Prozess in München:5000 Euro für eine Hollywood-Komödie am Rechner

Der Film wurde auf dem Computer einer Frau aus Starnberg illegal heruntergeladen - und dafür muss sie nun zahlen. Dass jeder in der Familie Zugang zu ihrem Rechner hatte, ließ das Münchner Amtsgericht nicht gelten.

Von Stephan Handel

Für das Geld hätte sie oft ins Kino gehen können: Fast 5000 Euro kostete eine Frau aus Starnberg der illegale Download eines Spielfilms zuhause am Familiencomputer. Das Amtsgericht München sprach dem Rechteinhaber knapp 1200 Euro Schadenersatz zu - plus Rechtsanwalts-Honorare und die Kosten für ein Sachverständigen-Gutachten. Allein für dieses musste die Frau fast 3500 Euro bezahlen.

Die Filmfirma, die die Rechte an der Hollywood-Komödie "Für immer Single" besaß, hatte einen Dienstleister beauftragt, der herausfinden sollte, von welchen IP-Adressen der kurz zuvor veröffentlichte Film illegal zum Download angeboten wurde. Dabei tauchte auch der Computer der Frau auf.

Die Beschuldigte aber bestritt illegale Handlungen: In der Familie habe jeder Zugang zu dem Computer, der angebliche Download habe nachts stattgefunden, als sie schon schlief. Man habe in der Familie überdies darüber gesprochen, dass keine geschützten Inhalte heruntergeladen werden dürfen, vor allem sollte keine Filesharing-Software verwendet werden. Diese Software ermöglicht es, Dateien - hauptsächlich Filme, Musik und Spiele - herunterzuladen, während diese gleichzeitig anderen Nutzern zum Download bereitgestellt werden.

Der Sachverständige aber kam zu dem Ergebnis, dass die Angaben der Filmfirma korrekt waren, dass vom Computer der Frau der Film zumindest für eine gewisse Zeit geladen werden konnte. Das genügte der Amtsrichterin zur Verurteilung. Sie benutzte dabei das Mittel der so genannten sekundären Darlegungslast: Weil der Kläger ja nicht wissen und beweisen kann, wer den Computer benutzt, muss die Beklagte alle dazu notwendigen Angaben machen. Die pauschale Aussage, alle Familienmitglieder hätten Zugang zu dem Rechner gehabt, reicht dabei nicht. "Vielmehr sind konkrete Nachforschungen erforderlich", heißt es in der Urteilsbegründung. Der Bundesgerichtshof gehe sogar soweit, dass der Anschlussinhaber mögliche Täter sogar dann benennen muss, wenn es sich um Familienmitglieder handelt.

Für die Höhe des Schadenersatzes verwendete das Gericht die Summe, die bei legalem Download zu bezahlen gewesen wäre: 11,76 Euro. Die Zahl der möglichen illegalen Abrufe schätzte es auf 100. Somit ergibt sich ein Schaden von insgesamt 1176 Euro - darauf setzte es die zu bezahlende Summe fest. Das Urteil hatte auch in der Berufung bestand und ist rechtskräftig. (AZ: 114 C 22559/17)

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