Süddeutsche Zeitung

Urteil:Münchens Online-Portal ist zu presseähnlich

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Die Stadt muss muenchen.de grundlegend ändern. Nach dem Landgericht gibt nun auch das Oberlandesgericht den klagenden Münchner Medienhäusern Recht. Jetzt ist der Weg frei für eine Entscheidung am Bundesgerichtshof.

Von Susi Wimmer

Von sofort an darf die Stadt München ihr Online-Portal www.muenchen.de nicht mehr in der bisherigen Form betreiben. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) am Donnerstag in seinem Urteil verkündet. Einige Münchner Zeitungshäuser und ihre Online-Ableger hatten geklagt, dass das städtische Portal zu presseähnlich sei. Bereits das Landgericht gab den Medien Recht, nun auch in der Berufung das OLG. Damit ist der Weg frei für eine höchstrichterliche Entscheidung am Bundesgerichtshof.

"Das Urteil ist sofort gültig", sagt Tobias Dallmayer, Pressesprecher am Oberlandesgericht. Die Kläger können nun durchsetzen, dass der Internetauftritt der Stadt geändert wird. Hierfür - so der Senat - wurde der Stadt keine Aufbrauchs- beziehungsweise Umstellungsfrist gewährt. "Die Stadt hatte nach dem ersten Urteil genug Zeit für die Umstellung", so Dallmayer.

Geklagt hatten die Süddeutsche Zeitung, Abendzeitung, tz und Merkur sowie die dazugehörigen Online-Ableger. In ihren Augen verstoße muenchen.de gegen Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Pressefreiheit regelt sowie die Staatsferne der Presse. Stand August 2019 ist das kostenlose Portal mit etwa 173 000 Seiten, bis zu 2,9 Millionen Besuchern und zwölf Millionen Seitenaufrufen im Monat das mit Abstand meistbesuchte Serviceportal und gleichzeitig eines der erfolgreichsten deutschen Stadtportale.

Die klagenden Medien waren der Meinung, dass der Online-Auftritt der Landeshauptstadt bei Weitem die Grenzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit überschreite. Denn der Bürger kann dort nicht etwa nur die Adressen der Wertstoffhöfe finden, sondern auch redaktionell anmutende Beiträge zu Konzerten, Filmbeschreibungen und sogar Shopping-Tipps. Diese Fülle der Informationen und die redaktionelle Aufbereitung mache den Erwerb einer Zeitung oder Zeitschrift entbehrlich, hatten die Medien argumentiert.

"Ein attraktives Stadtportal ist ein wichtiges Instrument für ein erfolgreiches, professionelles Standort-Marketing", hatte muenchen.de-Geschäftsführer Lajos Csery die Berufung nach dem Urteil vor dem Landgericht begründet. Gesellschafter des Portals sind die Landeshauptstadt und die Stadtwerke München. Man konkurriere nicht mit Lokalzeitungen und deren Internetangeboten, man wolle vor allem für Touristen, Geschäftsreisende, Unternehmen oder Künstler ein "spannendes und modern aufgemachtes Informationsangebot bereithalten".

Doch auch dem OLG-Senat unter Vorsitz von Richter Konrad Retzer war das zu viel Information. Allein schon die Aufmachung des Online-Portals sei viel zu "pressetypisch". Staatliche Publikationen sollten eindeutig als solche erkennbar sein. Nun muss der BGH eine Entscheidung treffen, "die sicher für einige Stadtportale in Deutschland interessant sein dürfte", sagte Retzer der SZ.

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Quelle:
SZ vom 01.10.2021
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