Prozess in München54-Jähriger greift Wiesn-Bedienung in den Schritt – 9100 Euro Geldstrafe

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Der Vorfall ereignete sich im Schottenhamel-Zelt auf dem Oktoberfest.
Der Vorfall ereignete sich im Schottenhamel-Zelt auf dem Oktoberfest.
Foto: Robert Haas

Beim Prozess versucht sich der fünffache Vater noch herauszureden. Doch ein Zeuge beobachtete, was sich im Oktoberfestzelt zugetragen hatte – und die Bedienung legt einen bemerkenswerten Auftritt vor Gericht hin.

Von Susi Wimmer

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Pauline L. (Name geändert) ist eine kleine, sehr zierliche, junge Frau. Kaum zu glauben, dass sie als Wiesn-Bedienung zehn Masskrüge stemmen kann. Aber das ist nicht das einzig Erstaunliche an der Studentin: Anschaulich, ohne Belastungseifer, äußerst detailliert und ohne jegliche falsche Scham oder Unsicherheit berichtet sie vor dem Amtsgericht, wie vergangenes Jahr im Schottenhamel-Zelt die Hand eines Gastes „da war, wo sie nicht hingehört“, nämlich in ihrem Schritt. „Des muaß a anderer gwesen sei“, behauptet der Angeklagte Alois K. bis zum Schluss. Wem Amtsrichter Josef Bonkamp glaubt, das war in seinem Urteil dann auch glasklar.

Die 28-jährige Studentin Pauline L. jobbt bereits seit vier Jahren auf dem Oktoberfest. „Aber so etwas“, sagt sie, „ist mir noch nie passiert.“ Generell sei sie bei ihrer Arbeit „gut eingepackt“, was eine eher fassungslos stimmende Umschreibung dafür ist, sich möglichst gut zu wappnen gegen Straftaten von Männern, die keine Grenzen kennen: „Strumpfhose, Radlerhose, Rock, Schürze, schwarzes T-Shirt“, zählt die Kellnerin auf.

Auch am Abend des 1. Oktober 2025 marschierte sie so durch den Hauptgang, um an ihren Tischen zu schauen, „ob meine Gäste noch was brauchen“.  Da stand dieser Mann an der Balustrade, habe so etwas gesagt wie „Schatzi, bringst ma a Bier“ und ihr gleichzeitig mit der flachen Hand zwischen die Beine gegriffen. „Ich hab' mich aufgeregt und ihn angeschrien“, erzählt die Zeugin. Der Mann habe das kaum registriert. „Wobei ich kein lautes Organ habe, es bringt mir nichts, wenn ich in der Bierhalle rumschreie“, sagt sie. Sie sei dann „in so eine Art Arbeitsmodus“ verfallen und zu den Tischen gegangen. Dort habe eine Frau sie angesprochen, was da passiert sei und ob sie nicht die Security holen wolle.

Und es gab noch einen Zeugen, einen Schüler, der mit seinen Eltern im Zelt saß. „Meine Eltern hatten sich auf den Tag genau vor 25 Jahren im Schottenhamel kennengelernt“, erzählt er dem Gericht, deshalb habe man dort gemeinsam gefeiert. Er habe gesehen, wie die Hand eines Mannes, der der Kellnerin gegenüberstand, nach unten ging. Seine Eltern seien beide bei der Polizei, der Vater sogar beim Kommissariat für Sexualdelikte, die hätten sofort reagiert und eingegriffen. Den Angeklagten identifizieren könne er nicht, „aber es war der Mann, der später von der Security mitgenommen wurde“.

Ja, der 54-jährige Angeklagte und die Bedienung sahen sich auf der Wiesnwache wieder. „Er sagte, er checke es gar nicht, warum er hier sei“, erzählt die junge Frau. „Mittelstark betrunken“ sei der Mann gewesen, „aber nicht besinnungslos“. So ähnlich formuliert es auch die Rechtsmedizinerin, die anhand der Blutentnahme einen durchschnittlichen Promillewert von zwei Promille errechnete. Alois K. habe noch stehen können, sei bei der Polizei kooperativ gewesen, habe ein schlüssiges Handlungsgefüge gezeigt, „Bier bestellen war noch möglich“.

Da die erste Ladung Pauline L. nicht erreicht hatte, hatte der Staatsanwalt am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen darauf bestanden, dass man die Zeugin erneut laden müsse. Zu Prozessbeginn und auch in seinem Schlusswort hatte Alois K. seine Unschuld beteuert. „I bin bei der Feierwehr, der DLRG, dem Trachten- und Burschenverein, da muss ma wissen, wia ma se benimmt“, argumentierte er. „Sonst is ma schnell draußen.“

Alois K., verheiratet und Vater von fünf Kindern, hatte Einspruch eingelegt gegen den Strafbefehl wegen sexueller Belästigung. 100 Tagessätze hatte der Staatsanwalt darin gefordert, jetzt greift Richter Bonkamp noch höher: 9100 Euro muss K. zahlen, in seinem Fall sind das 130 Tagessätze zu je 70 Euro. Die Aussage der Zeugin sei sehr detailliert gewesen, „ich denke, es ist so passiert“, sagt der Richter. Alois K. verlässt den Saal, trifft dort auf die junge Frau und sagt im Vorbeigehen: „Duad ma leid, gell.“

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