Prozess gegen PriesterSexueller Übergriff im Pfarrhaus? 18-Jährige sollte vor Kirchenmännern darüber berichten

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Pfarrer Martin N., 68, soll die junge Frau im Pfarrheim vergewaltigt haben.
Pfarrer Martin N., 68, soll die junge Frau im Pfarrheim vergewaltigt haben. (Foto: Susi Wimmer)
  • Eine 18-Jährige berichtete im März 2019 vor einem Kirchengremium im Erzbischöflichen Ordinariat München über mutmaßliche sexuelle Übergriffe eines damals 62-jährigen Pfarrers.
  • Das Gespräch wurde abgebrochen, weil die junge Frau während ihrer Schilderung immer aufgewühlter wurde und zu weinen begann.
  • Die Kirche verzichtete auf eine Strafanzeige, obwohl der Missbrauchsbeauftragte eine solche empfohlen hatte, da dessen bloßes Gefühl nicht ausgereicht habe, so das Ordinariat.
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Im Prozess gegen einen Priester wegen mutmaßlicher Vergewaltigung geht es um ein Treffen im Erzbischöflichen Ordinariat in München. Warum das Gespräch abgebrochen werden musste – und die Kirche auf eine Anzeige verzichtete.

Von Anna-Maria Salmen

Eine 18-Jährige erlebt einen mutmaßlichen sexuellen Übergriff eines damals 62-jährigen Pfarrers – und soll vor sechs älteren Männern darüber berichten: Ist das der richtige Ort, an dem Martha L. (Name geändert) offen schildern kann, was Priester Martin N. ihr angetan haben soll – in allen Details? Im Erzbischöflichen Ordinariat vor einem Kirchengremium aus einem Diakon, einem Theologen und Sozialpädagogen, einem kirchlichen Juristen sowie dem Missbrauchsbeauftragten, dazu ihr Vater und ein Anwalt der Familie?

Sechs „alte, weiße Männer“ und eine junge, sichtlich aufgewühlte Frau, moniert heute selbst der Missbrauchsbeauftragte, Rechtsanwalt Martin Miebach, das sei „eine sehr ungünstige Gesprächssituation“ gewesen. Miebach ist als Zeuge vor dem Amtsgericht München geladen. Schräg vor ihm sitzt Martin N. auf der Anklagebank. Der Pfarrer, der das 18-jährige Mädchen missbraucht haben soll.

Wie der Missbrauchsbeauftragte erzählt, habe Martha L. im März 2019 vor dem Kirchengremium berichtet, was wenige Wochen zuvor im Pfarrhaus passiert sein soll: Der Priester sei bei einem Treffen neben ihr gesessen und habe seine Hand auf ihren Oberschenkel gelegt, diese immer weiter nach oben geschoben und zugedrückt. Ihre Mutter, die damals dabei war, habe davon nichts mitbekommen, weil sie auf der anderen Seite des Tisches gesessen sei.

Glaubwürdig und authentisch sei ihnen die Aussage erschienen, berichten vor Gericht drei der vier Kirchenvertreter aus dem Gespräch im Ordinariat. Während ihrer Schilderung sei Martha L. immer aufgewühlter geworden. Sie habe Tränen in den Augen gehabt und schließlich geweint. Ihr Vater habe dann um eine Unterbrechung gebeten. Gemeinsam mit dem Sozialpädagogen des Ordinariats habe die junge Frau den Raum verlassen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Martin N. weitaus mehr vor: Er soll die damals 18-jährige Martha L. bei dem Treffen im Pfarrhaus vergewaltigt haben, als die Mutter für kurze Zeit nicht im Raum war. Zu dieser Zeit war Martin N. als Seelsorger in der kleinen Gemeinde im Landkreis Dachau tätig. Während er die Familie nach dem Tod der Großmutter betreute, hatte er bereits eine Affäre mit der Mutter begonnen. Wenige Monate später soll es zu dem Übergriff auf die Tochter gekommen sein.

Er habe bei dem Gespräch im Ordinariat bereits das Gefühl gehabt, dass noch mehr passiert sein könnte, als Martha L. bis zur Unterbrechung berichtet hatte, sagt Missbrauchsbeauftragter Miebach vor Gericht. Der Weg vom Oberschenkel zum Intimbereich sei nicht weit. Nachdem die junge Frau den Raum verlassen hatte, habe er die anderen Männer im Gremium darauf hingewiesen, dass es sich auf Grundlage der Schilderungen mindestens um sexuelle Belästigung handele. Um zu klären, ob noch schwerwiegendere Vergehen in Betracht kommen, hätte Martha L. aber intensiver befragt werden müssen. Miebach sagt, er habe eine Strafanzeige empfohlen.

Doch dazu kam es nicht. Vom konkreten Vorwurf der Vergewaltigung habe man erst im September 2024 aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erfahren, erklärt Christoph Kappes, Pressesprecher der Erzdiözese München und Freising. Darüber hinaus wolle man sich im laufenden Verfahren aktuell nicht äußern.

Der angeklagte Priester wirkt wie erstarrt

Für den Vater sei eine Anzeige damals eine Option gewesen, jedoch nicht vorrangig, erinnert sich Miebach. Der Vater hatte am ersten Prozesstag ausgesagt, auf eine Anzeige verzichtet zu haben, um seine Tochter zu schützen und sie offenbar nicht den Vernehmungen durch die Polizei auszusetzen. Sein Ziel sei vor allem gewesen, dass der Pfarrer die Gemeinde so schnell wie möglich verlasse, so schildert es auch Miebach.

Der heute 68-jährige angeklagte Priester Martin N. wirkt während der Verhandlung wie erstarrt. Rechts neben ihm steht sein Rollstuhl, links ist eine Krücke an den Nachbarstuhl gelehnt. Nur gelegentlich deutet er ein Kopfschütteln oder Nicken an. Ansonsten könnte man beinahe vergessen, dass er im Raum ist.

Dass Martha L. nicht schon beim Gespräch im Ordinariat von den Vergewaltigungsvorwürfen berichtete, die nun in der Anklage stehen, dazu vermutet Miebach, dass die junge Frau wegen der ungünstigen Gesprächssituation gehemmt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass „sehr, sehr viel im Argen“ liege. Vielleicht, so mutmaßt er, hätte die 18-Jährige auch noch mehr erzählt, wenn das Gespräch nicht abgebrochen worden wäre.

Weder Martha L. noch ihr Vater unterschrieben das Protokoll des Gesprächs im Ordinariat. Einer der Kirchenvertreter berichtet von einer Äußerung des Vaters: Ihm gehe die Formulierung, Martin N. habe die Hand auf dem Oberschenkel in die Nähe des Intimbereichs bewegt, nicht weit genug.

Wegen der fehlenden Unterschrift habe er nicht einschätzen können, ob die Angaben im Protokoll stimmen, sagt Michael Benz aus, der damals die Abteilung Kirchenrecht im Ordinariat leitete, aber selbst nicht beim Gespräch dabei war. Es habe zwar eine Voruntersuchung gegeben, die sowohl die Affäre des Priesters mit der Mutter als auch die mutmaßlichen Übergriffe auf Martha L. umfasste. Die Aussagen der jungen Frau seien jedoch „zu vage“ für eine kirchenrechtliche Verurteilung gewesen.

Psychologen hätten ihm davon abgeraten, die Frau zu einer weiteren Anhörung einzuladen, sagt Benz – eine Retraumatisierung müsse vermieden werden. Für ihn sei ohnehin klar gewesen, dass Martin N. in der Erzdiözese nie wieder einen pastoralen Auftrag erhalten werde. Benz sagt, er habe daher keinen Mehrwert in einem kirchlichen Verfahren gesehen. Letztlich bat Martin N. selbst um die Versetzung in den Ruhestand.

Am Amtsgericht geht der Prozess hingegen weiter, die Verhandlung soll in der ersten Novemberwoche fortgesetzt werden.

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