„Gegen 400 Euro cash können wir alles vergessen, dann werde ich dem Kollegen den positiven Drogenschnelltest nicht zeigen.“ Mit diesen Worten hat ein 40-jähriger Polizist der Verkehrsüberwachung versucht, einen Autofahrer privat zur Kasse zu bitten. Zumindest war Amtsrichter Dominik Angstwurm am Ende der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Verkehrskontrolle im Januar 2023 in Sendling genau so abgelaufen war. Wegen Bestechlichkeit verurteilte er den Polizeibeamten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen den suspendierten Beamten erwarten, wird das Polizeipräsidium München festsetzen.
An der Fürstenrieder Straße nahe der Autobahn hatten Beamte der Verkehrsüberwachung an jenem Januartag routinemäßig kontrolliert. Gegen Mittag fischte der nun Verurteilte den Fahrer eines Paket-Lieferwagens aus dem Verkehr. Der Mann habe „am ganzen Körper gezittert, die Augenlider flatterten, die Augen waren glasig“, so notierte es der Polizist in seinem Protokoll. Vor Ort musste der Fahrer eine Urinkontrolle abgeben, die nach Aussage des Polizisten positiv auf Kokain angeschlagen habe.
Gegen die Zahlung von 400 Euro könne er den Test verschwinden lassen, soll der Beamte dem Fahrer erklärt haben. „Ich habe ihm gesagt, dass ich das Geld nicht habe“, erzählt der 24-jährige Zeuge vor Gericht. Daraufhin habe der Polizist vorgeschlagen, dass man doch zum Bankomaten fahren könne. „Aber ich hatte auch auf dem Konto nicht so viel Geld.“ Also musste der Paketzusteller zur Blutentnahme in die Klinik. Dort stellten die Ärzte keine Ausfallerscheinungen fest – und der Bluttest verlief negativ auf Kokain.
„Ich fand das nicht normal in Deutschland“, sagt der rumänische Kurierfahrer, „in meinem Heimatland vielleicht.“ Und er habe sich diskriminiert gefühlt, „bei einem Deutschen wäre das sicher nicht verlangt worden“. Er habe von Anfang an ganz klar verstanden, dass es sich um Bestechung handeln würde.
Die Sache wäre nie ans Licht gekommen, wäre der Fahrer nicht kurz darauf erneut von der Polizei kontrolliert worden. Diesmal in Dorfen. Der Polizist dort erinnert sich noch ganz genau, dass ihm der Mann diese Geschichte mit dem Kollegen und den 400 Euro mehrfach erzählt habe. „Es war ihm wichtig.“ Daraufhin informierte der Beamte aus Dorfen die internen Ermittler.
„Ich kann es nicht nachvollziehen, warum ich hier sitze“, sagt der Angeklagte. Und sein Anwalt Alexander Wagner führt aus, dass sein Mandant nie Geld verlangt und alles pflichtgemäß abgearbeitet habe. Es könne sich nur um ein Missverständnis handeln. Denn der Paketzusteller habe den Polizisten gefragt, was nun nach dem positiven Test auf ihn zukomme. Und da habe dieser geantwortet, dass 500 Euro Geldstrafe und 300 Euro für die Blutentnahme anfallen würden. Da man sich auf Englisch unterhalten habe, könne es leicht sein, dass der Rumäne das missverstanden habe.
Es ist allerdings nicht das erste Verfahren, das gegen den Münchner Polizisten bei der Staatsanwaltschaft geführt wurde: Wie Amtsrichter Angstwurm vorträgt, habe der Verdacht bestanden, dass er im August 2023 am Karl-Preis-Platz eine Autofahrerin angehalten habe, die am Handy telefonierte. Dieser soll er angeboten haben, gegen Zahlung von 100 Euro die Sache zu vergessen. Gemeinsam mit der Frau soll er zu einem Bankomaten gefahren sein, wo sie Geld abgehoben und es ihm gegeben haben soll. Laut der Einstellungsverfügung habe es damals Videos aus einer Überwachungskamera gegeben, aber die Auflösung sei zu schlecht gewesen. Deshalb sei das Verfahren eingestellt worden.
Ein interner Ermittler des Landeskriminalamts berichtet in der Verhandlung, dass es noch einen weiteren Vorwurf gegen den Angeklagten gegeben habe. Er soll einen Roller unterschlagen und im Internet verkauft haben. „Es war ein anonymes Schreiben, aber wir haben keine Hinweise darauf gefunden.“
Der Angeklagte kam mit 27 Jahren als Spätbewerber zur Polizei, arbeitete zuletzt acht Jahre lang bei der Verkehrsüberwachung. Seit September 2023, so erzählt er selbst, sei er bei vollen Bezügen vom Dienst freigestellt.
Verteidiger Wagner fordert, in einer „Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“ müsse es in dubio pro reo – also im Zweifel für den Angeklagten – einen Freispruch geben. Er habe in den Aussagen des Kurierfahrers auch „eklatante Widersprüche“ gesehen. Die Staatsanwältin führt in ihrem Plädoyer noch an, dass es „keinerlei Motiv gibt, warum der Fahrer sich so etwas ausdenken sollte“. Das sieht auch das Gericht so. Richter Dominik Angstwurm hält dem Angeklagten im Urteil vor, dass durch sein Verhalten „die Polizei“ unter Generalverdacht genommen werde und er das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttere. Der Polizist hat nun die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

