Es habe sie schwer getroffen, als sie diesen Brief das erste Mal bewusst gelesen habe, sagt Maria Merz. Erhalten hat sie ihn schon 2014, es ist ein Bescheid des Versorgungsamtes. Damals habe sie die sieben Seiten abgeheftet, der Inhalt sei zu belastend gewesen. Was drin steht, habe sie erst Jahre später realisiert, als sie in einem Aktenordner etwas suchte und die sieben Seiten in Händen hielt. Das zu lesen habe sich angefühlt, als ziehe man ihr den Boden unter den Füßen weg. Es ist die Lücke in einem Gesetz, die sich für sie anfühlt wie der Sturz in ein tiefes Loch.
Missbrauch in der Familie:Wenn sexuelle Übergriffe die Behörde kalt lassen
Justitia mit der Waage, wie auf der Plenarsaaltüre von 1949 im Bayerischen Landtag, steht als Symbol für Gerechtigkeit und Rechtspflege, für gerechtes Abwägen und Ausgleich. Doch auch wenn Behördenentscheidungen rechtlich nicht zu beanstanden sind, offenbaren sich dabei mitunter Lücken in den Gesetzen mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen.
(Foto: Rolf Poss/imago images)Weil ein Bruder sie vergewaltigt habe, beantragt eine Frau Opferentschädigung. Das Versorgungsamt lehnt ab: Gewalt habe der Täter nicht ausgeübt - und sie sei damals ja schon 16 Jahre alt gewesen.
Von Bernd Kastner
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