Prozess:Eine Gefahr für die Allgemeinheit?

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Das Gericht muss nach mehreren Straftaten über die Unterbringung einer 37-Jährigen entscheiden - sie selbst bezeichnet sich als "seelisch krank".

Von Susi Wimmer

Wenn Elke S. ( Name geändert) anfängt zu reden, dann redet sie. Sehr lange. Ihre Gedanken springen wie heruntergefallene Perlen von einem Fleck zum nächsten. Fragen kann sie nie direkt beantworten, sie schweift ab, verliert sich in Nebensächlichkeiten. Aber ist das ein Grund, um die 37-Jährige in der geschlossenen Psychiatrie unterzubringen?

Sicher nicht. Elke S. sitzt auf der Anklagebank am Landgericht München I, weil sie einem Mann Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und einen Rollstuhlfahrer bestohlen haben soll. Die Frage, die die 19. Strafkammer zu beantwortet hat, lautet eher: Ist die Frau, die sich selbst als "seelisch krank" bezeichnet, eine Gefahr für die Allgemeinheit?

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Angeklagte, die sich vor Gericht verantworten müssen, nehmen in der Regel in der ersten Reihe Platz und warten auf den Prozessbeginn. Nicht so Elke S. Sie verschränkt ihre Arme vor dem weißen Wollpullover und fixiert im Stehen mit dem Rücken zum Richterpult die übrigen Prozessbeteiligten. Ihr Anwalt Benedikt Stehle erklärt dann später, dass seine Mandantin beide Taten einräume und bereue. Der Rest des Vormittags gehört den wasserfallartigen Ausführungen der 37-Jährigen.

Zum einen geht es darum, dass sie ihrem kranken Mitbewohner in einer Sozialunterkunft Schmerztabletten sowie eine wertvolle Uhr gestohlen haben soll. Sie habe ihm die Tabletten genommen, weil es ihm schlecht ging und er zum Arzt gehen sollte, sagt sie dazu. Und mit der Uhr habe sie ihm "nur eins auswischen wollen", weil er ihr Handy habe kaufen wollen und dann doch nicht. Zum anderen ist ein Vorfall am Hauptbahnhof angeklagt: Dort soll sie im Burger King Kaffee nach einem Gast geschüttet haben. Als dieser ihr auf die Straße folgte, soll dann ihr Pfefferspray zum Einsatz gekommen sein.

Der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner gibt sein Bestes, um Elke S. bei ihren Schilderungen eine stringente Aussage zu entlocken. Nicht leichter wird es, als das Pfefferspray-Opfer Hope A. in den Zeugenstand tritt. Denn in seinem afrikanischen Dialekt gibt es beispielsweise keine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern. Und so übersetzt der Dolmetscher, dass im Burger King "ein Junge" auf einem Stuhl gesessen sei. Laut Elke S. habe sich Hope A. einfach zu ihr gesetzt und ständig auf sie eingeredet. Hope A. sagt, er spreche kein Deutsch, aber die Frau habe permanent geredet, er habe sie nicht beachtet. Bis sie anfangen habe, ihn zu beschimpfen. Dann habe sie zum Kaffee gegriffen.

Elke S. ist derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Es gebe "Diagnosen aus dem schizophrenen Bereich", sagt sie. Ausschlaggebend für das Gericht dürfte das psychiatrische Gutachten eines Sachverständigen sein. Ein Urteil ist für Donnerstag avisiert.

© SZ vom 07.04.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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