Das von propalästinensischen Aktivisten und Studierenden vor rund zwei Wochen vor der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) eingerichtete Protestcamp kann bis auf Weiteres auf dem Professor-Huber-Platz bleiben. Das bestätigte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) am Mittwoch auf Anfrage der SZ.
Ursprünglich hatte es geheißen, die Protestierenden müssten ihre Zelte an diesem Donnerstag, dem Feiertag Fronleichnam, abbauen, weil der Platz danach schon für andere Veranstaltungen vergeben sei. Nach einer Änderung der Belegungssituation brauche der Platz nun allerdings vorläufig nicht geräumt zu werden, teilte das KVR weiter mit. Die Veranstalter des Camps wollen ihre Versammlung, mit der sie gegen das israelische Vorgehen im Gazastreifen demonstrieren, jetzt sogar bis zum 30. Juni verlängern, nachdem sie zwischenzeitlich vorgehabt hatten, ihr Zeltlager bloß bis zum 6. Juni aufzuschlagen.

Protestcamp vor der LMU:Teilnehmer am Pro-Palästina-Camp in München leugnen das Existenzrecht Israels
Das Zeltlager vor der Münchner Universität soll bis 6. Juni stehen bleiben. Gruppierungen, die die Proteste unterstützen, machen keinen Hehl aus ihrer israelfeindlichen Haltung.
Auch die zwei Gegendemonstrationen auf den beiden Flächen des gegenüberliegenden Geschwister-Scholl-Platzes haben die Verlängerung ihres Aufenthalts angekündigt. Eine Versammlung zum Thema „Solidarität mit Israel: Erinnerung an das Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023“ wurde bis zum 4. Juni 2024 avisiert. Eine tägliche Demo des Vereins „München ist bunt!“ ist wie das Propalästina-Camp bis zum 30. Juni beim KVR angezeigt. Wie die Ordnungsbehörde mitteilte, werden nach Prüfung der jeweiligen Anzeigen entsprechende Versammlungsbescheide erlassen; für Ende Juni sei noch eine Überschneidung mit einer anderen Veranstaltung zu klären.

Protest und Gegenprotest stehen sich seit dem 13. Mai an der Leopoldstraße gegenüber. Die Stadt München hatte das Propalästina-Camp vor der Uni zunächst verbieten und den Aktivisten einen anderen Ort am Königsplatz zuweisen wollen, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied jedoch, dass die Aktivisten bleiben dürfen. Nach Angaben der Polizei gab es bislang keine besonderen Vorkommnisse.