GerichtsprozessDrogenskandal bei der Münchner Polizei: 27-Jähriger freigesprochen

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Im Zusammenhang mit dem Kokainskandal wurde gegen mehrere Beamte des Münchner Polizeipräsidiums ermittelt.
Im Zusammenhang mit dem Kokainskandal wurde gegen mehrere Beamte des Münchner Polizeipräsidiums ermittelt. Florian Peljak

Dem Polizisten sei nicht nachzuweisen, dass er Kokain von einem Kollegen erworben hat, urteilt das Amtsgericht München. In Chatnachrichten des Angeklagten geht es aber nicht nur um Drogen, sondern auch um den rabiaten Umgang von Beamten mit Beschuldigten auf der Wache.

Von Susi Wimmer

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"Peinlich" und "geschmacklos", so nannte Richterin Linda Bortfeldt die Chatnachrichten, die zwischen den Polizisten hin und her gingen. Da war die Rede von einem Betrunkenen, den der Kollege mutmaßlich willkürlich in die Psychiatrie eingewiesen hatte, oder von der Vorfreude auf "gutes Cola", alias Kokain, und von "Gratlern", die es nicht anders verdient hätten, als verprügelt zu werden. Vor dem Amtsgericht saß der 27-jährige Elmin C., ihm wurde versuchte Strafvereitelung im Amt sowie Erwerb von Drogen vorgeworfen. Richterin Bortfeldt sprach den suspendierten Polizisten frei. "Ein Richter muss keine hundertprozentige Überzeugung haben", fügte sie an.

Elmin C. präsentiert sich mit blütenweißem Hemd vor Gericht und laut seinen Aussagen ebensolchem Gewissen. "Zwei gute Cola" habe er gekauft, teilte ihm Kollege Z. per Chat im April 2019 mit. Man habe den Abend im Partykeller eines Spezls in Markt Indersdorf verbracht, erzählt Elmin C. dazu. Kollege Z., mit dem er seit der Ausbildung befreundet sei, habe ihn in ein Nebenzimmer geführt. Dort seien zwei Linien mit weißem Pulver ausgelegt gewesen. "Probier mal", soll Z. gesagt haben. Dann habe man die Linien gezogen. Er selbst habe kein Koks gekauft und ansonsten auch keinerlei Umgang mit Kokain gehabt.

Das Gericht lässt via Beamer ein Foto aus dem Dezember 2017 an die Wand werfen, das C. vor zwei weißen Linien zeigt. Das Bild hatte C. an Z. gesendet mit dem Wort: "Cocaina". Heute sagt Elmin C., das weiße Pulver sei "Wiesn-Koks" gewesen, Traubenzucker mit Menthol. Er habe halt einfach nur so getan als ob. In einem anderen Chat schreibt Kollege Z., dass er kein Cola herbekomme und C. antwortet, das sei auch nicht nötig, "es muss ja nicht immer sein". Die Richterin meint, "das klingt nicht nach einmal konsumiert". Doch, versichert der Angeklagte.

Und noch ein Chat von Dezember 2017: Da schickte Polizist Z. seinem Kollegen die Fotografie eines Sachverhaltes. Ein Betrunkener habe randaliert, in der Arrestzelle der Altstadtwache mit dem Kopf gegen die Gitter geschlagen, geschrien, er sei der Messias, woraufhin er wegen akuter Selbst- und Fremdgefährdung in die Psychiatrie gebracht wurde. "Ist diese Geschichte wahr", fragt Kollege Z. "Ich denke nicht, so etwas kann es nicht geben", antwortet Elmin C. Richtig, sie sei frei erfunden, schreibt Z. Und C. antwortet: "Hahaha". Und Z.: "Wieder einer weniger." Vor Gericht sagt C. nun, dass er die Geschichte schon geglaubt habe. Er habe den Kollegen Z. in den Tagen darauf angesprochen und der habe ihm alles über Einweisungen erklärt. Tatsächlich wurde dieses Verfahren gegen den agierenden Polizisten eingestellt, weil der Tatnachweis einer vorsätzlichen Freiheitsberaubung nicht zu führen gewesen sei.

"Eine unglückliche Kommunikation", nennt das der Verteidiger

Es gibt noch weitere Chats mit dem Kollegen Z., in denen dieser von Kollegen erzählt, die keine Eier hätten. Aber wenn einer draußen anfange zu beleidigen, "dann muss er fliegen". "Bei uns kommt er aus der Zelle raus und schaut aus wie nach einem Zwölf-Runden-Boxkampf." Elmin C. pflichtet dem Freund bei. Der schreibt dann noch: "Und rechtfertigen kannst alles." Und C. meint, auf der Altstadtwache habe es der Kollege eh mit richtigen Gratlern zu tun, "die haben das auch verdient". Dazu gibt es noch Fotos von einem jungen Mann, dessen Gesicht blutig und verschwollen ist. "Ja, so gehört es sich", schreibt C. Und Z.: "Kann man ja zweimal im Monat machen."

"Eine unglückliche Kommunikation", nennt das der Verteidiger von Elmin C. Sein Mandant leide unter der Suspendierung seit September 2020 - bei einem Nettogehalt von 2500 Euro. Aktuell befinde sich C. wegen Depressionen und Panikattacken in ärztlicher Behandlung, er habe Suizidgedanken gehabt und nehme Antidepressiva. Ob das Polizeipräsidium München Elmin C. wieder in den Streifendienst übernehmen will, wird das disziplinarrechtliche Verfahren zeigen. Oberstaatsanwältin Anne Leiding sagte nach dem Freispruch, man prüfe eine Berufung.

Elmin C. ist einer von 37 beschuldigten Polizisten, die nach Ermittlungen der Soko Nightlife in den Verdacht gerieten, strafbare Handlungen begangen zu haben. Anstoß zu den Ermittlungen gab der Großdealer Stefan H. ( Name geändert), der im April 2018 im Drogenrausch einen Unfall verursacht und sich anschließend als Kronzeuge der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt hatte. Etliche Beamte erhielten Geldstrafen, zwei wurden zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

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