Innerhalb von nur zwei Tagen hat die Polizei den mutmaßlichen Mord an einer 59-jährigen Frau in ihrer Wohnung in Pasing aufgeklärt. Ein 60-jähriger Mann wurde als dringend tatverdächtig festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft.
Am vergangenen Donnerstag gegen 21 Uhr verständigte ein Pflegedienst die Polizei. Der wiederum war von einem Ehepaar informiert worden, das sich um die im Rollstuhl sitzende Frau kümmerte: Sie hätten seit dem 29. November nichts mehr von ihr gehört.
Eine Polizeistreife öffnete mithilfe der Feuerwehr die Wohnung der Frau in einem Mehrfamilienhaus und fand sie tot. Die Beamten hegten schnell den Verdacht, dass eine Gewalttat geschehen sein könnte, und zogen erst den Kriminaldauerdienst und dann die Mordkommission hinzu. Der Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft kam am Freitag gegen drei Uhr nachts zum Tatort.
Am Freitag wurde die Frau in der Rechtsmedizin obduziert. Dabei bestätigte sich der Verdacht: Der Tod sei durch „stumpfe Gewaltanwendung“ eingetreten. Details dazu nannten Mordkommission und Staatsanwaltschaft bei einer Pressekonferenz am Montag nicht. Der Verdächtige konnte noch nicht vernommen werden, deshalb sollten keine Einzelheiten veröffentlicht werden, die nur der Täter wissen konnte.
Der Täter hatte zwei EC-Karten seines Opfers mitgenommen. Mit denen hob er Geld ab und kaufte ein – laut Staatsanwältin Juliane Grotz keine hohen Beträge, aber doch in 28 Fällen. Diese Abhebungen trugen erheblich zur Identifizierung des Verdächtigen bei. Er und das Opfer kannten sich. Im Januar war der Mann von der Frau schon einmal angezeigt worden, weil er ihr Geld gestohlen haben soll.
Schließlich wurden Zielfahnder auf den Mann angesetzt – sie fanden ihn in einem Hotel in der Innenstadt, wo er am Samstag gegen 22 Uhr festgenommen wurde, ohne dass er Widerstand leistete. Der gebürtige Bayer ist ohne festen Wohnsitz und vielfach polizeibekannt, vor allem wegen Eigentums- und Betrugsdelikten. In seiner Habe fanden sich auch die beiden EC-Karten des Opfers. Am Sonntag wurde er dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der erließ Haftbefehl.
Laut Staatsanwältin Grotz lautet der Tatvorwurf auf Mord. Die Anklagebehörde sieht zwei Mordmerkmale verwirklicht – Habgier, weil er sich am Vermögen seines Opfers bereichern wollte, und die Ermöglichung weiterer Straftaten durch den Raub der EC-Karten. Dazu kommt noch 28-facher Computerbetrug durch deren Gebrauch.

