OktoberfestStadt gewinnt Streit um Wiesn-Zelte – doch das Zittern geht weiter

Lesezeit: 3 Min.

Das Paulaner-Festzelt auf dem Oktoberfest.
Das Paulaner-Festzelt auf dem Oktoberfest. Florian Peljak

Müssen die Festhallen europaweit ausgeschrieben werden? Nein, lautet das erste Urteil. Warum die Stadt die Zuschläge für das kommende Oktoberfest trotzdem nicht erteilen darf.

Von Heiner Effern und Jacqueline Lang

SZ bei Google bevorzugen

Die Stadt hat im Streit um die Vergabe der Festzelte auf dem Oktoberfest in erster Instanz gewonnen. Das gab die Regierung von Oberbayern als zuständige Behörde bekannt. Die dort angesiedelte Vergabekammer Südbayern wies die Beschwerde des Wirts Alexander Egger ab, der gegen die bisherige Praxis vorgeht. Konkret zweifelte er den beabsichtigten Zuschlag für das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle an die Brauerei beziehungsweise die Wirte an.

Im Kern argumentierte Egger damit, dass die Stadt die Zelte auf dem Oktoberfest europaweit ausschreiben müsste. „Nach Auffassung der Vergabekammer liegen im Fall der Zuteilung der beiden Zelte die Voraussetzungen für die Anwendung des europäischen Vergaberechts nicht vor“, heißt es nun in der Mitteilung der Regierung von Oberbayern.

Der Wirt und seine Anwälte geben sich in einer Mitteilung nach wie vor „von der Richtigkeit unserer Rechtsauffassung“ überzeugt. „Wir werden die schriftliche Entscheidungsbegründung der Vergabekammer sorgfältig prüfen und dann Beschwerde zum Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen“, heißt es weiter.

Damit bleibt der rechtliche Schwebezustand für die betroffenen Wirte und Brauereien zunächst unverändert. Für die Beschwerde bei der nächsten Instanz haben Egger und seine Anwälte zwei Wochen Zeit. Davor „darf die Landeshauptstadt nach den gesetzlichen Vorgaben die Zulassungsverträge hinsichtlich der beiden Zelte weiterhin nicht abschließen“, erklärte die Regierung von Oberbayern.

Das Verfahren betreibt Egger mit seiner Gesellschaft WE Gutshof. Er kündigte in der Mitteilung aber auch persönlich an, nicht klein beizugeben. „Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen – notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg –, damit auf dem Oktoberfest echte Chancengleichheit gewährleistet wird“, wird Egger zitiert.

Bei der Stadt und den Wiesnwirten ist trotzdem erst einmal kollektives Aufatmen angesagt. Der Beschluss der Vergabekammer schafft „Klarheit“, sagte Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne). Es gehe nicht um Abschottung vom europäischen Markt, sondern „um die Wahrung dessen, was das Oktoberfest über Generationen hinweg geprägt hat und was seine internationale Strahlkraft ausmacht“.

Auch Wiesnchef Christian Scharpf (SPD) zeigte sich erleichtert. „Das ist ein guter Tag für die Wiesn, denn sie wird damit nicht zu einer gesichtslosen Großveranstaltung irgendwo in Europa“, erklärte er. Natürlich könne Egger die nächste Instanz anrufen, doch der sich abzeichnende längere Rechtsstreit darf „nicht auf dem Rücken Zehntausender Wiesngäste ausgetragen werden, die Reservierungen oder Besuche in einem der beiden angegriffenen Festzelte geplant hatten“. Der Aufbau für das Oktoberfest 2026 starte Ende Juni, „weshalb wir uns keine Monate lange Hängepartie leisten können, die dem internationalen Ruf Münchens schadet“.

Ob allerdings die Wiesnwirte und Brauereien, gegen die Egger vorgeht, bis Ende Juni die Verträge für das heurige Oktoberfest tatsächlich unterschreiben dürfen, hängt nun vom Bayerischen Obersten Landesgericht ab.

