Landgericht MünchenRentner muss wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Haft

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Kinder seien für den Angeklagten D., so der Vorsitzende, „lediglich Sexualobjekte“ gewesen.
Kinder seien für den Angeklagten D., so der Vorsitzende, „lediglich Sexualobjekte“ gewesen. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Vor Gericht stand auch eine Person, die dem Senior die Kinder zugeführt haben soll. Die beiden Angeklagten seien „symbiotisch miteinander verwoben“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter.

Von Andreas Salch

Helmuth D. war schon in den Sechzigern, als er nach Einschätzung einer Gerichtspsychiaterin „eine zunehmende Lust an sexuellen Perversionen“ entwickelt habe. Und diese lebte der hochbetagte Senior nach Überzeugung des Landgerichts München I auch aus. Helmuth D. suchte Kinder, um sie in seinem Haus in einer Gemeinde im Münchner Süden sexuell missbrauchen zu können. Es kam tatsächlich dazu. Die Richterinnen und Richter der 20. Strafkammer verurteilten D. deshalb jetzt unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen des Sichverschaffens von Kinderpornografie zu vier Jahren und vier Monaten Haft.

Den 31-jährigen Bekannten von Helmuth D., Arbend S., der mit auf der Anklagebank saß und der dem Rentner nach Überzeugung des Gerichts Kinder zugeführt hat, verurteilte die Kammer ebenfalls wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen schwerer Zwangsprostitution und Erpressung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

Die beiden seien gleichsam „symbiotisch miteinander verwoben“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Braumandl bei der Urteilsbegründung am Mittwoch. Der „Zugang zu Kindern“ sei ausschließlich über den Angeklagten Arbend S. abgelaufen, der sehr gut mit Kindern umgehen könne, so das Gericht. Helmuth D. sei von dem 31-Jährigen, der zum Auftakt des Prozesses angegeben hatte, er sei eine Trans-Frau und wolle als Frau Arbend S. angesprochen werden, abhängig gewesen.

Unter anderem hatte Arbend S. im März 2022 eine Bekannte und deren damals fünfjährige Tochter nach München in ein Hotel eingeladen. Für die Mutter hatte der 31-Jährige eine Massage gebucht. Er selbst brachte deren Tochter zu Helmuth D. Nachdem das Kind auf der Toilette war, hatte der Rentner die Kleider der Fünfjährigen an sich gebracht, sodass das Mädchen halbnackt herumlief. Anschließend musste es sich auf den Schoß des Rentners setzen. Arbend S. bekam dafür, dass er das Kind gebracht hatte, 1800 Euro von dem Senior.

Anfang August 2022 traf sich Arbend S. mit Helmuth D. zu einem Gespräch. Thema war laut Richter Matthias Braumandl eine „Orgie“, bei der mehrere Kinder sexuell missbraucht werden sollten. Dazu kam es aber nicht. Arbend S. hatte die Übergriffe von Helmuth D. und die Gespräche mit ihm über seine sexuellen Obsessionen heimlich auf seinem Handy aufgenommen und erpresste den Senior zuletzt damit. Helmuth D. zahlte rund 200 000 Euro.

Für den Angeklagten Helmuth D. sei dessen Pädosexualität eine geradezu „lebensbestimmende Obsession“ gewesen, sagte Braumandl. Aus Telefonüberwachungen habe sich ergeben, dass der Senior von dem Wunsch, dass Kinder in sein Haus gebracht werden, an denen er sich vergehen könne, „obsessiv besessen“ gewesen sei. Kinder seien für den Angeklagten, so der Vorsitzende „lediglich Sexualobjekte“ gewesen. Helmuth D., der mittlerweile in einem Rollstuhl sitzt, verfolgte die Urteilsbegründung äußerlich völlig regungslos. Arbend S. saß die ganze Zeit über mit dem Rücken zum Zuschauerraum gewandt auf der Anklagebank.

Bereits 2021 war Helmuth D. wegen des Besitzes von Kinderpornografie und der Verabredung zum sexuellen Missbrauch von Kindern ins Visier der Polizei geraten. Die Ermittlungen seien damals nicht mit „der Verve geführt worden, die notwendig gewesen“ wäre, kritisierte Richter Braumandl. Helmuth D. kam mit einer vergleichsweise geringen Geldstrafe davon.

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