Wegen Vergewaltigung, verbotener Prostitution und Verstößen gegen das Prostitutionsschutzgesetz hat die Polizei eine 33-jährige Trans-Person festgenommen.
Die Person, bei der die Geschlechtsumwandlung noch nicht vollständig vollzogen ist, hatte sich über das Internet mit einem 60-jährigen Münchner in einem Hotel an der Schwanthalerstraße zum Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung verabredet, wobei sie den aktiven Part übernehmen sollte. Als der Kunde befriedigt war und sie aufforderte, aufzuhören, kam sie dieser Forderung nicht nach.
Der Kunde ging deshalb weniger später zu einer Polizeiinspektion und zeigte die Person an. Bei einer Durchsuchung ihres Hotelzimmers am 27. November wurde diese jedoch nicht angetroffen. Allerdings erkannten sie Polizeibeamte am Abend des gleichen Tages im Bahnhofsviertel und nahmen sie fest.
Die Person wurde einem Richter vorgeführt, dieser erließ Haftbefehl wegen der Vorwürfe der Vergewaltigung, der verbotenen Prostitution und – weil kein Kondom verwendet worden war – wegen des Verstoßes gegen das Prostitutionsschutzgesetz.