Bluttat in Milbertshofen:Wie die Münchner Polizei dem mutmaßlichen Todesschützen auf die Spur kam

Lesezeit: 2 Min.

Ein Streit vermutlich um Drogen endete auf offener Straße in Milbertshofen für einen der Beteiligten tödlich. Die Fahndung der Polizei führte jetzt zu einer Verhaftung. (Foto: dpa)

Der Mann soll einen 24-Jährigen auf offener Straße erschossen haben. Sein Fluchtauto gibt es allein in München 1200 Mal – trotzdem konnten Zielfahnder ihn nun in Baden-Württemberg festnehmen. Es gibt erste Hinweise, worum es in der Auseinandersetzung ging.

Von Martin Bernstein, Stephan Handel

Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Freitag weitere Details zur Festnahme des mutmaßlichen Todesschützen von Milbertshofen bekanntgegeben. Demnach handelt es sich um einen 21-jährigen Deutsch-Marokkaner, der bis Mai in Hessen gewohnt hat und seitdem ohne festen Wohnsitz ist.

Der entscheidende Hinweis kam am Freitag vergangener Woche von einer Bürgerin, die das Auto des Verdächtigen in Pasing entdeckt hatte. Der Audi A3 Sportback war öffentlich zur Fahndung ausgeschrieben. Er stand geparkt auf der Straße, die Kennzeichen waren abmontiert. Am Auto fand die Polizei Blutreste – so war klar, dass die Beamten unter 1200 Autos dieses Typs und dieser Ausstattung in München das richtige gefunden hatten.

Das Auto war identifiziert worden, weil private Überwachungskameras am Tatort Videos aufgenommen hatten. Am 3. Juni waren gegen 16.45 Uhr in der Schmalkaldener Straße in Milbertshofen zwei Männer in einen lautstarken Streit geraten. In dessen Verlauf wurde einer der beiden durch einen Schuss verletzt. Der 24-Jährige wurde zwar noch ins Krankenhaus gebracht, starb aber dort an seiner Verletzung. Der Täter flüchtete in einem Auto Richtung Ingolstädter Straße.

Nach dem Fund des Autos war die Identität des mutmaßlichen Täters schnell geklärt, Zielfahnder gingen an die Arbeit. Sie machten den Gesuchten schließlich in der Stadt Weinheim in Baden-Württemberg aus, 18 Kilometer nördlich von Heidelberg. Dort wurde er am Donnerstagnachmittag in der Wohnung eines Bekannten ohne Widerstand festgenommen. Noch am Abend wurde er nach München in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums transportiert und am Freitag um 11 Uhr dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der eröffnete den Haftbefehl, sodass sich der Mann jetzt in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt befindet.

Die Polizei war von Anfang an davon ausgegangen, dass sich Täter und Opfer kannten. Diese These bestätigte sich – in der Nähe des Tatorts wurde ein sogenannter Drogenbunker gefunden, Inhalt: 20 Kilogramm Cannabis und 800 Gramm Crystal Meth. Der Straßenverkaufswert der Drogen lässt sich nicht exakt bestimmen, weil die Preise schwanken, dürfte aber auf jeden Fall bei mehr als 200 000 Euro liegen. Das Rauschgift konnte dem späteren Opfer zugeordnet werden. Der Mann war auch schon viermal mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt geraten. So sahen die Ermittler ihre Annahme bestätigt, dass der Streit, der zum tödlichen Schuss führte, wegen eines Drogengeschäfts entstanden war. Der mutmaßliche Täter ist laut Polizei bislang nicht auffällig geworden.

Stephan Beer, Chef der Münchner Mordkommission, informierte nach der Tat über den Stand der Ermittlungen. (Foto: Florian Peljak)
Blumen wurden am Tatort niedergelegt. (Foto: Florian Peljak)

Staatsanwältin Juliane Grotz betonte in der Pressekonferenz am Freitag, dass der Tatvorwurf bislang auf Totschlag laute, nicht auf Mord. Entgegen landläufiger Meinung sind für die Unterscheidung der beiden Straftaten nicht die Kriterien „geplant“ oder „im Affekt“ ausschlaggebend, vielmehr kommt es darauf an, ob mindestens eines von acht Mordmerkmalen des Paragrafen 211 im Strafgesetzbuch erfüllt ist. Der mutmaßliche Täter hatte bei der Tat das 21. Lebensjahr vollendet, sodass gegen ihn auf jeden Fall nach Erwachsenenstrafrecht verhandelt wird. In diesem Fall liegt der Strafrahmen zwischen fünf und 15 Jahren Freiheitsstrafe – sollte in einem Strafprozess der Vorwurf des Totschlags bestätigt werden. Nur in besonders schweren Fällen kann auch bei Totschlag auf lebenslange Haft entschieden werden.

Für die rechtliche Beurteilung der Tat wird der genaue Ablauf des Geschehens wichtig sein. Es existiert ein – qualitativ nicht besonders gutes – Video, das den Tathergang zeigt. Dabei ist zu sehen, dass der mutmaßliche Täter in seinem Auto sitzt und das spätere Opfer hieb- oder stichartige Bewegungen in seine Richtung ausführt. Bei einer ersten ärztlichen Untersuchung nach der Festnahme wurden bei dem Tatverdächtigen bereits abgeheilte Verletzungen festgestellt. Nun soll ermittelt werden, ob ein Tatzusammenhang besteht. Gleiches gilt für eine sogenannte Pfefferpistole, ein Gerät zum Versprühen von Pfefferspray, das einer Pistole nachgebildet ist.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Massive Sparpläne
:München geht das Geld aus

Explodierende Kosten, immer höhere Personalausgaben, steigende Schuldenlast: Damit die Stadt einen regelkonformen Haushalt aufstellen kann, müssen die Referate 150 Millionen Euro einsparen. Die Streichliste kommt schon bald.

SZ PlusVon Heiner Effern

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: