Prozess nach Polizeieinsatz:Wer zahlt denn nun die aufgebrochene Tür?

Eine Putzfrau wird beschuldigt, Waffen aus einem Tresor geklaut zu haben - die Polizei rückt bei ihr an und rammt die Wohnungstür auf. Der Verdacht gegen sie erhärtet sich nicht - doch auf dem Schaden bleibt sie zunächst sitzen.

Von Stephan Handel

Der Mörder ist immer der Gärtner - und die Diebin ist immer die Putzfrau? So dachte sich das wohl ein älterer Herr aus München, dem vor drei Jahren größere Teile seines Vermögens abhanden gekommen waren: Aus einem Tresor in seiner Wohnung hatte irgendjemand 40 000 Euro, zwei Schusswaffen und eine größere Menge Patronen entnommen. Zwar waren ihm mehrere Personen bei der Haushaltsführung behilflich, aber er kam zu dem Schluss, nur die Putzfrau könne das Geld und die anderen Gegenstände gestohlen haben.

Vor der 15. Zivilkammer des Landgerichts wurde am Mittwoch das möglicherweise letzte Kapitel des Krimis aufgeschlagen, der zunächst seinen üblichen Gang nahm: Die Frau wurde wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls angezeigt, und weil die Polizei bei gestohlenen Schusswaffen keinen Spaß versteht, sollte gleich ihre Wohnung durchsucht werden. Weil nach zweimaligem Läuten niemand öffnete, verschafften sich die Beamten mit einer Ramme Zugang - auch das wegen "Gefahr im Verzug", normalerweise hätten sie den Schlüsseldienst gerufen.

Durchsuchung und Ermittlungsverfahren brachten kein Ergebnis, die Tat konnte der Frau nicht nachgewiesen werden, das Verfahren wurde eingestellt. Es gab ein Verfahren nach dem "Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen" (StrEG), das unschuldig Verfolgten einen Ausgleich für erlittenes Ungemach verschafft. Dumm nur: Die bei der Öffnung beschädigte Wohnungstür war bei der Entschädigung nicht dabei. Und darauf klagte die Frau nun vor dem Landgericht, auf Reparaturkosten in Höhe von 2285 Euro.

Der Fall, mit dem Frank Tholl, der Vorsitzende Richter, und seine beiden Kollegen sich zu beschäftigen hatten, war aber noch etwas komplizierter: Die Frau wohnte zur Miete, so dass der Freistaat Bayern als Beklagter sich auf den Standpunkt stellte, ein Schaden sei, wenn überhaupt, der Wohnungseigentümerin entstanden. Die aber hatte ihre Ansprüche daraus an die Mieterin abgetreten, welche, so trug ihr Anwalt jedenfalls vor, die Reparatur aus eigener Tasche bezahlt hatte.

Von hier an wurde es juristisch: Denn wenn die Geschädigte nicht die von Strafverfolgungsmaßnahmen Betroffene selbst ist, sondern eine dritte Person - in dem Fall die Vermieterin -, dann ist eine etwaige Entschädigung nicht im StrEG geregelt, sondern im Polizei-Aufgabengesetz. Und das hat zur Folge, dass ein etwaiger Schadenersatz am Ende nicht aus der Kasse des Generalstaatsanwalts kommt, sondern aus jener des Landesamts für Finanzen.

Die Kammer hätte nun die Klage abweisen können, dann hätte die Klägerin ein neues Verfahren anstrengen müssen. Weil aber ihr Anwalt gesagt hatte, dass man zu einer gütlichen Einigung bereit sei, wenn mindestens zwei Drittel der Kosten übernommen würden, machte Richter Tholl einen salomonischen Vorschlag: Die Anwältin des Freistaats soll beim Generalstaatsanwalt anläuten, ob er bereit wäre, einen solchen Vergleich zu schließen und zu bezahlen - Staatskasse bleibt's ja so und so. "Es wäre ja unsinnig, hier ein zweites Verfahren vom Zaun zu brechen", schloss Tholl die Sitzung.

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