Amtsgericht MünchenVerwendung des „Hitlergrußes“: AfD-Politiker Bystron verurteilt

Lesezeit: 1 Min.

Petr Bystron (AfD) ist im vergangenen Jahr ins Europaparlament gewählt worden (Archivbild).
Petr Bystron (AfD) ist im vergangenen Jahr ins Europaparlament gewählt worden (Archivbild). (Foto: Britta Pedersen/dpa)
  • AfD-Europaabgeordneter Petr Bystron wird zu 11 250 Euro Geldstrafe verurteilt wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
  • Das Amtsgericht München sieht es als erwiesen an, dass Bystron 2022 mit einer Twitter-Fotomontage bewusst den verbotenen Hitlergruß verwendete.
  • Die Fotomontage zeigte unter anderem Angela Merkel und Bettina Wulff mit erhobenem Arm als vermeintlichen Abschiedsgruß an den ukrainischen Botschafter.
Von der Redaktion überprüft

Dieser Text wurde mit der Unterstützung einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt. Lesen Sie mehr über unseren Umgang mit KI.

Fanden Sie diese Zusammenfassung hilfreich?
Mehr Feedback geben

Der Europaabgeordnete teilt in sozialen Medien eine Fotomontage. Zu sehen ist unter anderem Angela Merkel mit erhobenem Arm. Für die Richterin ist der Fall eindeutig.

Wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien ist der AfD-Politiker Petr Bystron zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Europaabgeordnete muss demnach 90 Tagessätze in Höhe von 125 Euro, also insgesamt 11 250 Euro, zahlen – wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, sagte die Richterin am Amtsgericht München. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht halte es für erwiesen, dass Bystron mit der Fotomontage den verbotenen Hitlergruß verwendet habe, „insbesondere durch die Zusammensetzung der Fotos“, so die Richterin. Der AfD-Politiker selbst bekam das allerdings nicht zu hören: Er erschien am Freitag nicht vor Gericht, sondern ließ sich von seinem Verteidiger vertreten. Der Grund dafür blieb zunächst unklar. Bystron kündigte auf Anfrage nur an, er werde Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Während der Verhandlung sprach sein Verteidiger Peter Solloch von einem Verfahren mit „politischem Hintergrund“, bei dem es immer mehr auf die Person ankomme, die den rechten Arm ausstrecke, als auf die Geste selbst. Zur Beweisführung hatte der Anwalt Aufnahmen anderer politisch aktiver Menschen mitgebracht, auf denen diese einen Arm heben.

Nach Ansicht des Gerichts hatte der Europaabgeordnete mit der von ihm 2022 auf Twitter verbreiteten Collage dagegen bewusst den verbotenen „Hitlergruß“ verwendet. Zu sehen waren auf der Fotomontage unter anderem Ex-Kanzlerin Angela Merkel und Bettina Wulff, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten, mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand.

Bystron hatte die Collage anlässlich der Entlassung des damaligen ukrainischen Botschafters in Deutschland, Andrij Melnyk, mit der Bildunterschrift „Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!“, geteilt. Dass der AfD-Politiker den Post selbst verfasst hatte, räumte sein Verteidiger vor Gericht ein.

Mit dem Urteil blieb das Gericht etwas hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen verlangt, damit wäre Bystron vorbestraft gewesen. Mit 90 Tagessätzen blieb das Gericht genau unter der Schwelle, die dafür erreicht werden müsste.

© SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

ExklusivNeuer Plan für Großmarkthalle
:Mitten in München sollen Tausende günstige Wohnungen gebaut werden

Auf dem riesigen Gelände der Großmarkthalle wird seit Jahrzehnten Obst und Gemüse gehandelt. Die Grünen verabschieden sich nun als erste große Partei von dem Standort. Wie das Viertel in Zukunft aufblühen könnte.

SZ PlusVon Sebastian Krass

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Gutscheine: