Prozess in MünchenPlagiatsintrige: Angeklagter muss Schadenersatz zahlen

Lesezeit: 2 Min.

Der 72-jährige Angeklagte hatte den Schuldspruch der ersten Instanz akzeptiert, nicht jedoch das Strafmaß.
Der 72-jährige Angeklagte hatte den Schuldspruch der ersten Instanz akzeptiert, nicht jedoch das Strafmaß.
Matthias Balk/dpa
  • Das Landgericht München verurteilte einen 72-jährigen Mediziner zu zwei Jahren Bewährung wegen einer konstruierten Plagiatsintrige gegen den Leiter der Münchner Rechtsmedizin.
  • Der Angeklagte ließ für Tausende Euro ein gefälschtes wissenschaftliches Werk erstellen, um Matthias Graw wegen Unzufriedenheit mit der Obduktion seiner Mutter zu diskreditieren.
  • Der Verurteilte muss 210 000 Euro Schadenersatz an Graw zahlen und darf bestimmte Vorwürfe nicht mehr erheben oder eine entsprechende Internetseite betreiben.
Von der Redaktion überprüft

Diese Zusammenfassung wurde mit der Unterstützung einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt. Lesen Sie mehr über unseren Umgang mit KI.

Fanden Sie diese Zusammenfassung hilfreich?
Mehr Feedback geben

Ein 72-Jähriger wollte den Leiter der Münchner Rechtsmedizin diskreditieren. Davon ist im Berufungsprozess auch das Landgericht München überzeugt.

SZ bei Google bevorzugen

In einem Berufungsprozess um einen aus Rache konstruierten Plagiatsvorwurf hat das Landgericht München I den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Taten wie Betrug, Verleumdung und Urkundenfälschung lastete die Strafkammer dem 72-jährigen Mediziner an, der nach Überzeugung des Gerichts den Leiter der Münchner Rechtsmedizin, Matthias Graw, diskreditieren wollte. Zudem muss der Verurteilte eine Schadenswiedergutmachung an das Opfer zahlen – in beträchtlicher Höhe.

Es ist der Schlusspunkt eines Verfahrens um einen raffinierten Plan, mit dem sich der Mann dem Urteil zufolge an Graw rächen wollte – aus Unzufriedenheit mit der Obduktion seiner 2020 verstorbenen Mutter. Demnach ließ er für Tausende Euro von Ghostwritern ein wissenschaftliches Werk erstellen. Es sollte so wirken, als wäre es 1982 erschienen – und sollte Passagen und Abbildungen aus der Doktorarbeit Graws enthalten. Dadurch sollte der Eindruck entstehen, der Rechtsmediziner hätte aus diesem Werk für seine 1987 erschienene Dissertation an der Universität Hamburg abgeschrieben.

Der Vorsitzende Richter sprach von einer sehr hohen kriminellen Energie, mit der die Plagiatsfälschung begangen wurde und von den drastischen Folgen für das Opfer. Aufgrund der Vorwürfe habe die „ganze berufliche Existenz“ des renommierten Rechtsmediziners „beinahe vor dem Aus“ gestanden. Mit dem Strafmaß folgte er der Forderung der Staatsanwältin. Diese hatte zuvor in ihrem Plädoyer von einem „Wissenschaftskrimi par exellence“ gesprochen. Ohne Anlass habe der Angeklagte sein Opfer „zum Erzfeind“ auserkoren, um ihm extremen Ärger zu bereiten.

Das Landgericht änderte damit das Urteil des Amtsgerichts München, das den angeklagten Mediziner im März 2025 zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt hatte. Vorangegangen war nun eine Verständigung zwischen den Beteiligten. Danach akzeptierte der 72-Jährige den Schuldspruch des Amtsgerichts, nicht jedoch das Strafmaß. Das Landgericht knüpfte seine Bewährungsstrafe zudem an die Auflage einer Zahlung von 210 000 Euro an Graw, wovon 100 000 Euro bereits bezahlt wurden. 15 000 Euro muss der Verurteilte zudem an die Staatskasse bezahlen.

Zudem verpflichtete das Gericht den 72-Jährigen dazu, bestimmte Äußerungen zu unterlassen. So darf er etwa die Plagiatsvorwürfe gegen Graw nicht mehr erheben. Behaupten darf er auch nicht mehr, dass seine Mutter erst in der Rechtsmedizin an Unterkühlung starb oder dass ihr Zahngold herausgebrochen wurde, das dann verschwand. Zudem muss der Angeklagte eine Internetseite mit Vorwürfen löschen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden.

© SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Prozess
:Plagiatsintrige: Aus Rache gefälscht

Es war ein Prozess um eine beispiellose Intrige: Der Angeklagte hat ein ganzes Buch gefälscht, nur um einem anerkannten Rechtsmediziner zu schaden. So sieht es das Gericht und findet zu einem harten Urteil.

SZ PlusVon Hanno Charisius

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: