Süddeutsche Zeitung

Polizei in München:Chef der Wiesnwache wurde trotz laufender Ermittlungen befördert

Der Beamte warnte einen Oktoberfest-Wirt vor einer Razzia, bei der es um Millionenbetrug ging. Trotz eines Straf- und Disziplinarverfahrens wurde er zum Polizeidirektor ernannt.

Von Julian Hans

Das Polizeipräsidium München hat den ehemaligen Leiter der Wiesnwache und der Polizeiinspektion in Sendling trotz eines laufenden Strafverfahrens und eines laufenden Disziplinarverfahrens gegen ihn im April dieses Jahres noch befördert. Auf Nachfrage bestätigte das Polizeipräsidium am Donnerstag, dass der Beamte vom Polizeioberrat zum Polizeidirektor befördert wurde. In der Hierarchie der Bayerischen Polizei stehen nur der Leitende Polizeidirektor, der Polizeivizepräsident und der Polizeipräsident höher.

Das Amtsgericht München hatte gegen den Beamten einen Strafbefehl wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses erlassen, der seit dem 3. August rechtskräftig ist. In seiner Funktion als Leiter der Polizeiinspektion auf dem Oktoberfest hatte der damalige Polizeioberrat den Wirt des "Winzerer Fähndl" am 30. September 2018 vor einer gemeinsamen Razzia von Zoll, Steuerfahndung und Polizei am darauffolgenden Abend gewarnt.

Die Fahnder konnten damals den Geschäftsführer einer Reinigungsfirma der Hinterziehung von Steuern, Abgaben und Löhnen in Millionenhöhe überführen. Sie fanden jedoch keine ausreichenden Hinweise, die eine Beteiligung des Wirts an den betrügerischen Machenschaften seines Subunternehmers belegt hätten. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Ob er aufgrund der Warnung durch den hochrangigen Polizisten vorab Beweismittel beseitigt hat, lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen.

Laut Staatsanwaltschaft bekam der Polizist einen Strafbefehl mit einer zweistelligen Anzahl von Tagessätzen. Diese liege jedoch "unterhalb der Grenze, nach der eine solche Verurteilung in einem Führungszeugnis für den Arbeitgeber erscheint", erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Oberstaatsanwältin Anne Leiding. Umfassende Ermittlungen hätten keinen Hinweis darauf ergeben, dass der Polizist für seine Warnung an den Wirt eine Gegenleistung erhalten habe.

Die Ermittlungen gegen den Polizeibeamten hatte das Bayerische Landeskriminalamt geführt. Es hatte im Oktober 2018 sowohl das Bayerische Innenministerium als auch die Personalabteilung des Polizeipräsidiums München über diese Ermittlungen informiert. Auch der Beamte selbst soll laut Aussage des Polizeipräsidiums seine Vorgesetzten über die Ermittlungen gegen ihn informiert haben.

Die Fraktionschefin der Grünen im Landtag, Katharina Schulze, kritisiert den Vorgang deutlich. Sie erwarte eine unverzügliche Erklärung von Innenminister Joachim Herrmann, warum "trotz eines so schwerwiegenden Verdachts, der tatsächlich in eine strafrechtliche Verurteilung mündete, eine Beförderung ausgesprochen worden ist?" Die Beförderung hätte bis zum Ausgang des gerichtlichen Verfahrens auf Eis gelegt werden müssen, sagte Schulze. "Stattdessen wurde der Vorfall offenbar unter der Decke gehalten und so weiter gemacht, als sei nichts passiert. Ich kann nicht nachvollziehen, warum ein strafbewehrtes Verhalten auch noch "belohnt" wird."

Aus dem Polizeipräsidium heißt es, der Beamte sei turnusgemäß bereits nach der letzten Wiesn 2019 als Leiter der Wiesnwache abgelöst worden. Seine Ablösung als Leiter der Polizeiinspektion Sendling im Frühjahr dieses Jahres sei ebenfalls im Zuge eines normalen Wechsels erfolgt. Im Anschluss wurde der 50-Jährige von Ende März an als Leiter einer Unterstützungsgruppe beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingesetzt, die die Beschaffung von Corona-Schutzausstattungen koordinierte. Seit Juli arbeitet er in der Abteilung Einsatz des Präsidiums. Im Vorfeld einer Beförderung werde in jedem Einzelfall geprüft, ob sachliche oder persönliche Beförderungsvoraussetzungen vorliegen, erklärte ein Sprecher des Polizeipräsidiums am Donnerstag. Das Disziplinarverfahren sei noch nicht abgeschlossen. "Straf- oder Disziplinarverfahren stellen nicht automatisch ein Beförderungshindernis dar."

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SZ vom 20.11.2020
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