Prozess:Münchner Theaterchef nach Missbrauchsvorwürfen freigesprochen

Dem Intendanten der Komödie im Bayerischen Hof war vorgeworfen worden, betrunkene Frauen auf dem Oktoberfest angesprochen und dann sexuell missbraucht zu haben. Der Richter bezeichnete den Freispruch als "eine knappe Geschichte".

Von Andreas Salch

Thomas Pekny atmet tief durch. Es ist kurz vor 13 Uhr. Der Intendant der Komödie am Bayerischen Hof sitzt auf seinem Platz auf der Anklagebank der 10. Strafkammer am Landgericht München I. Die Richter betreten den Saal, der 69-Jährige erhebt sich. Als Richter Nikolaus Lantz das Urteil verkündet, scheint eine zentnerschwere Last von Pekny zu fallen. "Der Angeklagte wird freigesprochen", verkündet der Vorsitzende.

Seit vergangener Woche musste sich der Chef der Komödie im Bayerischen Hof vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem Anklage wegen sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen sowie schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen erhoben. Pekny soll auf dem Oktoberfest drei betrunkene Frauen angesprochen, sie mit in die Proberäume seines Theaters genommen und dort Fotos und Videos von ihnen gemacht haben, während sie schliefen.

Zum Auftakt des Verfahrens hatte der Theaterchef in einer Erklärung, die sein Verteidiger Florian Zenger verlas, beteuert, die Frauen seien damit einverstanden gewesen, fotografiert zu werden. "Ich würde so etwas nie tun, ohne zu fragen", so der 69-Jährige. Im Laufe der Jahre habe er zwanzig Frauen aus seinem Bekanntenkreis gefragt, ob er die intimen Stellen ihres Körpers fotografieren dürfe. Die meisten seien einverstanden gewesen. Wenn sie es nicht gewollt hätten, "dann hätte es mir keinen erotischen Reiz verschafft". Es habe ihm geschmeichelt, dass er in seinem Alter "noch diese Möglichkeiten habe", ließ Pekny verlesen. Fragen zu seiner Erklärung beantwortete er nicht.

Entdeckt hatte die Fotos von den betrunkenen Frauen eine ehemalige Lebensgefährtin des Theaterchefs im August 2018. Zur selben Zeit traf sich der Bühnen- und Kostümbildner gelegentlich auch mit einer Anwältin aus dem Raum Gießen. Nachdem diese Anwältin aus der Zeitung erfahren hatte, dass Pekny in München eine Lebensgefährtin hat, nahm sie Kontakt zu dieser auf. Vor Gericht sagte Peknys ehemalige Lebensgefährtin, sie habe gedacht, sie sei "die einzige Frau" im Leben des Theaterintendanten. Als sie auf dessen Handy nach Hinweisen auf andere Frauen suchte, entdeckte sie die intimen Bilder der Betrunkenen. Die 38-Jährige und auch die Anwältin erstatteten daraufhin Anzeige.

Der Polizei gelang es lediglich eine der drei Frauen ausfindig zu machen. Ihre Nummer fanden die Ermittler auf Peknys Handy. Dieser hatte die damals 20-Jährige am 17. September 2016 auf der Wiesn angesprochen und ihre angeboten, sie nach Hause zu fahren, da sie völlig betrunken war. Eine rechtsmedizinische Sachverständige geht in ihrem Gutachten davon aus, dass die Frau eine Blutalkoholkonzentration zwischen 2,8 und maximal 3,5 Promille gehabt habe. Doch Pekny fuhr sie zunächst nicht nach Hause, sondern fotografierte sie in der gleichen Weise wie zwei anderen betrunkene Frauen: Eine hatte er auf der Wiesn 2015 angesprochen, die andere folgte am 29. September 2016.

Staatsanwältin Laura Wittschurky forderte angesichts der Beweislage eine Verurteilung unter anderem wegen Vergewaltigung zu vier Jahren und drei Monaten Haft. Peknys Verteidiger plädierte auf Freispruch. Die Beweislage sei zu dünn, die Erklärung, die er für seinen Mandanten am ersten Verhandlungstag abgegeben habe, nicht zu widerlegen.

Richter Nikolaus Lantz sagte bei der Urteilsbegründung, in keinem der drei angeklagten Fälle hätte ein "Tatnachweis geführt werden" können. Zwar sei auf den Videos zu sehen, dass die Frauen schliefen. "Aber wir wissen nicht, was sich vorher abgespielt hat." Es sei nicht auszuschließen, dass sie mit "sexuellen Handlungen einverstanden waren". Es könne aber auch so gewesen sein, dass der Angeklagte "bewusst Frauen abgeschleppt und ihre Lage ausgenutzt hat." Doch dies sei unklar.

Selbst in dem Fall der Frau, die die Polizei ermitteln konnte, habe die Kammer "nicht die Überzeugung gewinnen können, dass der Angeklagte deren Widerstandsunfähigkeit ausgenutzt hat". Die heute 25-Jährige, die zum Zeitpunkt der Aufnahmen noch Schülerin gewesen war, hatte versichert, obwohl sie stark betrunken gewesen sei, habe sie Pekny "definitiv kein Einverständnis" für sexuelle Handlungen gegeben. Wenn sie einverstanden gewesen wäre, bräuchte sie jetzt keine Therapie.

Die Aussage der jungen Frau bewertete das Gericht zwar als glaubwürdig. Da sie allerdings keinerlei Erinnerungen an den Zeitraum der angeklagten Taten und einige Zeit davor und danach hat, konnte das Gericht auch in ihrem Fall nicht ausschließen, dass sie ihr Einverständnis gab - wie von Pekny behauptet.

Neue Vorwürfe kurz vor dem Freispruch

Am Ende der Verhandlung wandte sich der Vorsitzende an Thomas Pekny und sagte: "Dies ist ein kein Freispruch mangels Nachweis, sondern "weil die Kammer ein paar Zweifel hat, so dass eine Verurteilung nicht möglich war." Auch wenn das Urteil auf Freispruch laute, sie dies "aber keiner, der so völlig klar in der Landschaft gewesen ist. Es war eine knappe Geschichte", sagte der Vorsitzende, vor allem in Hinblick auf die Frau, die ermittelt werden konnte.

Thomas Penky sieht sich inzwischen weiteren Vorwürfen ausgesetzt. Nach dem Prozessauftakt meldete sich eine Frau bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht München I. Am Mittwochmorgen rief zudem der Ehemann einer weiteren Frau bei Richter Lantz an. Der Anrufer, so der Vorsitzende, habe erklärt, seine Frau sei Opfer eines "sexuellen Übergriffs" durch Pekny geworden. Er habe ihm empfohlen, sich an die Kriminalpolizei zu wenden. "Vielleicht ist das heute nicht das Ende gewesen", sagte Richter Lantz zuletzt.

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