ProzessKontakte zur Reichsbürgerszene: Münchner Polizistin aus Dienst entfernt

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Die Beamtin versuchte noch vor dem Verwaltungsgericht der Entlassung zu entkommen – vergeblich.
Die Beamtin versuchte noch vor dem Verwaltungsgericht der Entlassung zu entkommen – vergeblich. Alessandra Schellnegger
  • Das Verwaltungsgericht München entlässt eine 58-jährige Polizistin wegen Verbreitung von Reichsbürger-Ideologien und Verschwörungstheorien.
  • Bei einer Hausdurchsuchung fanden Kollegen kistenweise Flyer mit kruden Theorien.
  • Die Beamtin distanzierte sich nicht klar von der Reichsbürger-Ideologie und bekannte sich nicht eindeutig zur Verfassung.
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Ihren Kollegen gegenüber verbreitete die Beamtin krude, teils verfassungsfeindliche Thesen. Bei einer Hausdurchsuchung werden kistenweise einschlägige Flyer entdeckt. Vor dem Verwaltungsgericht versucht die Frau noch einer Entlassung zu entkommen.

Von Susi Wimmer

„Ich war in München eine der ersten Frauen bei der Polizei“, sagt Brigitte T. (Name geändert) am Ende der Verhandlung plötzlich mit sehr fester Stimme. „Ich bin seit 30 Jahren bei der Polizei, ich bitte um eine zweite Chance.“ Die hat sie nicht bekommen: Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts urteilte, dass die Beamtin zu entlassen sei. Die 58-Jährige habe sich die „absurden und kruden Ideologien“ von Verschwörungsschwurblern und Reichsbürgern zu eigen gemacht. Entsprechende Chats, Flyer, Mails auf dem Dienstrechner oder Aussagen gegenüber Kolleginnen untermauerten dies. „Es ist zu viel da, um zu einer anderen Meinung zu gelangen“, erklärt die Vorsitzende Richterin.

Brigitte T. ist eine schmale Frau, wirkt zurückgenommen, und ihre Anwältin sagt, dass sie durch das Verfahren „sehr belastet“ sei und sich selbst nicht äußern wolle. Doch wenig später wird sie doch reden, äußerst leise und reduziert, und doch sehr aussagekräftig.

Es sei „in der Blütezeit von Corona“ losgegangen, im Sommer 2021, beginnt die Anwältin. Da habe sich Frau T. Sorgen gemacht, dass ihr etwas passieren könne und ihr minderjähriger Sohn dann alleine sei. Sie sei „verunsichert, verwirrt und ängstlich“ gewesen und habe sich im Internet mit dem Thema auseinandergesetzt. Sie habe Unterlagen von den sogenannten Querdenkern heruntergeladen, die teils Kontakte zur Reichsbürgerszene hatten. „Aber diese Inhalte entsprechen nicht ihrer inneren Überzeugung.“

Das Gericht und auch der Freistaat Bayern, der die Disziplinarklage eingereicht hat, werden in ihren Ausführungen deutlicher. Da geht es beispielsweise um ein Video, das man bei Brigitte T. fand, in dem behauptet wird, Hitler habe nur Frieden gewollt. Oder Chats, die die Polizistin erhielt, versendete oder speicherte, mit Verschwörungstheorien, etwa dass mit der Impfung gegen Covid gezielt Menschen getötet werden sollten, um die Bevölkerung zu reduzieren. Oder, dass das Wetter manipuliert werde, um Überflutungen zu erzeugen.

Im Drucker auf ihrer Dienststelle fand man Blätter mit Reichsbürger-Gedankengut, etwa, dass die Bundesrepublik eine Firma sei. In ihrer Wohnung stellten die Polizeikollegen kistenweise Flyer sicher, ebenfalls mit kruden Theorien bedruckt. Auch im Streifendienst soll Brigitte T. ihre wirren Gedanken geäußert haben. Zu einer Kollegin sagte sie laut Gericht über Angela Merkel: „Gib mir eine MP, ich geh’ hin und erschieß’ sie.“

„Es gibt so viele Fake-News, wo ich mir nicht anmaße, das von der Wahrheit zu unterscheiden“, erklärt die suspendierte Beamtin. Sie wisse auch nicht, ob das andere könnten. „Stimmt es oder nicht, ich kann das definitiv nicht unterscheiden.“ Eine Aussage, die der Juristin des Polizeipräsidiums München eine Steilvorlage liefert: „Sie ist eine Polizeivollzugsbeamtin, da weiß man, was eine Ideologie ist.“ Die Beamtin habe sich in ihrer Befragung bei der Polizei nicht klar von der Reichsbürger-Ideologie distanziert. „Und auch heute kommt kein klares Bekenntnis zur Verfassung.“ Gerade dies sei für eine Polizistin eine Kernpflicht: sich zum Grundgesetz zu bekennen und die Gesetze durchzusetzen.

„Es kann ja nicht verboten sein, sich zu informieren“, versucht die Anwältin von T. einzugrätschen. Man habe hier eine rasante Entwicklung in kurzer Zeit, antwortet die Richterin. Von Coronathesen zu Verschwörungstheorien und zu den Reichsbürgern. „Es mag eine Verunsicherung gegeben haben damals“, sagt sie, aber die Polizistin sei die weiteren Schritte bis zu den Reichsbürgern gegangen.

Bis heute habe Brigitte T. weder die damalige Gesinnung eingeräumt, noch sich damit auseinandergesetzt. Sie habe nicht nach dem Warum gefragt und sich in der Verhandlung nicht deutlich von der Gesinnung distanziert. „Wir können auch keine Wiederholungsgefahr ausschließen“, sagt die Richterin, „da fehlt es an allem“.

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