In einem Strafprozess steht es dem Angeklagten frei, die Wahrheit zu sagen, oder ungestraft Lügen zu erzählen. Thomas R. (Name geändert) jedenfalls berichtet, er habe plötzlich dunkle und bedrohliche Schatten gesehen, „ein Schleier hat sich über mich gelegt“, er habe Angst bekommen und zugeschlagen. Die Staatsanwaltschaft formuliert das etwas anders: Im Alkohol- und Kokainrausch und aus Frust, weil keine Drogen mehr verfügbar waren, soll der 34-Jährige in seiner Wohnanlage bei einer gehbehinderten Seniorin geklingelt und sie mit einer Weinflasche und Fäusten brutal zusammengeschlagen haben. Auch eine Nachbarin, die zu Hilfe kommen wollte, prügelte er krankenhausreif.
Prozess in MünchenErfolgreicher Headhunter soll im Koksrausch gehbehinderte Senioren krankenhausreif geschlagen haben
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Aperol beim Firmenevent, Blinddate, nochmal Aperol, dann Koks beim Italiener – und irgendwann waren die Drogenvorräte aufgebraucht. Aus Frust darüber soll Thomas R. wahllos Bewohner eines Seniorenheims verprügelt haben. Nun muss er sich vor Gericht verantworten.
Von Susi Wimmer
