Parkhausmord in München:Fall Charlotte Böhringer: Anwalt des Neffen beantragt Wiederaufnahme des Verfahrens

Parkhausmord in München: Schauplatz eines grausigen Verbrechens: das Parkhaus an der Baaderstraße.

Schauplatz eines grausigen Verbrechens: das Parkhaus an der Baaderstraße.

(Foto: Robert Haas)

An der Schuld des 2008 verurteilten Benedikt T. gab es immer wieder Zweifel. In diesem Jahr tauchten dann neue Ungereimtheiten auf.

Von Joachim Mölter

Im Mordfall Charlotte Böhringer hat der Anwalt des zu lebenslanger Haft verurteilten Benedikt T. erneut die Wiederaufnahme des Verfahrens und eine neue Hauptverhandlung beantragt. Die Millionärin war im Mai 2006 erschlagen in ihrer Penthouse-Wohnung aufgefunden worden.

In seinem 375 Seiten umfassenden Schreiben an die Staatsanwaltschaft München I begründet Peter Witting den Antrag mit zwei neuen Aspekten in dem Fall, der als Parkhausmord bekannt geworden war: Zum einen deuteten in diesem Jahr gewonnene Erkenntnisse darauf hin, dass zwei Zeugen im Prozess falsch ausgesagt haben, was sich in der Beweiswürdigung des Gerichts zu T.s Lasten ausgewirkt habe. Zum anderen legten gleich mehrere kriminalistische Gutachten verschiedener Institutionen, die T.s Familie veranlasst hatte, einen völlig anderen Tathergang nahe, als er damals vom Gericht angenommen wurde; auch lasse sich die Eingrenzung der Tatzeit nicht mehr aufrechterhalten.

Benedikt T., ein Neffe des Opfers, war in einem Prozess im August 2008 nach 93 Verhandlungstagen schuldig gesprochen worden. Das Urteil ist bis heute strittig, T. beteuerte von Beginn an seine Unschuld. Es gibt also kein Geständnis, darüber hinaus auch keine Augenzeugen oder ein Tatwerkzeug, das gefunden worden wäre. Für sein Urteil schmiedete der Richter damals einen Indizienring aus 14 Teilen, in den er unter anderem auch T.s Linkshändigkeit als belastend einfügte - obwohl der Täter ausnahmslos mit der rechten Hand zugeschlagen hatte, wie die Kammer selbst festgestellt hat.

Durch die neuen Beweismittel sei der Indizienring nun an anderen Stellen aufgebrochen, so Wittings Argumentation. Deshalb könne seinem Mandanten "eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht länger verwehrt werden". Der Anwalt hat bereits 2012 und 2019 Wiederaufnahmeanträge gestellt; trotz der offenkundigen Ungereimtheiten im Urteil wurden sie vom Landgericht Augsburg als unzulässig verworfen.

Weil dieses Gericht vom Oberlandesgericht München auch in diesem Jahr für Wiederaufnahmeverfahren in seinem Bezirk vorgesehen ist, hat Witting gleichzeitig beantragt, diesmal einen anderen Sprengel mit dem Vorgang zu betrauen.

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