Prozess:Witwe verklagt Ferrari auf Schmerzensgeld

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Eine Witwe klagt nach dem Unfall ihres Mannes gegen den Autobauer Ferrari auf Schadenersatz.

(Foto: AFP)

Schon seit 13 Jahren wartet die Frau auf Schmerzensgeld, Unterhalt und eine Rente. Eine defekte Bremsscheibe in einem Neuwagen hatte ihren Mann das Leben gekostet.

Von Stephan Handel

13 Jahre ist es her, dass Alexandra K. ihren Mann verlor: Er starb am 25. Oktober 2006 bei einem Unfall auf der A 94 nahe der Ausfahrt Zamdorf. Sein Ferrari fuhr in einen Mercedes Sprinter, durchbrach die Leitplanke und wurde an einem Baum auseinander gerissen. 13 Jahre hat es gedauert, bis der Fall vor Gericht kam: Am Donnerstag wurde am Landgericht zum ersten Mal über die Schadenersatzklage von Alexandra K. verhandelt. Sie fordert 400 000 Euro von Ferrari, weil eine schadhafte - und vor dem Einbau nicht ausreichend geprüfte - Bremsscheibe der Auslöser des Unfalls gewesen sein soll.

Die lange Zeit zwischen Ereignis und Prozess erklärt sich dadurch, dass es zuvor schon ein anderes Verfahren gegeben hat: Die Vollkasko-Versicherung des Autobesitzers hatte zunächst für das zerstörte Auto gezahlt, anschließend aber ihrerseits gegen Ferrari geklagt, um sich das Geld zurückzuholen. Der italienische Autobauer verlor vor dem Landgericht und in der Berufung vor dem Oberlandesgericht, der Bundesgerichtshof ließ die Revision nicht zu. Ausschlaggebend für die jeweiligen Urteile war das Gutachten eines Sachverständigen: Er war zu der Überzeugung gelangt, dass die linke vordere Bremsscheibe des Wagens fehlerhaft war. Die Scheiben werden vor dem Einbau einem Tauchtest unterzogen, also in ein Wasserbecken gelegt; wenn dabei die richtige Menge an Wasser verdrängt wird, gilt das Stück als einwandfrei. Der Gutachter aber meinte, bei dieser Methode könne nicht festgestellt werden, ob im Inneren der Carbon-Scheibe nicht doch Hohlräume vorhanden sind, was sie im Gebrauch gefährlich machen würde.

Die Klage der Witwe ruhte bis zum Abschluss des anderen Verfahrens. Nun aber bezweifelt der Ferrari-Anwalt die Richtigkeit des Gutachtens, das drei Instanzen überstanden hat. Der Richter am Landgericht zog ihm diesen Zahn aber relativ schnell: Ferraris Zustimmung, mit diesem zweiten Verfahren zunächst zu warten - unter anderem mit der Formulierung "zur Vermeidung einer doppelten Beweisaufnahme" - wertete er als stillschweigenden Abschluss eines so genannten "Prozessvertrags", wodurch das ursprüngliche Gutachten auch in dem jetzigen Prozess herangezogen werden könnte. Der Einwand des Anwalts, das Gutachten sei fehlerhaft, ließ er nicht gelten: "Davon konnten Sie weder das Oberlandesgericht noch den Bundesgerichtshof überzeugen." Nun haben die Anwälte beider Seiten noch einmal Zeit, sich schriftlich zu äußern, der Prozess wird im Februar fortgesetzt.

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