Z. 500 Euro zahlen, ansonsten würde dieser Richard F. schlagen. Was Richard F. mit der Sache zu tun hatte, erschließt sich bis dato nicht. Da die jungen Männer das Geld nicht auftreiben konnten, wurde vereinbart, man solle Wertgegenstände zu einem Treffen am Wohnhaus von Z. mitbringen.

Der Angeklagte soll gedroht haben, Molotowcocktails zu werfen

Angeblich sollen die drei sich am 16. November im Hof des Mietshauses in Neuhausen-Nymphenburg getroffen haben. Dann soll Z. in der Wohnung einen Spitzhammer geholt und mit den beiden anderen in den Keller gegangen sein. Dort, so die Anklage, sagte Teodor Z. zu Leo B., er solle zurücktreten, „wegen der Blutspritzer“, dann habe Z. seine Jacke vor das Gesicht gezogen und gefragt: „Hand oder Kniescheibe?“ Der 16-Jährige soll dann gefragt haben, ob man das nicht anderweitig regeln könne. Woraufhin Richard F. dem Aggressor zwei Paar Sneaker im Wert von circa 500 Euro übergab. Diese soll er, noch neu im Karton verpackt, dabeigehabt haben.

Schließlich soll Z. weitere 200 Euro gefordert haben, die am 19. November übergeben werden sollten. Dazu soll er gedroht haben: „Ich weiß, wo du wohnst. Wenn du zur Polizei gehst, werfe ich Molotowcocktails auf dein Haus und mache dein Leben und das deiner Eltern zur Hölle. Oder ich beende es gleich ganz“. Am 19. November ging Richard F. mit seiner Mutter zur Polizei.

Teodor Z. hat nach seinem Hauptschulabschluss mit 17 Jahren nichts getan. Er sei „faul“ gewesen, habe „keinen Bock“ auf Ausbildung oder aufs Arbeiten gehabt. Gelebt habe er vom Geld seiner alleinerziehenden Mutter oder von dem, was ihm Verwandte zusteckten. Den Vornamen seines Vaters, der die Familie verlassen habe, als er 12 Jahre alt gewesen sei, kenne er nicht. „Fangen wir schon bei den persönlichen Verhältnissen zum Lügen an?“, fragt ihn der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger. Befragt nach seiner Zeit in Haft, sagt Z., er finde es „Scheiße“, da seien „Schwerstverbrecher, die wirklich was gemacht haben“. Ein Urteil soll bereits nächste Woche gesprochen werden.

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