Die guten Vorsätze sind ja fast immer da: kein Alkohol, weniger Kohlehydrate und natürlich mehr Sport im neuen Jahr! Nicht umsonst ist im Fitnessstudio nach Silvester keine Hantel mehr frei. Auch zwei junge Männer wollten das Mucki-Aufbau-Angebot eines Studios für ein vierwöchiges Training nutzen. Am Ende stand einer von ihnen mit einem Zwei-Jahres-Vertrag da, den er gar nicht haben wollte. Und die Betreiber zogen vor das Amtsgericht, um ausstehende Mitgliedsbeiträge in Höhe von mehr als 700 Euro einzuklagen. Da hatten sie sich allerdings verhoben.
Vor Beginn der Plätzchen-Hauptsaison, nämlich Mitte November 2021, entschlossen sich zwei Freunde, das „Herbstangebot“ des Fitnessstudios zu testen: Ein Hauptnutzer konnte mit einer weiteren Person für 39 Euro einen Monat lang Kraft- und Ausdauertraining absolvieren. Der eine junge Mann aus dem Landkreis München schloss online die Testwochen ab und gab im Fitnessstudio dann seinen Spezl als Mitnutzer an. So berichtet es Pressesprecher Martin Swoboda in einer Mitteilung des Amtsgerichts.
Um ins Hantelparadies zu gelangen, musste der 17-jährige Mitnutzer 20 Euro Kaution hinterlegen, dafür erhielt er einen Transponder für den Zugang. Zudem gab man ihm ein allgemeines Mitgliedschafts-Formular mit nach Hause, welches seine Mutter unterschreiben sollte. Ein gesondertes Formular für das „Herbstangebot“ als Mittrainierer gab es nicht.
Noch im November kündigte der Hauptnutzer fristgerecht das Testangebot zum 10. Januar 2022. Ab diesem Zeitpunkt war Schluss mit Pumpen, auch für seinen Freund. Doch den Freund wollte das Fitnessstudio nicht so einfach entlassen: Er habe einen Mitgliedsvertrag mit einer Erstlaufzeit von 24 Monaten geschlossen, Kostenpunkt: 16,98 Euro die Woche. Der 17-Jährige und seine Mutter hingegen waren der Ansicht, dass es nie zu einem wirksamen Vertragsabschluss gekommen sei. Schließlich stand das Studio mit einer Klage auf Zahlung von 710,24 Euro beim Amtsgericht auf der Matte. Und kassierte eine Niederlage.
Das Gericht urteilte, dass das Formular den Eindruck erwecke, man habe einer Mitgliedschaft zugestimmt. Insbesondere auch deshalb, weil auf dem Antrag spezifische Kreuze gesetzt waren, zum Beispiel bei dem Angebot „Classic“. Die Beweisaufnahme habe jedoch ein anderes Bild ergeben. Die Mutter des 17-Jährigen habe das Formular nur unterschrieben, „damit der Beklagte einen Transponder ausgehändigt bekommen konnte“. Sie habe vor Gericht bekundet, dass sie keinerlei Kreuzchen auf dem Mitgliedsvertrag gesetzt habe und die Felder bei ihrer Unterschrift leer gewesen seien. Sie habe ausdrücklich zu ihrem Sohn gesagt, dass sie nichts ankreuzen würde, weil das nicht das sei, was sie wollten.
Auch der Hauptnutzer sagte vor Gericht aus, sein Freund hätte das Formular nur für die Transponder-Gebühr zur Unterschrift erhalten. Es sei auch zwischen den Beteiligten besprochen worden, dass nur er einen Vertrag abschließe und der Freund „eine weitere Person zum Mitnehmen“ sei.
Das Gericht kam am Ende zu dem Ergebnis, dass es „nicht unmöglich erscheint, dass ein Mitarbeiter der Klägerin – irrtümlich oder mit deliktischer Motivation“ Kreuze in den Vertrag gesetzt habe. Die Klage des Fitnessstudios wurde abgeschmettert. Das Urteil ist laut Pressesprecher Swoboda noch nicht rechtskräftig.

