Vor Gericht geht es nicht nur um Tatsachen, sondern auch um Begrifflichkeiten. So spricht etwa eine Staatsanwältin von vier Schlägen mit der behandschuhten Faust auf den Kopf eines Gefesselten, während der angeklagte Polizist lieber den Ausdruck "Impuls ins Gesicht" verwendet. Der 27-jährige Beamte von der Inspektion an der Beethovenstraße muss sich vor dem Münchner Amtsgericht wegen Körperverletzung im Amt verantworten.
Prozess in München:Polizist wegen Körperverletzung in der Arrestzelle angeklagt
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Der Beamte der Beethoven-Wache soll einem gefesselten Mann "viermal mit der behandschuhten Faust" auf den Kopf geschlagen haben. Der Angeklagte spricht lediglich von einem "Impuls ins Gesicht" - die blutige Nase könne er sich nicht erklären.
Von Susi Wimmer
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