Süddeutsche Zeitung

Prozess gegen Jérôme Boateng:Foul im Verkehr?

Nach einem Unfall mit einem Schönheitschirurgen soll Jérôme Boateng fast 47.000 Euro Schadensersatz zahlen - eine Summe, die die Richterin nicht versteht.

Aus dem Gericht von Stephan Handel

Fast 47 000 Euro - das ist ein gehöriger Schaden für einen innerstädtischen Auffahrunfall, selbst wenn das eine Auto eine Mercedes G-Klasse und das andere ein Maserati ist. Ludger M. aber, Schönheitschirurg mit Praxis in der Brienner Straße und Fahrer des Maserati, sieht sich um genau diese Summe geschädigt, und zwar vom Fußballspieler Jérôme Boateng, zum Unfallzeitpunkt beim FC Bayern unter Vertrag; er fuhr den Mercedes. Weil es aber grundlegend unterschiedliche Erzählungen zum Unfallhergang gibt, soll nun das Landgericht entscheiden. Am Freitag wurde zum ersten Mal verhandelt.

Boateng hatte nur seine Anwältin geschickt, Schönheitschirurg Ludger M. hingegen war nebst Gattin selbst erschienen. Er darf seine Version der Geschichte zuerst erzählen:

Demnach fuhr er am 16. Juni 2020 die Grünwalder Straße entlang. An einer roten Ampel wurde gehalten, und weil hinter der Kreuzung ein Müllauto auf der rechten Spur stand, reihten sich vier Autos reißverschlussmäßig nach links ein, Ludger M.s Maserati war das letzte. Kurz bevor das Müllauto passiert wurde, sprang einer der Arbeiter von der Standplatte hinten am Lastwagen. Ludger M. war aber in diesem Moment damit beschäftigt, einen großen roten Wagen im Rückspiegel zu beobachten, der sich mit erheblicher Geschwindigkeit näherte. Als er den Arbeiter bemerkte, trat er deshalb kräftig auf die Bremse - zu kräftig offensichtlich für Boateng im roten Mercedes; er konnte nicht mehr stoppen und fuhr auf den Maserati auf, woraufhin er ausstieg und, so M., "laut schimpfend und unflätig beleidigend" auf ihn zukam, weshalb er dann auch die Polizei rief.

Die Boatengsche Version trägt die Richterin aus den Akten vor: Laut ihr habe sich M. nicht an das Reißverschlussprinzip gehalten, sondern Boateng rechts überholt, um sich dann vor ihm in die linke Spur zu drängeln. Der Fußballer habe gehupt und geblinkt, woraufhin M. eine Vollbremsung hingelegt habe. Und so sei es zu dem Autounfall gekommen.

Die hohe Summe, die M. geltend macht, besteht nur zum geringeren Teil aus sogenanntem materiellen Schaden: Für Reparatur, Leihwagen und Vollkasko-Beteiligung sind nur 4200 Euro angesetzt. 9000 Euro will er für abgesagte Operationen und 38 000 für Umsatzrückgang haben - doch das versteht die Richterin nicht, denn abgesagte Operationen verursachen doch den Umsatzrückgang? M.s Anwalt sagt den Satz, den Anwälte immer sagen, wenn ihnen gerade nichts einfällt: "Dazu tragen wir noch vor."

Die abgesagten Operationen kamen zustande durch eine angebliche Spätfolge des Unfalls, für die M. zudem 4500 Euro Schmerzensgeld möchte. Wochen später entwickelte er in der rechten Hand ein Taubheitsgefühl mit "elektrisierenden Schmerzen", was für einen Chirurgen eine Katastrophe sein kann: "Das ist meine Operationshand." Er diagnostizierte sich selbst und kam zu dem Schluss,dass wohl eine Verletzung an der Halswirbelsäule der Grund sein müsse, die irgendwie auf die Nerven zur Hand drücke. Bei einer Untersuchung im Rechts der Isar fanden sich auch Hinweise auf solche Verletzungen, aber die von den Ärzten angeratene Operation sparte M. sich lieber. Nach Monaten gingen die Beschwerden von selbst weg.

Ein Unfallgutachter sagt dann noch, was er über den mutmaßlichen Unfallhergang herausgefunden hat: Die Autos fuhren in einer geraden Linie ineinander, was eher gegen Boatengs These vom drängelnden M. spricht. Nun will die Richterin ein biomechanisches und ein unfallorthopädisches Gutachten zu den von M. angegebenen Beschwerden und deren Zusammenhang mit dem Unfall anfordern. Dann geht's weiter.

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SZ vom 03.07.2021/lfr
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