Süddeutsche Zeitung

Oktoberfest-Ausfall:Eine halbe Million Euro für die Ochsenbraterei

Das Münchner Landgericht verurteilt eine Versicherung, Entschädigung für die 2020 wegen Corona ausgefallene Wiesn zu zahlen - wobei die Summe nicht dem immer noch streng geheimen Reingewinn einer Oktoberfest-Saison entspricht.

Von Susi Wimmer

Antje Schneider, Chefin der Ochsenbraterei auf der Wiesn, ist binnen weniger Tage ein formidables Doppel gelungen: Vergangenen Freitag gab ihr das Landgericht München I in erster Instanz recht, dass persönlich erworbene Tischreservierungen von ihrem Oktoberfest-Zelt nicht zu Wucherpreisen im Internet weiterverkauft werden dürfen. Am Montag dann verdonnerte ebenso das Landgericht eine Versicherung, der Ochsenbraterei 513 000 Euro für die ausgefallene Wiesn 2020 zu erstatten. Wobei die Summe natürlich nicht dem immer noch streng geheimen Reingewinn einer Wiesn-Saison entspricht. Es sind mehrere Versicherungen, die den Ausfall abdecken sollen.

Die Ochsenbraterei ist nicht das erste Zelt, das wegen der fehlenden Wiesn 2020 klagt, die der Corona-Pandemie zum Opfer fiel. Die Fischer-Vroni machte den Anfang, gefolgt vom Schützenfestzelt der Familie Reinbold. Der Prozess der Schützen-Festzelt Reinbold OHG ruht derzeit beim Landgericht, man wollte die Entscheidung bei der Fischer-Vroni abwarten, die bereits in Berufung zum Oberlandesgericht ging. Dort ist bis dato noch keine Entscheidung in Sicht. Richter Martin Scholz hingegen wollte bei der Ochsenbraterei nicht warten. "In diesem Fall kann man es in dieser Instanz so beenden", sagte er.

De facto ging es um einen Versicherungsschein der "Direktion für Deutschland" über eine maximale Schadenshöhe von 5,2 Millionen Euro. Die Versicherung behauptete, Ministerpräsident Markus Söder und Oberbürgermeister Dieter Reiter hätten die Wiesn bereits vor dem versicherten Zeitraum abgesagt. Und außerdem hätte es ja noch gar keine fixe Zusage gegeben, dass die Ochsenbraterei überhaupt wieder auf der Wiesn zugelassen sei. Rechtsanwalt Lars Krohn, der die Ochsenbraterei vertrat, sah das anders. Laut den Versicherungsbedingungen, so der nahezu Karl-Valentin-artige Satz, "findet die Wiesn erst dann nicht statt, wenn sie hätte stattfinden sollen".

Richter Martin Schulz stellte in seinem Endurteil gleich einmal klar, dass er keine Zulassung der Klägerin zur Wiesn benötige: "Ich kenne kein Oktoberfest, wo die Ochsenbraterei nicht dabei war." Im übrigen habe die Klägerseite vollständig recht. Das Datum im Versicherungsschein sei ausschlaggebend. Dies umfasse die Zeit von 1. Juli 2020 bis 31. Oktober 2020. Und da hätte die Wiesn nun einmal stattgefunden, wenn sie denn stattgefunden hätte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist anzunehmen, dass die Versicherung in Berufung gehen wird.

Gut ein halbes Dutzend Wiesnwirte wollen ihre Versicherungen verklagen. Als die Policen vor Jahren abgeschlossen wurden, dachte freilich keiner daran, dass ein Oktoberfest tatsächlich komplett ausfallen könnte. Man hatte einige wenige Tage im Kopf, sei es im Fall einer angeordneten Staatstrauer oder aus Sicherheitsgründen wegen Terrorgefahr. So wird die Corona-Pandemie auch in Zukunft die Münchner Gerichte beschäftigen.

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Quelle:
SZ vom 12.10.2021
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