Prozess in München:"Ich bestell' gleich Joghurt, brauchst du noch?"
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Auf der Polizeiinspektion in Giesing haben Polizisten illegal mit Doping-Mitteln gehandelt. Nun wurde einer der Beamten verurteilt. Es ist das erste Urteil, nachdem die "Soko Nightlife" im Drogenskandal der Münchner Polizei ermittelt hat.
Von Susi Wimmer
Mit dieser Überraschung hatte Dominic S. an seinem 34. Geburtstag sicher nicht gerechnet: Um sechs Uhr früh rammte die Polizei seine Wohnungstür auf, 24 SEK-Beamte stürmten in die Wohnung. S. griff aus Furcht vor den Eindringlingen zum Baseball-Schläger, bis er dann erkannte, dass ihm keine Einbrecher, sondern seine Kollegen gegenüberstanden. Dominic S. ist der erste Polizist, der im Rahmen eines weitreichenden Drogen-Skandals bei der Münchner Polizei vor Gericht steht.
Dem Angeklagten wird der Erwerb von Doping-Mitteln in nicht geringen Mengen vorgeworfen. Ermittler wurden über einen Chat zwischen Polizisten auf ihn aufmerksam, den die "Soko-Nightlife" auswertete - die Sonderkommission ermittelt wegen eines Koks-Skandals unter Beamten, sie sich mit einem Dealer in Münchner Nobel-Clubs angefreundet hatten. Dominic S. sei "ein Kollateralschaden", wie sein Verteidiger sagt. Amtsrichter Lars Hohlstein ließ nun auch Milde walten und verurteilte S. nun zu 2250 Euro Geldstrafe - quasi auf Bewährung.
Dominic S. ist Polizist in Giesing und sagt von sich selbst, er sei ein Beamter, der andere respektvoll behandle. "Ich bin kein falscher Mensch, ich habe nur einen Fehler gemacht." Der "Fehler" bestand darin, dass der begeisterte Bodybuilder bei einem Kollegen zweimal insgesamt 15 Ampullen Testosteron erworben hatte. "Ich bestell' gleich Joghurt, brauchst du noch?", fragte ein Giesinger Kollege per Chat. Oder später: "Hast du Lust, weiter zu stoffen?" Die Übergabe fand kontaktlos über ein Fach auf der Dienststelle statt. Dominic S. wurde erwischt, erhielt einen Strafbefehl, den er nicht akzeptierte - und deshalb wurde nun vor dem Amtsgericht verhandelt.
Dass S. überhaupt vor Gericht landete, ist dem Dealer Stefan H. zu verdanken. Der packte 2018 als Kronzeuge der Staatsanwaltschaft umfassend aus, nannte Namen seiner Kunden und auch, dass er an Polizisten Kokain verkaufe und sie ihn dafür schützen würden. Die "Soko-Nightlife" hofft nun, drei Jahre später, diesen Drogensumpf etwas trockengelegt zu haben. Gegen 37 Polizisten wurde ermittelt, und dabei stieß man auch auf Dominic S.
"Er hat nur vier von diesen Ampullen getestet, er hat sie nicht gut vertragen und den Rest in den Schrank gestellt", sagt sein Verteidiger Matthias Trepesch. Sein Mandant habe im Frühjahr 2019 lediglich eine "Kur" machen wollen zum Muskelaufbau. S. selbst sagt, er leide bis heute unter den Folgen dieser Bestellungen. Der SEK-Einsatz sei so traumatisch gewesen, dass er sich in psychologische Behandlung habe begeben müssen. Seine Freundin habe ihn verlassen, er habe seine Wohnung verloren.
Das Präsidium München verdonnerte ihn zum Innendienst, zumal bei ihm auch Drogen-Utensilien mit Marihuana-Anhaftungen gefunden wurden. "Aber alle Tests bislang haben bewiesen, dass mein Mandant nicht konsumiert", sagt Trepesch. Das sei damals nur vorübergehend gewesen zur Behandlung von Schmerzen. "Meine Kollegen wenden mir den Rücken zu", sagt S. vor Gericht. Er werde in ein Loch gesteckt, "übertrieben gesagt, zum Socken zählen". Dabei sei er Polizist geworden, um Menschen zu helfen.
Die Staatsanwältin sieht die Taten als nicht so harmlos an. Der Erwerb von Doping-Mitteln in nicht geringen Mengen, noch dazu in zwei Fällen, sei nunmal strafbar. Und S. sei sicher "kein Bauernopfer" aus dem Komplex "Nightlife". Vielmehr werde gerade von einem Polizeibeamten ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein verlangt. "Er soll als Polizist Straftaten verfolgen und verhüten." Stattdessen sei auch noch die Inspektion zur Durchführung der Straftat genutzt worden. Sie beantragte eine Verurteilung zu 60 Tagessätzen a 50 Euro, also 3000 Euro. Trepesch sagte in seinem Plädoyer, er könne nicht nachvollziehen, dass die Polizei wegen so eines Deliktes "mit der ganz großen Kapelle" angerückt sei. Begründet habe man das damit, dass Polizisten auch ihre Dienstwaffe mit nach Hause nehmen und er diese gegen die Kollegen hätte richten können. Für ihn sei das "nicht verhältnismäßig".
Richter Lars Hohlstein folgte am Ende dem Antrag von Trepesch und erteilte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das heißt, S. muss die Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro nur dann zahlen, wenn er straffällig wird. Weitere Prozesse gegen Polizisten sollen folgen.