Prozess:Skurriler Streit um Briefmarke

Prozess: Briefmarke mit Tesa befestigt, Zivilurteil der Woche, München Foto: privat

Briefmarke mit Tesa befestigt, Zivilurteil der Woche, München Foto: privat

Weil das Porto mit Tesa befestigt war, erstattete ein Mann Anzeige wegen Betrugs - ausgerechnet gegen eine Anwaltskanzlei.

Von Stephan Handel

Eigentlich ging's nur um 1,45 Euro - so viel verlangte die Deutsche Post vor der letzten Porto-Erhöhung für einen Großbrief, Länge bis 35,3 Zentimeter, Breite bis 25 Zentimeter. Der Ärger über diesen Euro und fast einen halben brachte einem Mann aus dem Landkreis München nicht nur einen Prozess vor dem Amtsgericht ein - am Ende kostete ihn der Streit mehr als 700 Euro.

Der Mann hatte einen Brief von seiner Rechtsanwaltskanzlei bekommen, doch die Briefmarke darauf kam ihm komisch vor: Sie war mit Tesafilm auf das Kuvert geklebt. Der Mann schrieb der Kanzlei, dass sein Postamt ihm mitgeteilt habe, das sei nicht nur nicht erlaubt, sondern auch ein Betrug. Deshalb wolle er den Juristen bei der Rechtsanwaltskammer anzeigen. Und das tat er dann auch. Die Kammer forderte daraufhin von dem Anwalt eine Stellungnahme. Dieser erklärte, dass seine Mitarbeiterin seinerzeit auf dem Weg zur Post vom Regen überrascht worden sei, der Brief sei völlig durchnässt gewesen. Deswegen habe sie ein neues Kuvert genommen und die ungebrauchte Briefmarke von dem alten mit Tesafilm darauf befestigt. Das genügte der Kammer, sie wies die Beschwerde als unbegründet ab.

Mittlerweile aber hatte der Anwalt seinem - nun ehemaligen - Mandanten eine Unterlassungserklärung zugeschickt: Er solle nicht mehr behaupten, die Kanzlei würde durch die Verwendung gebrauchter Briefmarken einen Betrug begehen. Der Mann ließ das Schreiben jedoch unbeachtet, ebenso wie eine Rechnung über Anwaltsgebühren in Höhe von 492,54 Euro. So klagte die Kanzlei.

In der Verhandlung schilderte der Mann, dass der Postbote ihm gesagt habe, dass er das Kuvert wieder mitnehmen müsse. "Er sagte, seien sie nicht böse, aber das geht so nicht. Wissen Sie was, das ist Betrug." Der Amtsrichter wies darauf hin, dass die Briefmarke nicht zur Versendung eines anderen, sondern desselben, nur neu verpackten Briefes verwendet werden sollte - was zulässig sein sollte, keinesfalls aber als Betrug gewertet werden könne.

Am Ende verglichen sich die Parteien: Der Mann bezahlt den Großteil der geforderten Summe, nämlich 400 Euro, außerdem Verfahrens- und Vergleichskosten von gut 300 Euro. Und den Betrugs-Vorwurf wird er nicht mehr aufrechterhalten. Eine teure Einsicht wegen 1,45 Euro. (AZ: 171 C 7242/19)

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