Prozess in München:Vergewaltigung nach dem zweiten Date

Angeklagter und Opfer hatten sich über eine Dating-App kennengelernt. Bei einem Treffen soll der 34-Jährige die Frau vergewaltigt haben, bis sie flüchten konnte.

Von Susi Wimmer

Der Name der Dating-App klingt nach dem englischen Wort Liebe. Das, was Sofia O. (Name geändert) mit der Partnerbörse erlebt haben soll, hat damit aber rein gar nichts zu tun: Ihr Dating-Partner Dominik A. soll sie beim zweiten Treffen in seiner Wohnung in Schwabing-Freimann vergewaltigt haben. Als er sie laut Anklageschrift fesseln wollte, habe die Frau nackt aus der Wohnung fliehen können. Der 34-jährige Angeklagte bestreitet die Tat. Die 12. Strafkammer am Landgericht München I hat für den Prozess lediglich drei Sitzungstage anberaumt.

Besagte Dating-App setzt auf gegenseitige Interessen und Übereinstimmungen, zeigt der Bildschirm ein "Match" an, kann man direkt via Chat mit dem anderen in Kontakt treten. Außerdem verfügt die Anwendung über einen Live-Radar, um interessierte Nutzer in der näheren Umgebung zu finden. So wird es im Spätsommer 2019 zwischen dem Angeklagten und Sofia O. auch gelaufen sein. Zunächst gingen die beiden gemeinsam spazieren, beim zweiten Treffen aß man in einem Restaurant an der Leopoldstraße zu Abend. Anschließend begleitete die 32-Jährige Dominik A. in dessen Wohnung.

Dort soll der Angeklagte Sofia O. begrapscht haben. Sie soll geäußert haben, dass sie dies nicht wünsche und nun nach Hause gehen wolle. Der 34-Jährige aber soll seine körperliche Überlegenheit ausgenutzt und die Frau zweimal vergewaltigt haben. Als er einen Fesselgurt unter dem Bett hervorholte und diesen um das Handgelenk der Frau wickeln wollte, habe sie aufgeschrien und sei nackt aus der Wohnung gerannt, so sieht es die Staatsanwaltschaft. Dominik A. soll ihr dann noch ihre Kleidung in den Hausflur gebracht haben.

Verteidigerin Julia Weinmann erklärt zu Prozessbeginn, dass sich ihr Mandant weder zur Sache, noch zur Person äußern werde. Darüber hinaus werde der Anklagesachverhalt "vollumfänglich bestritten". Dominik A. war wenige Tage nach der mutmaßlichen Tat festgenommen worden. Da die audio-visuelle Vernehmung von Sofia O. nicht fristgerecht stattfinden konnte, musste Dominik A. aufgrund des Beschleunigungsgrundsatzes im August 2020 aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Genau ein Jahr später, im Juli 2021, erließ ein Gericht allerdings einen neuen Haftbefehl gegen A. wegen Verdunklungsgefahr.

Die Zeugenaussage von Sofia O. fand am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Urteil soll am 29. Oktober gesprochen werden.

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