Polizei München:Beamter soll Stieftochter missbraucht haben

Der Polizeibeamte befindet sich in Untersuchungshaft. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Ein Ermittlungsrichter hat wegen des Verdachts des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs Haftbefehl erlassen.

Von Julian Hans, München

Ein Beamter des Polizeipräsidiums München steht im Verdacht, seine minderjährige Stieftochter mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Die Mutter des Mädchens habe am Sonntag den Notruf gewählt, nachdem ihre Tochter sich ihr anvertraut hatte, teilte Präsidiumssprecher Andreas Franken am Dienstag mit. Nachdem sich bei einer ersten Vernehmung des Mädchens der Tatverdacht erhärtet habe, sei der tatverdächtige Beamte in Absprache mit der Staatsanwaltschaft München II noch am Sonntag festgenommen worden. Am Montag erließ ein Ermittlungsrichter einen Haftbefehl. Seitdem befindet sich der Polizeibeamte in Untersuchungshaft.

Der Polizei zufolge liegen die Taten schon einige Zeit zurück. Zu diesem Zeitpunkt sei das Opfer noch im Kindesalter gewesen, also jünger als 14 Jahre. Inzwischen sei sie im Jugendalter, wenngleich noch nicht volljährig. Um die Familie nicht identifizierbar zu machen, nennt die Polizei weder das genaue Alter der Stieftochter noch das Alter des beschuldigten Polizeibeamten. Er soll jedoch älter sein als 55 Jahre. Ob es in der Familie Geschwister gab, blieb ebenfalls offen.

Laut Polizeisprecher Andreas Franken hatte der Beschuldigte bei der Münchner Polizei keine Führungsposition. Er war demnach aufgrund seines Alters auch nicht mehr im Streifendienst tätig. Das Präsidium leitete ein Disziplinarverfahren ein und sprach mit sofortiger Wirkung ein Verbot zur Ausübung der Dienstgeschäfte aus. Im Polizeipräsidium führt nun das Kriminalfachdezernat 11 die Ermittlungen. Es ist zuständig für Straftaten von Polizeibeamten, die außerhalb des Dienstes begangen wurden. Dem Präsidiumssprecher zufolge wurde der Beschuldigte bereits vernommen. Ob er sich dabei zu den Vorwürfen geäußert habe, teilte der Polizeisprecher am Dienstag nicht mit.

© SZ vom 03.03.2021 / anh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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