Landgericht München IEin Salamimesser, zwei Weinflaschen und drei Schüsse

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Wenn er frei kommt, würde er gern zur Bundeswehr gehen, sagt Stefan B. (vorne).
Wenn er frei kommt, würde er gern zur Bundeswehr gehen, sagt Stefan B. (vorne).
Foto: Susi Wimmer
  • Ein 33-Jähriger ging im November 2025 in cannabisinduzierter Psychose mit Messer und Weinflasche bewaffnet auf Polizisten zu.
  • Die Staatsanwaltschaft will den Mann dauerhaft in einer geschlossenen Klinik unterbringen lassen wegen Psychosen und Abhängigkeiten.
  • Bodycam-Videos zeigen den Angriff deutlich, woraufhin der Angeklagte gesteht: „Ich bin schockiert".
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Ein 33-Jähriger sieht sich als Opfer zweier Polizisten, klagt über Patronen auf ihn und Todesangst. Doch dann zeigt das Gericht das Bodycam-Video der Begegnung - und der Mann gesteht: „Ich bin schockiert.“

Von Susi Wimmer

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Stefan B. (Name geändert) kann sich schnell in jammernde Rage reden. Der 33-Jährige listet die Blessuren seines Lebens auf, sucht die Schuld bei anderen, will das Bezirkskrankenhaus wegen Fehldiagnosen verklagen und stellt die Polizei als korrupte Schlägertruppe dar. Dabei hat es Stefan B. zwei Polizisten aus Ismaning zu verdanken, dass er überhaupt noch schimpfen kann, dass er überhaupt noch lebt: Im November 2025 war er laut Antragsschrift der Staatsanwaltschaft im Zustand „einer cannabisinduzierten Psychose“ mit einem Messer und einer Weinflasche bewaffnet pöbelnd und drohend auf die Beamten zugegangen. Es fielen Schüsse, eine Patrone klemmte im Lauf, dann konnten die Polizisten Stefan B. mit Reizgas und Schlagstock entwaffnen.

Die Versionen des Geschehens vom 9. November 2025, die die 32. Strafkammer am Landgericht München I am ersten Prozesstag zu hören bekommt, klingen ziemlich unterschiedlich. Einerseits ist da die Schilderung in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft und die des eingesetzten Polizisten. Antragsschrift deshalb, weil die Staatsanwaltschaft den 33-Jährigen aufgrund von Psychosen und Abhängigkeiten von Cannabis und Alkohol dauerhaft in einer geschlossenen Klinik unterbringen lassen will. Aber auch das sieht Stefan B. anders.

Er sei am Abend vor der Tat „aufgelöst im Kopf“ gewesen, beginnt Stefan B. Eine Flasche Wein habe er vor dem Einschlafen getrunken, beim Aufwachen habe er die zweite geöffnet und dann beschlossen, in der Unterföhringer Fichtenstraße spazieren zu gehen. Unter dem Fenster eines „kleinen Russen“ habe er sich auf die Treppe gesetzt und nach oben geschrien, „weil der mich vor zwei Jahren überfallen hatte“. Eine Anwohnerin rief die Polizei und erklärte, dass ein Mann mit einem Messer in der Hand randaliere.

B. sagt, er habe beim Eintreffen der Polizei kein Messer in der Hand gehabt. Es habe Diskussionen mit den Beamten gegeben, sie hätten seinen Ausweis sehen wollen. „Sie wollten mich in die Ausnüchterungszelle mitnehmen, aber ich wollte heim“, berichtet er, weil er früher schon auf der Polizeiwache heimlich von den Beamten verprügelt worden sei. Dann habe ein Polizist versucht, ihn „abzuschießen“, Kugeln seien an seinem Ohr vorbeigepfiffen „wie ein Schlag“, er habe „Todesangst“ ausgestanden.

Das kleine Messer, das er „zum Salamischneiden“ verwende, habe sich rein zufällig in der Bauchtasche seines Pullis befunden. Er habe es erst zum Schluss der Kontrolle in der Hand gehalten und nach Aufforderung auf den Boden geworfen. Bei der anschließenden Fesselung durch die Polizei sei er „schwer verletzt“ worden. Und im Isar-Amper-Klinikum in Haar habe man ihm körperliche Untersuchungen verweigert. Ohnehin will er die Klinik aufgrund der falschen Zwangsmedikation verklagen.

Dann feuert ein Beamter einen Warnschuss in die Luft ab

Es sind schwere Vorwürfe, die Stefan B. da artikuliert. Aber dann erklärt die Vorsitzende Richterin, dass man die Videos anschauen werde - und mit einem Schlag wird alles anders. Denn einer der eingesetzten Beamten hatte eine Bodycam an der Uniform montiert und die zeichnete den kompletten Einsatz von der Anfahrt bis zum Eintreffen des Krankenwagens auf.

Und da ist nun Stefan B. im roten Hoodie zu sehen, in der einen Hand ein Messer, in der anderen die Weinflasche. „Messer weg“, schreien die Polizisten mehrfach, beide zielen mit ihren Waffen auf den Mann. Stefan B. steuert auf sie zu, die Messerspitze nach vorn gerichtet. Dann feuert ein Beamter einen Warnschuss in die Luft ab und B. schleudert das Messer in Richtung des Beamten. Mit der Flasche in der Hand läuft B. weiter, es fällt ein zweiter Warnschuss. Dann will ein Beamter auf die Beine von B. schießen, doch die Patronenhülse klemmt im Lauf. „Habt ihr Angst?“, schreit B. höhnisch. Er ist jetzt nur noch einen Meter entfernt. Ein Beamter sprüht Pfefferspray, Stefan B. dreht sich weg, der andere Polizist schlägt mit dem Schlagstock auf den Arm von B. Der lässt die Flasche fallen.

Erst im Sommer 2025 war eine Messerangreiferin an der Theresienwiese von der Polizei erschossen worden. Ein Jahr zuvor starb eine psychisch kranke Frau, weil sie in einem Penny-Markt an der Implerstraße mit einem Messer auf Polizisten losgegangen war.

Noch im Krankenwagen schreit und beleidigt Stefan B. weiter. Unter der Spuckschutzhaube verzieht er seinen Mund zu einem Grinsen, brabbelt etwas von Untergrund, Drogen und Italien und sagt zu einem Beamten, dass er sich sein Gesicht merken und alle seine Angehörigen „qualvoll töten“ werde.

„Ich bin schockiert“, kommentiert Stefan B. die Videos. Um dann zu versichern, dass vor dem Video schon etwas gewesen sei und zwei andere Polizisten auf ihn geschossen hätten. Er benötige auch keine Zwangsmedikation in Haar, er sei nicht schizophren. Er habe lediglich cannabisinduzierte Psychosen gehabt, aber da er kein Cannabis mehr rauche, sei er „psychisch voll da, ich brauche keine Therapie“.

Über die Zukunft von B. wird die 32. Kammer nach vier Prozesstagen befinden.

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