Prozess:Chef von Reinigungsfirma gesteht Schwarzarbeit auf der Wiesn

General Features - Oktoberfest 2016

Das Festzelt "Winzerer Fähndl" wurde jüngst komplett neu gestaltet. Im Jahr 2018 waren die Machenschaften des Reinigungsunternehmer Akram A. dort aufgeflogen.

(Foto: Johannes Simon/getty)

Der Prozess um Schwarzarbeit im Festzelt "Winzerer Fähndl" nähert sich dem Ende. Die Wirte des "Winzerer Fähndls" müssen offenbar keine weiteren Ermittlungen befürchten.

Von Stephan Handel

Der Prozess um Schwarzarbeit im Festzelt "Winzerer Fähndl" auf dem Oktoberfest und am Nockherberg geht in die letzten Runden: Der Angeklagte, Geschäftsführer einer Reinigungsfirma, ist geständig, dafür hat er vom Gericht einen Strafnachlass zugesagt bekommen - um die viereinhalb Jahre wird Akram A. ins Gefängnis müssen. Wegen des Geständnisses mussten Peter Pongratz und seine frühere Frau Arabella Schörghuber, beide Wirte auf der Wiesn wie ehemals am Nockherberg, nicht als Zeugen aussagen.

Akram A. wird vorgeworfen, immer wieder neue GmbHs gegründet zu haben und mit ihnen sein Reinigungsgeschäft betrieben zu haben - aber immer nur solange, bis er eine Umsatzsteuer-Prüfung befürchten musste. Dann ließ er die Gesellschaften insolvent gehen, gründete eine neue und arbeitete mit dieser weiter wie zuvor, so wirft es ihm die Anklage vor. Den dadurch entstandenen Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf rund 4,5 Millionen Euro an nicht bezahlter Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer wie an Sozialabgaben für seine Mitarbeiter. Aufgeflogen war Akram A. nach einer Durchsuchung im "Winzerer Fähndl" während der Wiesn 2018. Das Modell hat er eingestanden - allerdings behauptet er, sein Gewinn daraus sei viel geringer gewesen, weil er einen Teil der Rechnungssummen, die Peter Pongratz ihm bezahlt hatte, diesem in bar wieder zurückgegeben habe. Wegen dieser Vorwürfe hatte die Staatsanwaltschaft am 16. Januar Pongratz' Privatwohnung durchsucht, allerdings keine Beweise gefunden und das Ermittlungsverfahren gegen den Wirt deshalb auch eingestellt. Pongratz hatte gleich nach der Durchsuchung über einen Anwalt erklärt, an den Vorwürfen sei nichts dran.

Am Mittwoch, dem dritten Verhandlungstag, sagte nun ein Beamter des Hauptzollamtes aus, der an dem Verfahren nach der Razzia im Wiesnzelt beteiligt war. Weder Zoll noch Steuerfahndung hätten bei Pongratz etwas Auffälliges gefunden, im Gegenteil sei er während der Ermittlungen ebenso kooperativ gewesen wie das Gastro-Unternehmen Do & Co, für das A. am Flughafen tätig war. Dort habe es aber für die Ermittler allerdings den Vorzug gegeben, dass die Mitarbeiter sich mit einem Chip ein- und ausloggen mussten, so dass ihre Arbeitszeit minutengenau erfasst wurde. In A.s Buchhaltung hätten sich jedoch zwischen den tatsächlichen Protokollen und der späteren Abrechnung "erhebliche Abweichungen" ergeben.

Der Angeklagte hatte zu seiner weiteren Verteidigung erklärt, er habe von Pongratz zwölf Euro pro Arbeitnehmer und Stunde erhalten - damit sei es ihm aber nicht möglich gewesen, den Mindestlohn von seinerzeit 8,50 Euro an seine Mitarbeiter zu bezahlen; zu einer Erhöhung sei sein Auftraggeber trotz mehrfacher Aufforderungen nicht bereit gewesen. Das Gesetz regelt zwar zur so genannten "Nachunternehmerhaftung", dass der Auftraggeber auch dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn sein Subunternehmer nicht den Mindestlohn bezahlt, und wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft werden kann. Das Hauptzollamt München erklärt jedoch auf SZ-Anfrage, dass dort ein solches Verfahren gegen Peter Pongratz nicht geführt wird.

Zur SZ-Startseite

Essen und Trinken
:"Vom Brät her eine Granaten-Weißwurst!"

Von "fluffig" bis "suppig": Die Metzger prüfen ihr münchnerischstes Produkt.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: