Praterinselstreit:Erst ausgesperrt, dann gekündigt

Wolfgang Flatz im Mai diesen Jahres auf der Praterinsel: Das Tor zu seinem Atelier ließ Eigentümer Urs Brunner mit einer Eisentraverse verriegeln.

Wolfgang Flatz im Mai diesen Jahres auf der Praterinsel: Das Tor zu seinem Atelier ließ Eigentümer Urs Brunner mit einer Eisentraverse verriegeln.

(Foto: Felix Hörhager)

Zwei Erfolge hat der Künstler Wolfgang Flatz vor Gericht gegen den Unternehmer Urs Brunner eingefahren. Trotzdem ist die Zukunft seines Ateliers auf der Praterinsel offen.

Von Stephan Handel

Im Streit um den Erhalt seines Ateliers auf der Praterinsel hat der Künstler Wolfgang Flatz in dieser Woche zwei Erfolge errungen - die ihm am Ende möglicherweise doch nicht weiterhelfen könnten: Zwar erwirkte er zwei Einstweilige Verfügungen gegen den Immobilien-Unternehmer Urs Brunner und dessen Firma Terrena. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht am Freitag jedoch überreichte Brunner durch seinen Anwalt ordentliche Kündigungen für das so genannte Haus 4 auf der Praterinsel, gegen die Flatz sich auf Dauer wohl kaum wird wehren können.

Der österreichische Künstler arbeitet seit 1988 auf der Praterinsel - das Gebäude war ihm vom damaligen Besitzer zur Verfügung gestellt worden, als Gegenleistung sollte er mit seinem damals schon international bekannten Namen Werbung für die Künstler-Kolonie auf der Isarinsel machen. Diese Vereinbarung ließ auch der folgende Eigentümer unangetastet, die Augsburger Patrizia AG.

2015 kaufte Brunner das Areal. Drei Jahre lang gab es keinen Zwist, doch seit 2018 drängt der Unternehmer den Künstler, das Gebäude an ihn zurückzugeben. Der weigerte sich mehrmals; vor sechs Wochen eskalierte die Situation: Brunner ließ zunächst Strom Heizung und Wasser abstellen und verschloss schließlich den Hauseingang mit einer Eisentraverse.

Gegen diese Aussperrung wehrte sich Flatz zusammen mit seiner Rechtsanwältin Christiane Strahl an diesem Dienstag vor dem Amtsgericht - erfolgreich: Die erlassene Einstweilige Verfügung nutzte er mithilfe einer Gerichtsvollzieherin und eines Schlossers und demontierte die Eisentraverse, noch bevor Brunner vom Beschluss des Gerichts erfahren hatte. Eine zuvor schon ergangene Verfügung über die Sperrung von Strom, Wasser und Heizung - ebenfalls zu Flatz' Gunsten - hatte der Immobilienunternehmer bislang ignoriert. Deshalb gab es darüber nun am Freitag eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht in Person des Richters Eugen Stubenvoll.

Vor dem Gerichtsgebäude hatte sich eine kleine Solidaritäts-Kundgebung versammelt - Flatz-Sympathisanten zeigten ihre Meinung zu der Causa mittels weißer Umhängetaschen mit der Aufschrift "So nicht, Herr Brunner". Im Saal selbst legte zunächst der Brunner-Anwalt Christian Heike seine Sicht der Dinge dar: Die Immobilie sei an Flatz keineswegs vermietet gewesen. Vielmehr sei sie aus Gefälligkeit, allerhöchstens im Wege der Leihe, überlassen worden. Und deshalb sei das Mietrecht auf gar keinen Fall anwendbar, und bei einer nur verliehenen Liegenschaft sei der Verleiher auch nicht verpflichtet, für die Versorgung mit Wasser, Strom und Wärme zu sorgen.

Miete, Leihe, Gefälligkeit - Richter Stubenvoll sagte, dass diese Unterscheidung in diesem Stadium des Rechtsstreits ohne Belang sei: Flatz einfach aus seinem Atelier auszusperren sei "verbotene Eigenmacht", gar das Wort "Faustrecht" nahm er in den Mund: "Das ist in unserer Rechtsordnung auf gar keinen Fall zulässig." Damit war Brunners erste Argumentationskette zusammengebrochen.

Für die zweite ergriff der Unternehmer selbst das Wort: Die Situation in dem Gebäude sei durch ungenehmigte Umbauten "dramatisch" und widerspreche sämtlichen Anforderungen des Brandschutzes. "Es besteht Gefahr für Leib und Leben." Deshalb sei er als Eigentümer dazu verpflichtet gewesen einzuschreiten: "Denn der Eigentümer haftet als Erster, wenn was passiert." Flatz-Anwältin Strahl wandte ein, dass Brunner die Kenntnis über diese angeblichen Situation durch "Hausfriedensbruch und Einbruch"erlangt habe - doch das war gar nicht notwendig: Richter Stubenvoll klärte Brunner erneut darüber auf, dass ihm das noch lange nicht das Recht gebe, eigenmächtig das Gebäude abzusperren; vielmehr wäre der legale Weg der Gang zur Bauaufsicht gewesen.

Brunner legte noch einmal nach: "Wenn Sie diese Einstweilige Verfügung erlassen und es passiert etwas, dann ist das Gericht dafür verantwortlich." Auch das beeindruckte den Richter nicht sonderlich: "Ich bin nicht empfänglich für solche Drohungen." Rechtsanwältin Strahl meinte nach der Verhandlung, sie werde nun ein Ordnungsgeld gegen Brunner beantragen, wegen dessen Weigerung, die Einstweile Verfügung zu vollziehen. Diese wird der Richter wohl aufrechterhalten, die Entscheidung wird er am kommenden Freitag verkünden.

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