Auf der Anklagebank steht eine Cola – kein Bier. Und der Mann, der in dieser Gerichtsverhandlung immer wieder an der Plastikflasche nippt, trägt keine Lederhose, sondern Jeans und Sakko. Auch sonst hat die Atmosphäre im Münchner Strafjustizzentrum nichts von der feucht-fröhlichen Stimmung in einem Oktoberfestzelt. Und doch geht es hier an diesem Mittwochvormittag genau um das – nämlich um einen Wiesnabend im Jahr 2023, an dem die Studentin Luisa T. (Name geändert) sexuell belästigt wurde.
Und zwar von Stefan W., davon ist zumindest die Staatsanwaltschaft München überzeugt. Sie hat den 50-Jährigen angeklagt, weil er Luisa T. im Augustiner-Festzelt zweimal ans Gesäß gefasst haben soll. Vor dem Amtsgericht München ist der Mann aus dem Landkreis München dafür im Februar 2024 zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt worden, insgesamt also 6400 Euro. Hiergegen gingen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Stefan W. in Berufung. Dieser hat nun in zweiter Instanz erneut eine juristische Niederlage kassiert: Das Landgericht München I hat den inzwischen arbeitslosen Stefan W. zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt, in Summe 4800 Euro.
„Wir haben den Sachverhalt im Wesentlichen wie das Amtsgericht gesehen“, erläuterte der Richter in der Urteilsbegründung. Ihm zufolge waren die Aussagen des Angeklagten in der Verhandlung „von massiven Widersprüchen geprägt“. Schließlich hatte Stefan W. – anders als noch vor dem Amtsgericht – eine komplett neue Version des Vorfalls im Augustiner-Zelt präsentiert. Demnach habe nicht er, sondern einer seiner beiden Begleiter der Studentin zweimal an den Po gefasst. Dies habe er genau gesehen, betonte der 50-Jährige. In der Folge habe er seinen Freund zurechtgewiesen und sich überdies für dessen Verhalten bei der Frau entschuldigt. Umso überraschter sei er gewesen, als später mehrere Polizisten an ihrem Tisch auftauchten und ihn mit auf die Wiesnwache nahmen. Dort hatte die heute 22-Jährige Anzeige erstattet, nachdem sie sich zuvor an den „Safe Space“ auf dem Oktoberfest gewandt hatte.
Auf die Frage des Richters, wieso er nicht schon vor dem Amtsgericht erzählt habe, dass sein Kompagnon der Täter sei, antwortete Stefan W.: „Die Verhandlung ist an mir vorbeigerauscht wie ein falscher Film. Ich wusste gar nicht, wie mir geschieht, und konnte keinen klaren Gedanken fassen.“ Im Nachgang habe er seinen Freund jedoch zur Rede gestellt, woraufhin dieser gesagt habe, sich wegen des reichhaltigen Alkoholkonsums an Teile des Abends nicht erinnern zu können. Jedoch habe er angeboten, die Hälfte der Geldstrafe zu übernehmen, sagte Stefan W., was er als Schuldeingeständnis wertete. „Das war der Punkt, wo ich gesagt habe: So nicht! Geld ist das eine, aber ich bin kein Sexualstraftäter und will da Gerechtigkeit haben.“
Doch das Gericht wollte dieser Schilderung keinen Glauben schenken. Es sei „einfach nicht nachvollziehbar“, so der Richter, wieso der Angeklagte erst Monate nach dem Vorfall angegeben habe, seinen Freund bei der Tat beobachtet zu haben. Vielmehr sei auffällig, dass der 50-Jährige die Anschuldigungen gegen den Kumpel erst erhob, nachdem dieser von seinem alkoholbedingten Filmriss an dem Abend erzählt hatte. Ähnlich hatte sich zuvor auch die Anwältin von Luisa T. geäußert, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat. Sie betonte in ihrem Plädoyer: „Der Angeklagte wurde in erster Instanz verurteilt und hat sich dann überlegt, wie er das irgendwie wieder loswird.“ Daher habe er in der zweiten Verhandlung vor dem Landgericht plötzlich seinen Freund beschuldigt. „Und damit will er sich jetzt reinwaschen.“

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Zuvor hatte Luisa T. in ihrer Zeugenaussage den Angeklagten schwer belastet: „Ich bin mir sicher, dass er es war. Er stand neben mir, und ich konnte das zuordnen.“ Die 22-Jährige gab an, noch heute unter den Folgen der Belästigung zu leiden. So achte sie im öffentlichen Raum stets darauf, „dass niemand an meinen Po hinkommt“. Zudem trage sie seit dem Vorfall immer eine Radlerhose unter dem Dirndl.
Derweil betonte der Verteidiger des 50-Jährigen in seinem Plädoyer: „Eine einzige Aussage von der Nebenklägerin reicht nicht aus, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.“ Zumal es „sehr wahrscheinlich“ sei, dass nicht sein Mandant, sondern dessen Begleiter die Frau sexuell belästigt habe, so der Anwalt. Die Kammer sah das jedoch anders. „Wir haben hier zwei widersprüchliche Aussagen“, erklärte der Richter in der Urteilsbegründung. „Und in diesem Fall kommt der Aussagekonstanz eine besondere Bedeutung zu.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; binnen einer Woche kann dagegen Revision eingelegt werden.

