Verteidiger Thomas Novak hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert, aber „die Schuld wiegt zu schwer, als dass der Rechtsstaat hier noch eine Bewährung verhängen könnte“, sagte Richter Matthias Braumandl. Wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen verurteilte die Große Jugendschutzkammer am Landgericht München den Pfarrer Michal R. (Name geändert) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
Nach Ansicht der Kammer hatte der heute 58-Jährige vor mehr als 20 Jahren im Rahmen seiner „seelsorgerischen Tätigkeit“ zwei Jugendliche auf dem Oktoberfest mit Bier abgefüllt und anschließend versucht, sie in einem Hotelzimmer zu vergewaltigen.
Damals, sagt Richter Braumandl, seien auf dem Land der Pfarrer und der Bürgermeister die wichtigsten Personen in einer Gemeinde gewesen. Und als solcher war Michal R. 2005 im Auftrag des katholischen Ordens „Deutsche Provinz der Pauliner“ in eine Gemeinde im Breisgau bei Freiburg entsandt worden. Aus dieser Stellung heraus „haben Sie sich der Jugend angenommen“, formuliert es Braumandl. Im Dachzimmer des Pfarrheims hatte R. eine „Teenager-Höhle“ eingerichtet: mit Beamer, ständig vollem Bierkasten, Zigaretten, zugänglich nur für männliche Jugendliche. Ob sich der Pfarrer mit dem Raum gezielt „ein Missbrauchssystem“ aufgebaut hatte, „lässt sich nicht sicher feststellen“.
Aber, der Pfarrer habe sich ganz bewusst „in der Schafherde die Schwachen ausgesucht“, sagt Richter Braumandl: Der eine hatte mit zehn Jahren seinen Vater verloren, der andere mit 16. Beide Burschen seien „als Kiffer und Ossis“ Außenseiter in der Gemeinde gewesen, beide stammten aus prekären Verhältnissen, beide suchten sehnsüchtig nach Freundschaft, nach Zugehörigkeit, nach einer Vaterfigur.
Bereits in diesem Zimmer gab es seitens des Pfarrers körperliche Annäherungen, Griffe in die Hose, wenn die Heranwachsenden betrunken waren. „Diese Taten konnten wir nicht verurteilen, zumal sie noch unter das alte Sexualstrafrecht fallen“, so das Gericht. Dazu hätte es Gegenwehr seitens der Geschädigten benötigt und das Brechen dieser Gegenwehr mit Gewalt durch den Täter. „Zum Glück für unsere Gesellschaft hat sich das Sexualstrafrecht seit 2016 geändert“, sagt Braumandl.
Ihnen war stets bewusst, wer als Opfer taugt.Richter Matthias Braumandl
Michal R. machte mit den Jugendlichen einzeln Ausflüge, unternahm Reisen, zahlte immer, so auch einen Besuch auf dem Oktoberfest 2005. Die Geschädigten waren zu diesem Zeitpunkt 14 und 17 Jahre alt. Nachdem beide Jugendliche schon betrunken waren, ging er nach dem Festzelt noch mit ihnen in eine Bar, zahlte ihnen weiter Alkohol und stützte sie dann auf dem Heimweg zum Hotel. Dort zog er die „alkoholbedingt narkotisierten Jugendlichen“ nacheinander aus und unternahm bei beiden mehrfach Versuche, sie zu vergewaltigen.
Zu Prozessbeginn hatte der Pater „ohne Umschweife“ alle Vorwürfe eingeräumt, „Verantwortung übernommen und den Geschädigten keine Mitschuld zugeschoben, wie das oft der Fall ist“, sagt Braumandl. Sein Verhalten hatte Michal R. auf seine damalige Alkoholsucht geschoben, „eine einfache Erklärung“, sagt der Richter, „aber die verfängt nicht“. Der Alkohol habe zwar eine enthemmende Wirkung gehabt bei den Taten, „aber Sie waren nicht besinnungslos betrunken. Ihnen war stets bewusst, wer als Opfer taugt“. Und die Taten seien „nicht einfach so“ passiert: „Letztlich haben Sie die Entscheidungen getroffen, jedes einzelne Mal.“ Auch die Entscheidung, das Vertrauen der Jugendlichen auszunutzen.
Jahrelang hatte einer der Geschädigten damit gerungen, zur Polizei zu gehen. Den anderen Jugendlichen soll der Pfarrer mit den Worten „Dir wird niemand glauben“ eingeschüchtert haben. „Der wollte bis heute nichts mit dem Verfahren zu tun haben“, sagt der Kammervorsitzende. Beide Männer seien noch heute von den Vorfällen geprägt.
Vorbildlich habe das Kloster reagiert: Michal R. wurde sofort der Kontakt zu Jugendlichen untersagt, „faktisch sitzt er seit drei Jahren im Kloster in einer Zelle ohne Tätigkeit“, ihm drohe die Exkommunikation. Es gebe Berufe, in denen gelten andere moralische Maßstäbe, „da stehen die Leute auf, wenn wir reinkommen“. Aber dieses Prestige gelte nicht für die Leistung, sondern für die Funktion. Und jedes Unrecht falle auf die anderen Funktionsträger zurück. „Durch diese Taten wird das kirchliche Umfeld als gefährlich eingeschätzt.“
Die Erzdiözese Freiburg äußerte laut dpa in einer Stellungnahme, dass es „uns mit Scham erfüllt“, dass die Taten möglich gewesen und so lange Zeit unentdeckt geblieben seien. Man bekenne sich zur Mitverantwortung. „Wir müssen uns heute kritisch fragen, welche Signale damals möglicherweise übersehen oder falsch gedeutet wurden.“
„Beginnen Sie in der Haft mit der Sexualtherapie“, rät der Richter dem Angeklagten, „akzeptieren Sie das Urteil, damit die Opfer abschließen und Frieden finden können.“ Eventuell werde auch er Barmherzigkeit im Orden finden.


