Man kennt das aus Gangsterfilmen, man hat von Clan-Kriminalität in Berlin gehört. Aber München? Etwa ein halbes Dutzend Männer soll in den frühen Stunden eines Januarmorgens einen Syrer nahe dem Stiglmaierplatz gekidnappt, nach Nürnberg verschleppt und ihn an einen Stuhl gefesselt und misshandelt haben. So steht es in der Anklageschrift, die Oberstaatsanwalt Kai Gräber vor der 9. Strafkammer am Landgericht München I vorträgt. Verteidiger Andreas Remiger allerdings verkehrt am ersten Prozesstag alles ins Gegenteil: Nicht der Syrer sei das Opfer, sondern der Täter.
Drei Männer im Alter zwischen 29 und 36 Jahren sind vor der Strafkammer angeklagt, es geht um erpresserischen Menschenraub, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung. Etwa eineinhalb Stunden vergehen, bis die Anklage verlesen und der Richter die aus Syrien stammenden Männer über das deutsche Rechtssystem belehrt hat. Plötzlich sackt einer von ihnen in sich zusammen. Jaber H. atmet schwer, er trinkt, dann knöpft er sein grünes Hemd auf: Er habe eine Schussverletzung, erklärt er, und sein Anwalt bestätigt eine riesige Narbe auf der Brust.
Schüsse, Narben und eine Anklageschrift, die wie ein Drehbuch zu einem Mafia-Film klingt: Die drei Angeklagten sowie vier weitere, teils unbekannte Männer sollen am 20. Januar 2024 gegen 5 Uhr früh ihr Opfer vor der Wohnung eines Freundes an der Dachauer Straße abgepasst haben. Zunächst soll es dem Mann noch gelungen sein, in die Tiefgarage zu flüchten, woraufhin die Täter einem Freund des späteren Opfers ein Messer an den Hals gesetzt haben sollen. Letzten Endes stellte Jaber H. den Geflüchteten im Treppenhaus, richtete eine Pistole auf seine Stirn und zwang ihn, in einen Wagen vor der Haustüre zu steigen. So beschreibt es die Anklage.
Zakaria D. soll den Wagen gesteuert haben, auf dem Beifahrersitz Sami D., hinten Jaber H., der den Geschädigten im Schwitzkasten hielt und ihm eine Tüte über den Kopf gezogen haben soll. Zwei weitere Täter sollen in der Nürnberger Industriestraße einen Lagerraum angemietet haben, in dem das Opfer mit Tüte über dem Kopf an einen Stuhl gefesselt wurde. Die Staatsanwaltschaft trägt vor, dass die Täter 100 000 Euro von ihrem Opfer erpressen wollten. Dazu zwangen sie das Opfer, Familie, Freunde und Arbeitgeber anzurufen und diese aufzufordern, bis 20 Uhr das Lösegeld für seine Freilassung beizubringen, so die Anklage.
Um ihre Forderungen zu untermauern, sollen Jaber H. und weitere Unbekannte das Opfer mit einem Elektroschocker im Ober- und Unterkörperbereich traktiert und mit Fäusten geschlagen haben. Zakaria D. soll ihn gewürgt und ihm ein Messer an den Hals gehalten haben. Man werde ihm seine Organe, ein Auge und eine Niere herausschneiden, sollen die Entführer gedroht haben.
Zwei Tage und eine Nacht soll das Martyrium des Geschädigten gedauert haben, dann, so die Anklage, warteten Sami D. und Zakaria D., bis sie alleine mit dem Opfer waren, banden ihn los und fuhren ihn zurück nach München – ohne dass sie zuvor Geld gesehen hatten.
Die drei Angeklagten erklärten über ihre Verteidiger, dass sie sich nicht zur Sache äußern wollen. Nur Sami D. stellt über seinen Verteidiger Andreas Remiger einen Antrag, der alles plötzlich in einem anderen Licht erscheinen lässt: Das mutmaßliche Opfer sei ein gewerbsmäßiger Schleuser und Betrüger, trägt Remiger vor. Dieser habe 50 000 Euro erhalten, um die Schwester von Sami D. mit Ehemann und Kindern von Damaskus nach Deutschland zu bringen. Dazu habe er die Pässe der fünf Personen einkassiert, sie aber nie aus Syrien geschleust.
Samir D., so fährt Remiger fort, habe sich in Deutschland eine Existenz aufgebaut und alle Ersparnisse dem „Schleuser“ gegeben, damit dieser die Familie nach Deutschland hole. Das vermeintliche Opfer täusche bewusst die Ermittlungsbehörden und bedrohe das familiäre Umfeld der Angeklagten. Deshalb will Remiger, dass die Familie aus Damaskus nach München geholt und die Mitglieder als Zeugen vernommen werden.
„Das wird schwierig werden, die Zeugen auf dem Rechtsweg nach Deutschland zu bringen“, meint Oberstaatsanwalt Gräber. Kommende Woche soll der Geschädigte aussagen. Ob der sich in Deutschland befindet, bleibt abzuwarten.

