Markenschutz:Der Untergang der "Partysonne"

Lesezeit: 2 min

Wer darf sein Brot "Sonne" nennen? Die Münchner Hofpfisterei geht gerichtlich gegen Rewe vor. (Foto: dpa)

Wieder zieht die Hofpfisterei vor Gericht: Rewe muss nun Brot und Semmeln umbenennen. Zwischen den Bezeichnungen des Konzerns und der Ursprungsmarke "Sonne" sehen die Richter die Gefahr einer Verwechslung.

Von Andreas Salch

Das Recht auf ihre "Sonne" will sich die Hofpfisterei von niemandem streitig machen lassen. Denn die Bezeichnung hat sich die Großbäckerei als Marke schützen lassen. Und seither wacht sie mit Argusaugen darüber, dass ja kein Mitkonkurrent "Sonne" für eines seiner Produkte verwendet, auch nicht in Verbindung mit anderen Wörtern - etwa "Dinkel-Sonne". Egal ob Dorfbäckerei oder Großkonzern, das Münchner Traditionsunternehmen fürchtete den Konflikt nicht. Auch nicht mit den Großen der Branche.

Erst Anfang Februar klagte die Hofpfisterei gegen Lidl. Das Verfahren erwies sich für die Münchner Großbäckerei als Schuss in den Ofen. Denn die Richter der 4. Handelskammer am Landgericht München I entschieden, dass der Discounter sein Produkt "Nuss-küsst-Sonne" weiterhin so nennen darf. Der Anwalt der Münchner kündigte in dem Verfahren aber an, dass man sich auch künftig "gegen Sonnenverletzungen zur Wehr setzen" werde. Dass dies ernst gemeint war, zeigt eine neuerliche Klage, wieder gegen einen Großen, diesmal Rewe.

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In dessen Sortiment entdeckte die Hofpfisterei die Bezeichnungen "Partysonne" für Semmeln und "Sonnenkorn" für ein Brot. Die Klage aus München gegen Rewe wegen "Markenrechtsverletzung Sonne" folgte prompt und endete an diesem Donnerstag mit einem Erfolg für die Hofpfisterei. Die Richter der 17. Handelskammer am Landgericht München I verurteilten Rewe, es in der Bundesrepublik zu unterlassen, die Bezeichnungen "Partysonne" und "Sonnenkorn" für Brote, Semmeln und Backwaren zu benutzen und "die genannten Waren unter dieser Bezeichnung anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu bewerben." Den Streitwert setzte das Gericht auf 250 000 Euro fest.

Der Rewe-Konzern hatte in dem Verfahren im Wesentlichen damit argumentiert, dass für Verbraucher keine Verwechslungsgefahr bestehe. Das jedoch sahen die Richter anders. Zwischen der klägerischen Marke "Sonne" und den von der Beklagten verwendeten Bezeichnungen "Partysonne" und "Sonnenkorn" für Brote, Brötchen und Backwaren sehen sie sehr wohl die Gefahr einer Verwechslung.

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Die Verwendung des Wortes Sonne bei den Backwaren von Rewe könne dazu führen, dass Verbraucher davon ausgehen, dass die "Partysonnen-Semmel" und das "Sonnenkorn-Brot" als "betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst" würden. Das heißt, dass sie zum Sortiment der Hofpfisterei gehören. Auch wenn Verbrauchern klar sei, so die Richter, dass Rewe selbst keine Backwaren herstellt, sondern diese von anderen Unternehmen produzieren lasse, komme "der Bezeichnung des jeweiligen Produkts für den Verbraucher besondere Bedeutung zu." Das gelte insbesondere auch mit Blick auf die Ware aus einem bestimmten Betrieb. Man könnte vielleicht auch sagen: Wo "Sonne" drauf steht, muss es sich auch um die "Sonne" der Hofpfisterei handeln.

"Sonnenkorn" nannte übrigens auch eine kleine Bäckerei in Reit im Winkel einmal eines ihrer Brote. Folge: Der kleine Betrieb erhielt eine Unterlassungserklärung, was wiederum zu einem Shitstorm empörter Verbraucher auf der Facebookseite der Hofpfisterei führte.

© SZ vom 07.05.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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