Für Wiesnwirt Christian Schottenhamel, der von der Entscheidung direkt betroffen ist, bedeutet das, dass er erst einmal durchatmen kann – und weitermachen wie geplant: Tische reservieren konnte man schon die ganze Zeit, und auch seine Schottenhamel-Festhalle wird er wohl ab Ende Juni, Anfang Juli an seinem angestammten Platz auf der Theresienwiese aufbauen. Allein, ob er das auf eigenes Risiko tun muss, sei noch nicht abschließend geklärt, sagte er. Ähnliches dürfte auch für das ebenfalls betroffene Paulaner-Festzelt gelten. Auf Nachfrage wollten sich dazu jedoch weder der neue Wirt Lorenz Stiftl noch die Brauerei äußern.

ExklusivStreit um Zeltvergabe
:Wie die Stadt das Oktoberfest in seiner bisherigen Form retten will

Gibt es die Pflicht, ein zugeteiltes Wiesn-Festzelt auch wirklich zu betreiben? An dieser Frage könnte sich die Zukunft des weltweit größten Volksfests entscheiden. Hintergründe zu dem juristischen Showdown.

SZ PlusVon Astrid Becker und René Hofmann

Die Betroffenen wissen in ihrer Freude über den Beschluss ihre Kollegen hinter sich. „Dadurch darf das Oktoberfest in München so bleiben, wie es ist: heimatverbunden, traditionell und vor allen Dingen bayerisch“, heißt es in einer Mitteilung der Vereinigung der Münchner Wiesnwirte. Und weiter: „Sollte das Oktoberfest europaweit ausgeschrieben werden müssen, gerät es in das Visier von multinationalen Konzernen, die an unserer Wiesn nur der finanzielle Aspekt interessiert.“

Die Vereinigung der Münchner Wiesnwirte sieht sich durch die Entscheidung bestätigt

„Durch eine grenzenlose Kommerzialisierung würde unser Oktoberfest sein unverwechselbares Gesicht verlieren und nicht mehr so sein wie früher“, betonte Peter Inselkammer, neben Schottenhamel einer der beiden Wirtesprecher. „Unsere Wiesn ist ein Stück Heimat und kulturelle Identität. Wir dürfen sie nicht den internationalen Multis opfern, die nur auf Gewinnmaximierung aus sind!“ Die beiden Sprecher gehen sogar so weit, vom Oktoberfest als einer „Bastion der bayerischen Lebensart“ zu sprechen, die nicht von der EU geschliffen werden dürfe. Darüber, dass auch sie von der Wiesn wirtschaftlich profitieren, indes kein Wort.

In ihrem Statement erwähnen die Wiesnwirte auch den Namen Egger nicht, es ist lediglich von „einem Münchner Wirt“, die Rede. Ihre Meinung zu dessen Vorgehen ist jedoch eindeutig: „Das ist nicht bayerische Art, gleich vor Gericht zu ziehen, bloß weil man bei der Bewerbung nicht die nötige Punktzahl erhalten hat“, erklärte Inselkammer. Er und die übrigen Wiesnwirte hätten den Verdacht, „dass sich hier ein Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit profilieren will und dabei riskiert, dass unser Oktoberfest, so wie wir es kennen und lieben, sterben wird“.

Entgegen aller Behauptungen sei das Verfahren zur Vergabe keineswegs intransparent. „Die Kriterien sind klar und für alle Bewerber einsehbar, und das wurde auch schon von diversen Gerichten bestätigt“, betonte Schottenhamel. Und noch ein Seitenhieb in Eggers Richtung kann sich Inselkammer, der nach eigenen Angaben 18 Jahre auf einen Platz auf dem Oktoberfest gewartet hat, nicht verkneifen: „Wiesnwirt zu werden, das muss man sich verdienen.“

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Streit um Oktoberfest-Monopol
:Der Mythos der Münchner Brauereien gerät ins Wanken

Seit Generationen beherrschen dieselben Biermarken das Bild vom Oktoberfest. Was das tatsächlich mit Tradition zu tun hat, wer am Monopol kratzt – und wer davon profitieren könnte.

SZ PlusVon Astrid Becker

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: