Der Name klingt nach süßem Nichtstun, Genießen und Entspannen, doch bei einem Gast der Münchner Table-Dance-Bar „Dolce Vita“ war der Wohlfühlfaktor zumindest am nächsten Tag verflogen: Er erwachte wohl mit einem mordsmäßigen Kater – und einem Loch in seinem Portemonnaie. Denn bei einem Junggesellenabschied in besagter Bar sollen ihm 5354 Euro für diverse Dienstleistungen abgebucht worden sein, „missbräuchlich“, wie er meinte. Die 20. Zivilkammer am Landgericht München jedoch rückte seinen Kopf –und die verschiedenen Auslagen – formal ganz anders zurecht.
Es war eine Gruppe von Herren, die am Abend des 13. April vergangenen Jahres mit dem Bräutigam in der Table-Dance-Bar aufschlug. Der Kläger erklärte vor Gericht, er habe vielleicht „ein oder mehrere Biere“ getrunken und einen Striptease für 300 Euro spendiert. Aus seiner Kreditkartenabrechnung ging dann aber hervor, dass er zwischen 20.25 Uhr und nach Mitternacht 18 Bezahlungen getätigt hatte, die von seinem Konto abgebucht wurden. Da sein Portemonnaie mit seiner Kreditkarte fast durchgängig auf dem Tisch gelegen sei, vermutete er, dass die Karte genommen und „missbräuchlich“ benutzt worden sein müsse.
So war es an der 20. Zivilkammer, den Abend in der Striptease-Bar so gut wie möglich zu rekonstruieren. Der Kläger erinnerte sich, dass er sich nach dem Striptease mit einigen Damen in ein Separee zurückzog. Aber dort, so behauptete er laut dem Urteil der Kammer, habe er mitnichten den Damen Getränke im Wert von gut 5000 Euro spendiert. Ansonsten allerdings führte er einen „Filmriss“ ins Feld. Weiterhin ist bekannt, dass seine Begleiter den Herrn in das gebuchte Hotel verbrachten, wo er im Laufe des folgenden Vormittags wieder erwachte.
In der Verhandlung versuchte die Geschäftsführerin der Bar, der Erinnerung des Gastes auf die Sprünge zu helfen: Der Mann habe sich parallel mit zwei Damen in einem Separee amüsiert, eine private Show gebucht, Erinnerungsfotos schießen lassen, einige Drinks selbst konsumiert und weitere Getränke an die Damen ausgegeben. Bezahlt worden seien die Einzelbeträge zwischen acht und 2100 Euro ausschließlich vom Kläger. Und zwar jedes Mal so, dass der Mann den Damen die Karte überreichte und er den Zahlungsvorgang mittels PIN-Eingabe autorisierte. Als Beweis legte die Geschäftsführerin Fotos sowie Rechnungen, Kassenbelege und Transaktionsbelege mit Ausweiskopie des Klägers vor.
Die Zivilkammer kam in ihrem Urteil zu dem Schluss, dass sich in den Ausführungen des Klägers ein gewisser Riss auftat: Zum einen habe der Gast behauptet, eine Art Filmriss erlitten und keine konkreten Erinnerungen mehr an den Aufenthalt im Separee zu haben. Gleichzeitig aber habe er behauptet, dass er diesen Extraraum nicht verlassen habe, um an der Kasse die Bezahlungen zu tätigen. Zumindest hätten seine Begleiter ihm berichtet, dass er ins Separee hineingegangen sei und sie ihn später dort herausgeholt und ins Hotel gebracht hätten.
Das Gericht fand die Angaben nachvollziehbar, aber als Beweis untauglich. Denn die Begleiter, die sich dort „auch unterhalten ließen“, hätten ihren Freund nicht permanent im Blick gehabt. Viel glaubwürdiger schätzte die Kammer dagegen die Ausführungen der Geschäftsführerin der Bar ein: dass ihre beiden Mitarbeiterinnen, die auf Provisionsbasis arbeiten würden, den Kläger dazu gebracht hätten, ihnen teure Getränke zu spendieren.
Zu jedem Transaktionsbeleg hatte die Geschäftsführerin zudem den Ausweis des Klägers mit kopiert. Dass dies an der Kasse und nicht im Separee vonstattengegangen sein muss, schien dem Gericht plausibel. So befand die Kammer am Ende, dass der Kunde „vielmehr für das bezahlt hat, was er an dem Abend in Anspruch genommen hat“. Dem Bargast steht nun das Rechtsmittel der Berufung offen.

