Nach einem für sie positiven Gerichtsentscheid zum Slogan „From the river to the sea“ („Vom Fluss bis zum Meer“) für eine Pro-Palästina-Demonstration in München hat die Veranstalterin ihren Protest abgesagt. Das teilte das Kreisverwaltungsreferat mit. Die Demonstration war für Montagvormittag am Goetheplatz angesetzt.
Rechtsanwalt Mathes Breuer hat das Urteil für die Anmelderin erwirkt. Auf Nachfrage der SZ sagt er, dass die Demo-Organisatoren zwar verwaltungsrechtlich obsiegten, sie aber abwarten wollten, wie sich die strafrechtliche Bewertung des Spruchs entwickle. Die Generalstaatsanwaltschaft München kündigte Ende 2023 an, die Verwendung des Slogans zu verfolgen. Bisher stehe aber eine gerichtliche Klärung aus, sagt Breuer. Solange bedeute es für Demonstrierende eine enorme Belastung, mit diesem Spruch eine Anklage zu riskieren und sich in ein vermutlich jahrelanges Strafverfahren zu begeben. Irgendwann aber werde sicherlich jemand aus der Pro-Palästina-Community diesen Weg beschreiten, um eine gerichtliche Klärung zu erreichen, sagt Breuer.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte vergangene Woche für den konkreten Einzelfall ein pauschales Verbot des bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendeten Slogans für rechtswidrig erachtet. Damit gab das Gericht der Beschwerde der Veranstalterin statt, die auch Plakate mit der Aufschrift angekündigt hatte.
Die Stadt erließ für die Versammlung mehrere Beschränkungen – insbesondere ein Verbot der Parole, weil damit der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliege. Dagegen wehrte sich die Frau, scheiterte zunächst vor dem Verwaltungsgericht, bekam aber nun letztinstanzlich vom VGH recht.
München scheitert mit Verbot:Gericht erlaubt umstrittene Pro-Palästina-Parole bei Demo
Die Stadt wollte den Spruch „From the river to the sea“ bei einer Kundgebung unterbinden – und scheitert. Wie der Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung begründet.
Das Gericht entschied in einem Eilverfahren, dass die Untersagung der Parole im konkreten Einzelfall voraussichtlich rechtswidrig sei. Denn ob deren Verwendung einen Straftatbestand erfülle, hänge vom Einzelfall und insbesondere davon ab, ob ein erkennbarer Bezug zur Terrororganisation Hamas oder anderen verbotenen Vereinigungen vorliege, so das Gericht. Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug habe die Stadt in ihrer „Gefahrenprognose“ nicht dargelegt.
Der Slogan „From the river to the sea ...“ geht zurück auf die 1960er-Jahre und wurde bereits damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet. Politisch und juristisch ist umstritten, ob der Spruch immer bedeutet, dass das Existenzrecht Israels verneint werde.