Süddeutsche Zeitung

Prozess:Angeklagter soll Kinder seiner Frau missbraucht haben

  • Ein 67-Jähriger muss sich wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 103 Fällen vor einem Münchner Gericht verantworten.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft dem Münchner vor, dass er die Kinder seiner thailändischen Frau sowie Buben im Alter von unter 14 Jahren aus der Großfamilie sexuell missbraucht und mit ihnen den Geschlechtsverkehr vollzogen haben soll.
  • Den Prozess hatte die Stieftochter des Mannes möglich gemacht: Sie war im Erwachsenenalter zur Polizei gegangen.

Aus dem Gericht von Susi Wimmer

Roland S. ist ein gebildeter Mann, er spricht vier Sprachen, und die Psychologin Karoline Pöhlmann bescheinigt ihm sogar eine weit überdurchschnittliche Intelligenz. Umso unverständlicher wirkt es, wenn dieser 67-Jährige bei seiner Begutachtung so ungeheuerliche Sätze von sich gibt wie, dass der Wunsch nach sexueller Intimität von seiner achtjährigen Stieftochter ausgegangen sei. Auch ihr Bruder habe das in dem Alter so gewollt, "und wenn die Kinder unbedingt wollen, dann mach' ich mal". Seit Mitte Mai muss sich Roland S. wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 103 Fällen vor der 20. Strafkammer am Landgericht München I verantworten. Die Gutachter halten ihn für voll schuldfähig.

Der Prozess läuft bereits seit Mitte Mai, an den meisten Tagen war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es geht um die Wahrung von Persönlichkeitsrechten der Opfer sowie auch des mutmaßlichen Täters. Bereits 1988 war S. erstmals nach Thailand gereist, hatte dort eine Frau kennengelernt und sie geheiratet. Von europäischen Frauen habe er die Schnauze voll gehabt, sagte er den Gutachtern, "thailändische Frauen sind nicht so anspruchsvoll".

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Münchner vor, dass er die Kinder seiner Frau sowie Buben im Alter von unter 14 Jahren aus der Großfamilie sexuell missbraucht und mit ihnen den Geschlechtsverkehr vollzogen haben soll. Teilweise soll er die Kinder extra nach München in seine Wohnung eingeflogen haben.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit soll der 67-Jährige die Vorwürfe weitgehend eingeräumt haben. Gegenüber den psychologischen und psychiatrischen Gutachtern allerdings äußerste er sich ganz klar zur Frage der Schuld. Der Gutachterin Pöhlmann erzählte er, dass die Stieftochter, die im Erwachsenenalter zur Polizei gegangen war und den Prozess ins Rollen gebracht hatte, "damit die ganze Familie runterzieht".

Er habe ja eine Beziehung mit der Stieftochter geführt, er habe überlegt, mit ihr Kinder zu zeugen, und als sie 17 Jahre alt gewesen sei, habe sie ihn einfach verlassen. Die sexuellen Handlungen seien von den Kindern ausgegangen, "sie kamen auf mich zu". Der Prozess gegen ihn sei in keinster Weise "sinnstiftend", denn er habe ja alles verarbeitet und abgehakt.

An dieser Stelle unterbricht Benjamin Ruhlmann, der Verteidiger des Angeklagten. Sein Mandant fühle sich missverstanden, es sei der falsche Rückschluss der Psychologin, wenn er damit als egozentrisch dargestellt werde. Er habe sich sehr wohl Gedanken um die anderen gemacht: "Dass die anderen das nicht wollten, war für mich nicht bemerkbar."

Roland S. tritt in dem Prozess durchaus selbstbewusst auf. Bei der Frage nach den Asservaten will er eine Tüte mit etwa 20 CDs wiederhaben, die die Staatsanwaltschaft nur grob gesichtet hatte. "Urlaubs- und Missbrauchsvideos" seien es größtenteils, sagt die Staatsanwältin. Erst als Richterin Sigrun Broßardt ihm vorhält, dass die Staatsanwaltschaft dann das Material vollständig sichtet und etwaige weitere Straftaten darauf finden könnte, verzichtet der Angeklagte auf die Videos.

Die Filme, so sagte er dem psychiatrischen Gutachter Cornelis Stadtland, habe er lediglich "zur Erinnerung" gedreht. Allein der Ausdruck "sexueller Missbrauch" sei ungerecht, alles sei einvernehmlich gewesen, allein schon diesen Ausdruck gebe es in Thailand gar nicht.

Dass seine Wohnung vermüllt gewesen sei, sei zudem eine Lüge, "man konnte nicht mehr nebeneinander gehen, aber hintereinander schon". Seinen Bruder, der ihn in der Verhandlung als pervers bezeichnet hatte, nannte S. einen "Soziopathen und Alkoholiker", der alles durcheinandergebracht und gelogen hätte. Außerdem soll der Angeklagte gegenüber den Gutachtern immer von den "angeblichen Geschädigten" gesprochen haben.

Cornelis Stadtland bescheinigte dem Angeklagten keinerlei schwere seelische Störungen, dafür ein mangelndes Problembewusstsein. "So, wie er sich in der Hauptverhandlung präsentiert, macht das mit einer Therapie keinen Sinn", sagte Stadtland. Eine von der Verteidigung nachgefragte, mögliche leichte Demenz beim Angeklagten verneinte Stadtland. Er attestierte S. noch dazu ein hohes Rückfallrisiko. Das Urteil könnte in der nächsten Woche gesprochen werden.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4547797
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 01.08.2019/kaal
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.